Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr.10 Ka-Me „Schimmelstraße”.

Das Plangebiet besitzt eine Größe von ca. 6,5 ha und wird begrenzt durch:

-              die Bahnstrecke Dortmund – Hamm im Norden,

-              den Stichweg Schimmelstraße (Hausnr. 18 - 22) im Osten,

-              den Stichweg Schimmelstraße (Flurstück 229) im Westen sowie

-              die Schimmelstraße im Süden.

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches ergeben sich aus der beigefügten Plandarstellung.

 

Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Eisenhardt erklärte die Zustimmung für die CDU-Fraktion, kritisierte jedoch, dass dieser Beschluss erst notwendig geworden sei, weil man sich nicht an die selbstgesteckten Regeln des Bebauungsplanes gehalten habe.