Beschlussempfehlung:

 

Die nachfolgende, entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene, Dringlichkeitsent­scheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

1.  Vom Gewinnvortrag der Stadtentwässerung Kamen in Höhe von 4.050.374,23 € gemäß der Bilanz vom 31.12.2020 werden gesondert 1.300.000 € an die Stadt Kamen ausgeschüttet.

 

2.  Für die Sanierung defekter Straßen werden auf der Buchungsstelle 54.01.01.523200-0601 überplanmäßige Mittel in Höhe von 1.300.000 € bereitgestellt. die Deckung erfolgt über die Buchungsstelle 53.03.01.465100.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Tost erklärte, dass der strenge Frost im Februar teilweise erhebliche Schäden an den Straßen im Kamener Stadtgebiet verursacht habe. Um weitergehende Schäden zu vermeiden, sei eine kurzfristige Sanierung dringend erforderlich. Da der Gewinnvortrag der Stadtentwässerung Kamen in der Bilanz zum 31.12.2020 bereits auf 4,1 Mio. Euro angewachsen ist, sei eine gesonderte Gewinnausschüttung an die Stadt Kamen in Höhe von 1,3 Mio. Euro vertretbar und angemessen. Der Bestand des Betriebes sei durch die Sonderausschüttung nicht gefährdet.

 

Herr Dr. Liedtke ergänzte, dass die sanierungsbedürftigen Straßenschäden inzwischen erfasst worden seien, was man auch an zahlreichen Markierungen auf den Straßenfahrbahnen im Stadtgebiet erkennen könne. Nach aktuellem Kenntnisstand müsse eine Straßenfläche von 15.000 - 20.000 m² saniert werden. Die Sanierungen würden ein Spektrum von der Beseitigung eines Schlagloches bis hin zur kompletten Erneuerung der Tragschicht abdecken. Für nähere Einzelheiten verwies er auf die am nächsten Tag stattfinde Sitzung des Mobilitäts- und Verkehrsausschusses, in welcher die Sanierung der Straßen ebenfalls thematisiert werde.