Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Sonderausschüttung aus dem Gewinnvortrag der Stadtentwässerung Kamen / Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für die Sanierung defekter Straßen
hier: Sonderausschüttung aus dem Gewinnvortrag der Stadtentwässerung Kamen / Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für die Sanierung defekter Straßen
Vorlage
053/2021
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
Die nachfolgende,
entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene, Dringlichkeitsentscheidung
wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
1. Vom Gewinnvortrag der Stadtentwässerung Kamen in Höhe von
4.050.374,23 € gemäß der Bilanz vom 31.12.2020 werden gesondert 1.300.000 € an
die Stadt Kamen ausgeschüttet.
2. Für die Sanierung defekter Straßen werden auf der Buchungsstelle
54.01.01.523200-0601 überplanmäßige Mittel in Höhe von 1.300.000 €
bereitgestellt. die Deckung erfolgt über die Buchungsstelle 53.03.01.465100.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Zur Begründung wird auf die beigefügte Dringlichkeitsentscheidung 043/2021
verwiesen.