Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss ermächtigt die Verwaltung im Rahmen der örtlichen Jugendhil­fe-planung Einzelfallregelungen gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zu den zweckgebundenen Betreuungsplätzen in Plätzen zu treffen

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Zum Tagesordnungspunkt 3 ergänzte Frau Kappen die vorliegende Beschlussvorlage insoweit, dass in den letzten Jahren viele Betreuungsplätze in Kamen ausgebaut wurden. Der u3-Bereich sei dabei deutlich stärker gefördert worden als der ü3-Bereich.

Hier freue sie sich über Flexibilisierung hinsichtlich der Belegung unabhängig von der Alterszu­gehörigkeit von investiv geförderten Betreuungsplätzen.