Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt die Schaffung der baurechtlichen Grundlagen, für die Fläche Sportplatzanlage Heimstraße/Germaniastraße, einzuleiten.


Abstimmungsergebnis: bei 12 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt


Herr Diederichs-Späh erläuterte den vorliegenden Antrag seiner Fraktion. Seit mehreren Jahren werde die Position „Verkauf des Sportplatzgeländes Heimstraße“ im Haushalt der Stadt Kamen mit unterschiedlichen Zeitangaben und unterschiedlichen Werten etatisiert. Zuletzt mit einem Betrag von 1,6 Mio. € für das Jahr 2022. Im Rahmen der Fraktionsklausuren mit dem Kämmerer und der Bürgermeisterin habe seine Fraktion die Aufnahme dieser Haushaltsposition immer ab­gelehnt, da diese der Meinung sei, dass die Methleraner Vereine den Sportplatz benötigen wür­den. Insofern habe die CDU auch den Haushalt 2019 abgelehnt. Verschiedenste Aussagen über die Nutzungsmöglichkeiten für das Grundstück würden im Raum stehen (Wohnbebauung, An­siedlung eines Discounters, Errichtung von Seniorenwohnungen). In letzter Konsequenz sei nunmehr zu überlegen, wie das Gelände genutzt werden soll, um die im Haushalt dargestellte Einnahme im Jahr 2022 zu ermöglichen. Zudem sei eine Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes mit erheblichem Zeitaufwand verbunden. Mit diesem An­trag solle der Einstieg in einen Planungs- und Denkprozess geschaffen werden. Dies sei die Intention.

 

Herr Heidler verwies auf die bereits vorangegangene Diskussion im Rahmen der Haushalts­planberatungen zu dieser Thematik. Es sei deutlich gemacht worden, dass es sich um eine Haushaltssicherungsposition handele. Eine Herausnahme aus dem Haushalt hätte nicht nur eine Kürzung der Einnahmenplanung in Höhe von 1,6 Mio. € bedeutet. Es hätten auch Ausgaben für die Ertüchtigung des Sportplatzes eingestellt werden müssen. Das sei nicht darstellbar gewesen. Insofern plädiere seine Fraktion dafür, erst einmal die Entwicklung der städtischen Finanzlage abzuwarten. Der zeitliche Druck werde nicht gesehen. Zudem werde ohne Beteiligung der Bür­gerinnen und Bürger, Vereine und des Fußball- und Leichtathletikverbandes keine diesbezügliche Entscheidung getroffen. Abschließend wies er noch darauf hin, dass die Beratung dieses An­trages eigentlich in den Haupt- und Finanzausschuss gehören würde.

 

Frau Schaumann entgegnete, dass ihrer Ansicht nach der Planungs- und Straßenverkehrsaus­schuss der zuständige Fachausschuss für die Bauleitplanung sei. Eine Veräußerung des Grundstückes könne nur erfolgen, wenn Planungsrecht geschaffen werde. Die Gegenfinanzie­rung sei im Haushaltssicherungskonzept darzustellen. Mit Blick auf die Dauer von Planungs­prozessen sei Handlungsbedarf gegeben, um eine entsprechende Einnahme in 2022 erzielen zu können.

 

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erinnerte Frau Dörlemann an die Beratung im Rahmen der Entscheidung, die Sportplatzanlage Hemsack aufzugeben und in eine Wohnbaufläche um­zuwandeln. Kritisiert worden sei, dass neben der Vernichtung von Frischluftschneisen auch wichtige Flächen für Freizeitsportaktivitäten nicht mehr zur Verfügung stehen würden. Das wäre auch bei der Sportanlage an der Heimstraße so zu sehen und daher bedenklich. Dann werde es keine für den Freizeitsport zugänglichen Bereiche mehr geben.

 

Herr Dr. Liedtke verdeutlichte, dass mit dem beschlossenen Haushalt auch die Finanzpla­nungsposition „Veräußerung des Sportplatzgeländes Heimstraße“ fixiert worden sei. Sofern Handlungsbedarf gesehen werde, würde auch durch die Verwaltung reagiert werden. Derzeit werde aus Verwaltungssicht diese Handlungserfordernis nicht akut gesehen. Es sei eine Fi­nanzplanungsposition, die derzeit den Haushalt absichere.

 

Herr Heidler bekräftigte, dass auch er derzeit keinen Handlungsbedarf sehe. Eine Änderung von Haushaltssicherungspositionen sei im Laufe der Zeit immer möglich.