Sitzung: 09.06.2021 Betriebsausschuss
Vorlage: 053/2021
Beschlussempfehlung:
Die nachfolgende,
entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene, Dringlichkeitsentscheidung
wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
1. Vom Gewinnvortrag der Stadtentwässerung Kamen in Höhe von
4.050.374,23 € gemäß der Bilanz vom 31.12.2020 werden gesondert 1.300.000 € an
die Stadt Kamen ausgeschüttet.
2. Für die Sanierung defekter Straßen werden auf der Buchungsstelle
54.01.01.523200-0601 überplanmäßige Mittel in Höhe von 1.300.000 €
bereitgestellt. die Deckung erfolgt über die Buchungsstelle 53.03.01.465100.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Tost erklärte, dass der strenge Frost
im Februar teilweise erhebliche Schäden an den Straßen im Kamener Stadtgebiet
verursacht habe. Um weitergehende Schäden zu vermeiden, sei eine kurzfristige
Sanierung dringend erforderlich. Da der Gewinnvortrag der Stadtentwässerung
Kamen in der Bilanz zum 31.12.2020 bereits auf 4,1 Mio. Euro angewachsen ist,
sei eine gesonderte Gewinnausschüttung an die Stadt Kamen in Höhe von 1,3 Mio.
Euro vertretbar und angemessen. Der Bestand des Betriebes sei durch die
Sonderausschüttung nicht gefährdet.
Herr Dr. Liedtke ergänzte, dass die
sanierungsbedürftigen Straßenschäden inzwischen erfasst worden seien, was man
auch an zahlreichen Markierungen auf den Straßenfahrbahnen im Stadtgebiet
erkennen könne. Nach aktuellem Kenntnisstand müsse eine Straßenfläche von
15.000 - 20.000 m² saniert werden. Die Sanierungen würden ein Spektrum von der
Beseitigung eines Schlagloches bis hin zur kompletten Erneuerung der
Tragschicht abdecken. Für nähere Einzelheiten verwies er auf die am nächsten
Tag stattfinde Sitzung des Mobilitäts- und Verkehrsausschusses, in welcher die
Sanierung der Straßen ebenfalls thematisiert werde.