Sitzung: 11.02.2020 Schul- und Sportausschuss
Vorlage: 002/2020
Beschluss:
Nach § 6a der
Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW beträgt die Zahl der
maximal zu bildenden Eingangsklassen im Stadtgebiet (Kommunale
Klassenrichtzahl) 17.
Der
Schulausschuss beschließt für das Schuljahr 2020/21 die Bildung von 16
Eingangsklassen. Eine Eingangsklasse wird optional im Bedarfsfall zusätzlich
gebildet.
Auf die
Schulstandorte bezogen wird die Klassenbildung wie folgt festgelegt:
Grundschule |
Eingangsklasse |
Diesterwegschule* |
3 |
Friedrich-Ebert-Schule |
3 |
Südschule,
Stammschule |
2 |
Südschule,
Teilstandort |
1 |
Eichendorffschule |
2 |
Jahnschule |
2 |
Astrid-Lindgren-Schule |
3 |
Gesamt |
16 |
Jahrgangsübergreifender
Unterricht
in der
Schuleingangsphase ab SJ 2017/18 *
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Frau Kappen informierte über die
Besonderheit zur Eingangsklassenbildung zum Schuljahr 2020/21 und verwies auf
die umfangreiche Begründung der Beschlussvorlage. Die Verteilung sei im Vorfeld
mit den Schulleitungen und der Schulaufsicht besprochen worden.
Herr Heidler begrüße die sich abzeichnenden
kleineren Klassengrößen. Dieses sei positiv zu bewerten.