Beschluss:

 

Nach § 6a der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW beträgt die Zahl der maximal zu bildenden Eingangsklassen im Stadtgebiet (Kommunale Klassenrichtzahl) 16.

 

Der Schulausschuss beschließt für das Schuljahr 2021/22 die Bildung von 15 Eingangsklassen. Eine Eingangsklasse wird optional im Bedarfsfall zusätzlich gebildet.

 

Auf die Schulstandorte bezogen wird die Klassenbildung wie folgt festgelegt:

 

Grundschule

Eingangs-

klassen

Diesterwegschule*

3

Friedrich-Ebert-Schule

3

Südschule, Stammschule

2

Südschule, Teilstandort

1

Eichendorffschule

2

Jahnschule

2

Astrid-Lindgren-Schule

2

Gesamt

15

Jahrgangsübergreifender Unterricht

in der Schuleingangsphase ab SJ 2017/18 *

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen