Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Sonderausschüttung aus dem Gewinnvortrag der Stadtentwässerung Kamen / Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für die Sanierung defekter Straßen
Vorlage
053/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die nachfolgende, entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene, Dringlichkeitsent­scheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

1.  Vom Gewinnvortrag der Stadtentwässerung Kamen in Höhe von 4.050.374,23 € gemäß der Bilanz vom 31.12.2020 werden gesondert 1.300.000 € an die Stadt Kamen ausgeschüttet.

 

2.  Für die Sanierung defekter Straßen werden auf der Buchungsstelle 54.01.01.523200-0601 überplanmäßige Mittel in Höhe von 1.300.000 € bereitgestellt. die Deckung erfolgt über die Buchungsstelle 53.03.01.465100.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Zur Begründung wird auf die beigefügte Dringlichkeitsentscheidung 043/2021 verwiesen.