Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW die nachfolgend nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

Der Zusammenführung der KIT Services GmbH und der e.log Einkaufs- und Logistik GmbH und der damit verknüpften Prozesse:

 

- Übernahme des Personals und des Geschäftsbetriebs der e.log durch die KIT

- Änderung des Gesellschaftsvertrags der KIT Service GmbH

- Umbenennung der Gesellschaft in Knappschaft Kliniken Service GmbH

- Liquidation der e.log

 

wird zugestimmt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen