Beschluss:

Der Rat der Stadt Kamen beschließt die als Anlage vorgelegte ordnungsbehördliche Verordnung über die Festsetzung von Sperrzeiten und Ausnahmen von den Verboten der §§ 9 und 10 Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG)


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen