Sitzung: 01.03.2018 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 003/2018
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kamen genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW die nachfolgend nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:
Der Zusammenführung der KIT Services GmbH und der e.log Einkaufs- und Logistik GmbH und der damit verknüpften Prozesse:
- Übernahme des Personals und des Geschäftsbetriebs der e.log durch die KIT
- Änderung des Gesellschaftsvertrags der KIT Service GmbH
- Umbenennung der Gesellschaft in Knappschaft Kliniken Service GmbH
- Liquidation der e.log
wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen