Sitzung: 28.01.2021 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 010/2021
Beschluss:
Nach § 6a der
Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW beträgt die Zahl der
maximal zu bildenden Eingangsklassen im Stadtgebiet (Kommunale
Klassenrichtzahl) 16.
Der Schulausschuss
beschließt für das Schuljahr 2021/22 die Bildung von 15 Eingangsklassen. Eine
Eingangsklasse wird optional im Bedarfsfall zusätzlich gebildet.
Auf die
Schulstandorte bezogen wird die Klassenbildung wie folgt festgelegt:
Grundschule |
Eingangs- klassen |
Diesterwegschule* |
3 |
Friedrich-Ebert-Schule |
3 |
Südschule,
Stammschule |
2 |
Südschule,
Teilstandort |
1 |
Eichendorffschule |
2 |
Jahnschule |
2 |
Astrid-Lindgren-Schule |
2 |
Gesamt |
15 |
Jahrgangsübergreifender Unterricht
in der Schuleingangsphase ab
SJ 2017/18 *
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen