Beschluss:

 

Nach § 6a der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW beträgt die Zahl der maximal zu bildenden Eingangsklassen im Stadt­gebiet (Kommunale Klassenrichtzahl) 17.

 

Der Schulausschuss beschließt für das Schuljahr 2020/21 die Bildung von 16 Eingangsklassen. Eine Eingangsklasse wird optional im Bedarfsfall zusätzlich gebildet.

 

Auf die Schulstandorte bezogen wird die Klassenbildung wie folgt festgelegt:

 

 

 

Grundschule

Eingangsklasse

Diesterwegschule*

3

Friedrich-Ebert-Schule

3

Südschule, Stammschule

2

Südschule, Teilstandort

1

Eichendorffschule

2

Jahnschule

2

Astrid-Lindgren-Schule

3

Gesamt

16

Jahrgangsübergreifender Unterricht

in der Schuleingangsphase ab SJ 2017/18 *

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Frau Kappen informierte über die Besonderheit zur Eingangsklassenbildung zum Schuljahr 2020/21 und verwies auf die umfangreiche Begründung der Beschlussvorlage. Die Verteilung sei im Vorfeld mit den Schulleitungen und der Schulaufsicht besprochen worden.

 

Herr Heidler begrüße die sich abzeichnenden kleineren Klassengrößen. Dieses sei positiv zu bewerten.