Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für zukünftige Bebauungspläne Festsetzungen bzw. Regelun­gen zu prüfen, die möglichst verhindern, dass Garten- und Vorgartenflächen überwiegend mit Schotter oder Kies bedeckt werden sowie eine Versiegelung der Grundstücksflächen möglichst beschränkt wird.

 


Abstimmungsergebnis: bei 3 Enthaltungen einstimmig angenommen


Da es zu diesem Tagesordnungspunkt zwei Anträge und drei Beschlussvorschläge gab, fasste Herr Breuer noch einmal die Situation zusammen. Sowohl der gemeinsame Antrag der Fraktionen DIE LINKE/GAL und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als auch der Antrag des BUND wurden durch die Verwaltung sorgsam geprüft. Obwohl die Anträge sich inhaltlich ähneln und die gleiche Intention verfolgen, gab es in den Details deutliche Unterschiede. Der (Beschluss-)Vorschlag der Verwaltung sei das Ergebnis der Prüfung beider Anträge. Als Beispiel benannte Herr Breuer, dass der Antrag der Fraktionen DIE LINKE/GAL und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen „Begrünungszwang“ vorsieht, welcher aufgrund von Planungs- und Baurecht für die Verwaltung nicht umsetzbar sei. Auch beschränke sich der Antrag der Fraktionen DIE LINKE/GAL und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN nur auf die Vorgartenbereiche. Der Vorschlag der Verwaltung berücksichtigt die rechtlichen Rahmenbedingungen, nehme aber die Intention der beiden eingereichten Anträge mit und betrachtet die vollständigen Grundstücke.

 

Herr Breuer verwies auf den neuen Bebauungsplan Ka 36 „südlich Dorf Methler“, in dem bereits Festsetzungen getroffen wurden, um die Versiegelung der Vorgärten möglichst gering zu halten.

 

Herr Diedrichs-Späh begrüßte im Namen der CDU den Vorschlag der Verwaltung und gab an, diesem zustimmen zu wollen. Außerdem verwies er darauf, dass es mittlerweile auch eine Reihe von Auszeichnungen gebe, die einen stärker versiegelt (Vor-)Garten mit einem Malus versehen. Vielleicht wäre es für einige Bauherren ein Ansporn, wenn sie wüssten, dass sie ihr Haus / Grundstück zertifizieren lassen können und welche Kriterien dort einzuhalten sind. 

 

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gab an, dem Vorschlag der Verwaltung nicht zuzustimmen. Herr Helmken erläutert dazu, dass man sich zum einen wünsche, die Verwaltung würde mehr proaktiv auf zukünftige Bauherren zugehen und diese beraten und zum anderen solle man die Versiegelung auch durch eine Änderung der Abwassersatzung und einer Gebührenanhebung unattraktiver machen.

 

Dazu entgegnete Dr. Liedtke, dass auch der Vorschlag der Verwaltung die Beratung der Bauherren wie im Antrag der Fraktionen DIE LINKE/GAL und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beinhalte. Eine proaktive Beratung sei aber nicht umsetzbar, da die Verwaltung nicht wissen könne, welche Bürger eventuell überlegen würden ihren Vorgarten umzugestalten. Außerdem erläuterte er, dass die Abwassersatzung nicht jede Fläche auf der Kies ausgebracht werde als versiegelt anerkennen könne. Eine Versiegelung ergebe sich erst aus der Folie, welche evtl. unterhalb des Kieses liegen könnte, nicht aus dem Kies allein.

 

Herr Kühnapfel äußerte seine Enttäuschung darüber, dass die Verwaltung in Bestandsgebieten keinen Einfluss mehr darauf habe, wie sich Vorgärten entwickelten. Er begrüßte aber das Engagement der Verwaltung für die Beratungsleistung. Als Vorschlag brachte er weiter ein, dass auch Grünschnitt, ähnlich wie aktuell das Laub der Bäume, ohne Gebühr bei den Wertstoffhöfen abgegeben werden könnte. Eine kostenlose Abgabe würde ein positives Zeichen für die Menschen setzen, die ihren (Vor-)Garten pflegen und damit auch der Allgemeinheit etwas Gutes tun.

 

Schottergärten seien eine Modeerscheinung der Neuzeit, die stark vom Pragmatismus geprägt seien. Daher sprach Herr Kasperidus sich gegen eine Steuerung durch Gebührenänderungen aus; er wolle stattdessen den öffentlichen Diskurs fördern. Es sollte weniger mit Ver- und Geboten gearbeitet werden, als mit Argumenten und Überzeugungskraft. An dieser Stelle sei neben der Verwaltung und den Interessensverbänden auch die Politik und jeder einzelne Bürger gefordert.  

 

Abschließend griff Herr Helmken nochmals das Thema der Abwassergebühren auf. Andere Städte und Gemeinden würden diese Schritte gehen und zeigen, dass es möglich ist. „Alles solle so bleiben wie es ist“ sei nicht mehr das Motto der Zeit; es brauche Veränderungen. Der Vorschlag der Verwaltung würde aber keine Änderungen bringen.

 

Die Gartengestaltung hätte auch immer etwas mit Ästhetik zu tun, erinnerte Herr Behrens. Auch wenn es nicht seine Art von Ästhetik treffe, so würden aber Zeitschriften, Gartencenter und Baumärkte seit einigen Jahren „Zen-Gärten“ verstärkt propagieren. Eine Art der Gartengestaltung mit viel Struktur, viel Stein und Kies, aber nur wenig Grün und meist auch nicht heimischen Pflanzen und Gehölzen. Dieser Trend sei jetzt beim Kunden angekommen. Hier gelte es anzusetzen. Dies sei aber nicht möglich mit Verwaltungs- und Bauvorschriften. Alle Anwesenden hätten das gleiche Ziel (mehr Biodiversität, wieder steigender Insektenbestand auch in der Stadt) und er halte den Vorschlag der Verwaltung für einen guten ersten Schritt.

 

Herr Kuru konnte die Äußerungen von Herrn Helmken nicht nachvollziehen. Die Verwaltung hätte einen Vorschlag erarbeitet, welcher gegenüber dem Ursprungsantrag sowohl inhaltlich weitreichender wäre als auch auf Kamen zugeschnitten sei.