Sitzung: 31.10.2019 Umwelt- und Klimaschutzausschuss
Vorlage: 113/2019
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, für zukünftige Bebauungspläne Festsetzungen bzw. Regelungen zu prüfen, die möglichst verhindern, dass Garten- und Vorgartenflächen überwiegend mit Schotter oder Kies bedeckt werden sowie eine Versiegelung der Grundstücksflächen möglichst beschränkt wird.
Abstimmungsergebnis: bei 3 Enthaltungen einstimmig angenommen
Da es zu diesem
Tagesordnungspunkt zwei Anträge und drei Beschlussvorschläge gab, fasste Herr Breuer noch einmal die Situation
zusammen. Sowohl der gemeinsame Antrag der Fraktionen DIE LINKE/GAL und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN als auch der Antrag des BUND wurden durch die Verwaltung sorgsam
geprüft. Obwohl die Anträge sich inhaltlich ähneln und die gleiche Intention
verfolgen, gab es in den Details deutliche Unterschiede. Der
(Beschluss-)Vorschlag der Verwaltung sei das Ergebnis der Prüfung beider
Anträge. Als Beispiel benannte Herr Breuer, dass der Antrag der Fraktionen DIE
LINKE/GAL und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen „Begrünungszwang“ vorsieht, welcher
aufgrund von Planungs- und Baurecht für die Verwaltung nicht umsetzbar sei.
Auch beschränke sich der Antrag der Fraktionen DIE LINKE/GAL und BÜNDNIS90/DIE
GRÜNEN nur auf die Vorgartenbereiche. Der Vorschlag der Verwaltung
berücksichtigt die rechtlichen Rahmenbedingungen, nehme aber die Intention der
beiden eingereichten Anträge mit und betrachtet die vollständigen Grundstücke.
Herr Breuer verwies auf den neuen
Bebauungsplan Ka 36 „südlich Dorf Methler“, in dem bereits Festsetzungen
getroffen wurden, um die Versiegelung der Vorgärten möglichst gering zu halten.
Herr Diedrichs-Späh begrüßte im Namen der
CDU den Vorschlag der Verwaltung und gab an, diesem zustimmen zu wollen.
Außerdem verwies er darauf, dass es mittlerweile auch eine Reihe von
Auszeichnungen gebe, die einen stärker versiegelt (Vor-)Garten mit einem Malus
versehen. Vielleicht wäre es für einige Bauherren ein Ansporn, wenn sie
wüssten, dass sie ihr Haus / Grundstück zertifizieren lassen können und welche
Kriterien dort einzuhalten sind.
Die Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN gab an, dem Vorschlag der Verwaltung nicht zuzustimmen. Herr Helmken erläutert dazu, dass man sich
zum einen wünsche, die Verwaltung würde mehr proaktiv auf zukünftige Bauherren
zugehen und diese beraten und zum anderen solle man die Versiegelung auch durch
eine Änderung der Abwassersatzung und einer Gebührenanhebung unattraktiver
machen.
Dazu entgegnete Dr. Liedtke, dass auch der Vorschlag
der Verwaltung die Beratung der Bauherren wie im Antrag der Fraktionen DIE
LINKE/GAL und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beinhalte. Eine proaktive Beratung sei aber
nicht umsetzbar, da die Verwaltung nicht wissen könne, welche Bürger eventuell
überlegen würden ihren Vorgarten umzugestalten. Außerdem erläuterte er, dass
die Abwassersatzung nicht jede Fläche auf der Kies ausgebracht werde als
versiegelt anerkennen könne. Eine Versiegelung ergebe sich erst aus der Folie,
welche evtl. unterhalb des Kieses liegen könnte, nicht aus dem Kies allein.
Herr Kühnapfel äußerte seine Enttäuschung
darüber, dass die Verwaltung in Bestandsgebieten keinen Einfluss mehr darauf
habe, wie sich Vorgärten entwickelten. Er begrüßte aber das Engagement der
Verwaltung für die Beratungsleistung. Als Vorschlag brachte er weiter ein, dass
auch Grünschnitt, ähnlich wie aktuell das Laub der Bäume, ohne Gebühr bei den
Wertstoffhöfen abgegeben werden könnte. Eine kostenlose Abgabe würde ein
positives Zeichen für die Menschen setzen, die ihren (Vor-)Garten pflegen und
damit auch der Allgemeinheit etwas Gutes tun.
Schottergärten seien
eine Modeerscheinung der Neuzeit, die stark vom Pragmatismus geprägt seien.
Daher sprach Herr Kasperidus sich
gegen eine Steuerung durch Gebührenänderungen aus; er wolle stattdessen den
öffentlichen Diskurs fördern. Es sollte weniger mit Ver- und Geboten gearbeitet
werden, als mit Argumenten und Überzeugungskraft. An dieser Stelle sei neben
der Verwaltung und den Interessensverbänden auch die Politik und jeder einzelne
Bürger gefordert.
Abschließend griff
Herr Helmken nochmals das Thema der
Abwassergebühren auf. Andere Städte und Gemeinden würden diese Schritte gehen
und zeigen, dass es möglich ist. „Alles solle so bleiben wie es ist“ sei nicht
mehr das Motto der Zeit; es brauche Veränderungen. Der Vorschlag der Verwaltung
würde aber keine Änderungen bringen.
Die Gartengestaltung
hätte auch immer etwas mit Ästhetik zu tun, erinnerte Herr Behrens. Auch wenn es nicht seine Art von Ästhetik treffe, so
würden aber Zeitschriften, Gartencenter und Baumärkte seit einigen Jahren
„Zen-Gärten“ verstärkt propagieren. Eine Art der Gartengestaltung mit viel
Struktur, viel Stein und Kies, aber nur wenig Grün und meist auch nicht
heimischen Pflanzen und Gehölzen. Dieser Trend sei jetzt beim Kunden
angekommen. Hier gelte es anzusetzen. Dies sei aber nicht möglich mit
Verwaltungs- und Bauvorschriften. Alle Anwesenden hätten das gleiche Ziel (mehr
Biodiversität, wieder steigender Insektenbestand auch in der Stadt) und er
halte den Vorschlag der Verwaltung für einen guten ersten Schritt.
Herr Kuru konnte die Äußerungen von Herrn
Helmken nicht nachvollziehen. Die Verwaltung hätte einen Vorschlag erarbeitet,
welcher gegenüber dem Ursprungsantrag sowohl inhaltlich weitreichender wäre als
auch auf Kamen zugeschnitten sei.