Betreff
Aussetzung der Erhebung von Elternbeiträgen für Januar 2021
Vorlage
009/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung der Stadt Kamen wird ermächtigt, die Erhebung von Elternbeiträge auf der Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von

 

-       Angeboten zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege gem. §§ 22, 23 und 24 SGB VIII,

-       Angeboten zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen gem. §§ 22, 22a und 24 SGB VIII,

-       Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2)

für den Zeitraum vom 01.01.2021 – 31.01.2021 auszusetzen.

 

Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wird.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen durch die Änderung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung – CoronaBetrVO) zum 11.01.2021 bis einschließlich 31.01.2021 im § 2 Abs. 3 geregelt, dass die individuellen Betreuungszeiten im Bereich der Kindertageseinrichtungen um jeweils 10 Wochenstunden eingeschränkt werden. Zudem wurde der dringende Appell an die Eltern gerichtet, im Sinne der Kontaktvermeidung, wann immer möglich, die Kinder selber zu betreuen.

 

Auf Grundlage der Bestimmungen des § 1 CoronaBetrVO hat das Ministerium für Schule und Bildung durch Schulmail vom 07.01.2021 die Aussetzung des Präsenzunterrichtes bis zum 31.01.2021 angeordnet. Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6, die nicht durch ihre Eltern zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, ist ein Betreuungsangebot anzubieten, um die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen.

 

Aufgrund dieser Vorgaben soll auf die Erhebung der entsprechenden Elternbeiträge von allen Beitragspflichtigen für den Monat Januar 2021 verzichtet werden. Dies soll auch für Eltern gelten, die ihre Kinder weiterhin betreuen lassen.

 

Die Elternbeitragssatzung eröffnet keine Möglichkeit, für die Dauer des eingeschränkten Pandemiebetriebes die Elternbeiträge zu erlassen. Ein vollständiger oder teilweiser Erlass des Beitrages auf Antrag gemäß § 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII i.V.m. §§ 82 bis 85, 87, 88 und 92 SGB VII setzt eine fehlende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit voraus.

 

Somit sind bis dato keine gesetzlichen Regelungen vorhanden, die den Erlass eines Montagsbeitrages voraussetzungslos erlauben.

 

In der aktuellen Situation benötigen betroffene Eltern indes kurzfristig ein positives Signal und eine finanzielle Entlastung. Um unverzüglich Rechtssicherheit für die betroffenen Eltern zu schaffen, wäre eine Satzungsänderung zu zeitaufwändig. Daher ist durch den Beschluss der politischen Gremien die Rechtsgrundlage für die Aussetzung der Elternbeitragspflicht für den Monat Januar 2021 zu schaffen.

 

Die Stadt Kamen verzichtet sowohl bei der vorläufigen Festsetzung wie auch später im Rahmen der Überprüfung auf den vollen Monatsbeitrag für Januar 2021.

 

Wenn man die Sollstellung für den Monat Januar 2021 zugrunde legt, so ist mit einem vorläufigen Minderertrag in Höhe von 117.406,00 € zu rechnen, der sich auf die betroffenen Produkte wie folgt aufteilt:

 

21.01.01:         33.580,00 €

36.01.01:         83.826,00 €

 

Die Landesregierung hat vorbehaltlich der Beratung und Beschlussfassung durch den Landesgesetzgeber angekündigt, den mit der Aussetzung der Beitragserhebung für Januar 2021 einhergehenden tatsächlichen Ertrags- und Einzahlungsausfall auf kommunaler Ebene zu 50% zu übernehmen.