Beschluss:

 

Die Verwaltung der Stadt Kamen wird ermächtigt, die Erhebung von Elternbeiträge auf der Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von

 

-       Angeboten zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege gem. §§ 22, 23 und 24 SGB VIII,

-       Angeboten zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen gem. §§ 22, 22a und 24 SGB VIII,

-       Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2)

für den Zeitraum vom 01.01.2021 – 31.01.2021 auszusetzen.

 

Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wird.

 

Dieser Beschluss gilt auch für den Monat Februar 2021 im Falle der weiteren Aussetzung des Präsenzunterrichtes an den Schulen sowie der Einschränkung des Betreuungsangebotes in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (Regelung seitens des Landes).


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Heidler begrüßte die Planbarkeit und auch die Sicherheit für die Eltern. Er appellierte, dass das Land den Kommunen die Beiträge komplett erstatten müsse.

 

Es sei selbstverständlich keine Gebühren zu erheben, da keine Leistungen erbracht würden, so Herr Stalz. Er fragte nach dem Aussetzen der Beiträge für März und April, da die nächste Ratssitzung erst für Ende April geplant sei.

 

Die Bürgermeisterin entgegnete, dass, wenn die Voraussetzungen in den Monaten weiterhin vorliegen, hier mit einer Dringlichkeitsentscheidung Abhilfe geschaffen werden könnte.

 

Herr Bartosch korrigierte die Ausführungen von Herrn Stalz und stellte klar, dass die Kindertagesstätten und die Betreuung in der OGS für jedermann offen seien und somit sehr wohl Leistungen erbracht würden.