Herr Krause merkte an, dass das im Wirtschaftsplan angestrebte Ergebnis trotz der im Rat beschlossene Umstrukturierung verfehlt worden sei. Nicht vorhersehbare Faktoren hätten zu dem Jahresfehlbetrag geführt.

Er dankte den Mitarbeitern der Stadthalle für die geleistete Arbeit. Die SPD-Fraktion werde der Beschlussvorlage zustimmen.

 

Frau Schaumann fragte, wie hoch die Rückstellungen für die Sozialabgaben seien, ob ein Bescheid schon vorläge und warum eine Sozialversicherungsprüfung stattgefunden habe.

 

Herr Tost antwortete, dass noch kein Bescheid vorläge, eine Nachzahlung aber bis zu 30.000 € betragen könne. Geprüft worden seien im Rahmen einer turnusmäßigen Prüfung insbesondere die gelegentlich und kurzfristig beschäftigten Arbeitnehmer.

 

Auf die Nachfrage von Frau Schaumann, ob die Rückstellung 30.000 € betrage, erwiderte Herr Tost, dass mit einem Bescheid in dieser Höhe circa gerechnet werden könne, die Rückstellung aber 10.000 € betrage.

 

Frau Scharrenbach erinnerte an die Sitzung des Rates vom 24.09.2013 und an den Umstrukturierungsbeschluss der Kamener Stadthalle. Die damalige konservative Einschätzung zur Einsparung i.H.v. 120.000 € sei nicht eingetroffen. Sie stellte dar, dass im vergangenen Jahr 1 € Umsatz zu 0,82 Cent Verlust geführt habe. Dieser betriebswirtschaftliche Wert der Stadthalle sei der schlechteste seit 10 Jahren. Sie merkte an, dass im Jahresabschluss 2014 die Begründung fehle, warum sich die umsatzabhängigen Aufwendungen trotz der stark rückläufigen Umsätze nicht verringert hätten.

Zur Prüfung der Sozialversicherungsabgaben verwies sie auf den Jahresabschluss 2009. Auch in dem Jahr sei es zu erheblichen Nachzahlungen gekommen. Der Geschäftsführer hafte für die Abführung der Sozialversicherungsabgaben. Da Sorgfaltspflichten verletzt worden seien, stelle sich hier die Frage nach einem Regressanspruch gegenüber dem Geschäftsführer.

Sie sei insofern erstaunt, dass die Wirtschaftsprüfer keine Mängel an der Buchführung festgestellt hätten. Beispielsweise hätte die Großküche der KBG im Lagebericht benannt werden müssen. Auch gebe es im Lagerbericht und im gesamten Abschluss keine Angaben zum EU-Beihilferecht. Der gravierendste Mangel sei die Unterschrift des Generalhandlungsbevoll­mächtigten unter dem Jahresabschluss. Die sei laut GmbH-Gesetz die Pflicht des Geschäftsführers und könne nicht übertragen werden. Daher sei der Jahresabschluss rechtsfehlerhaft aufgestellt und die CDU-Fraktion werde nicht zustimmen.

 

Herr Tost erwiderte, dass die Personalkosten um mehr als die prognostizierten 120.000 € gesunken seien. Er stellte klar, dass der Wirtschaftsprüfer einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt und die Unterschrift unter dem Jahresabschluss als rechtens akzeptiert habe.

 

Der Bürgermeister ergänzte, dass der prognostizierte Effekt aus dem Restrukturierungskonzept nachgewiesen worden sei. Allerdings seien die Umsatzeinbrüche im 2. Halbjahr 2014 nicht absehbar gewesen.

 

Frau Schaumann fragte nach der Haftung des Geschäftsführers.

 

Herr Tost teilte mit, dass die Haftung letztlich ein Gericht feststellen müsse und betonte erneut, dass der Wirtschaftsprüfer die Unterschrift des Generalhandlungsbevollmächtigten akzeptiert habe.

 

Herr Grosch war entsetzt über den erneuten Zuschussbedarf an die KBG und kritisierte die Umstrukturierung. Der Lagebericht sei nicht aussagekräftig und zeige keine Lösungen auf. Er sei irritiert, dass es keine Erläuterungen zum Umsatzausfall bei großen Veranstaltungen gebe und dass keine Versicherung den Verlust ausgleichen würde. Die Fraktion Die Linke/GAL werde dem Jahresabschluss und den Entlastungen im nächsten TOP nicht zustimmen.

 

Herr Mork war mit dem Jahresergebnis der KBG nicht zufrieden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werde sich zu dem TOP enthalten. Allerdings sei die Beantwortung der rechtlichen Fragen von Frau Scharrenbach so relevant, dass er vorschlug, die Abstimmung auf die nächste Ratssitzung im September zu verschieben.

 

Herr Tost wies darauf hin, dass dem Jahresabschluss bis zum 31.08. zugestimmt werden müsse.

 

Frau Scharrenbach erläuterte die Unterschriftsbefugnis im Jahresabschluss. Es gebe zwei Organe, den Geschäftsführer und die Gesellschafterversammlung. Da der Geschäftsführer dauerhaft ausfalle und kein weiterer bestellt sei, sei die Gesellschaft faktisch handlungsunfähig. Es könne befristet ein Handlungsbevollmächtigter bestellt werden, allerdings sei dieser auf laufende betriebliche Geschäfte beschränkt. Rechte und Pflichten eines Geschäftsführers könnten nicht übertragen werden, dies sei im GmbH-Gesetz geregelt. Sie begrüßte den Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Abstimmung zu verschieben, mit der Maßgabe bis September einen neuen Geschäftsführer zu bestellen.

 

Der Bürgermeister stellte klar, dass die Verwaltung der Rechtsauffassung der Wirtschaftsprüfer für die Unterschriftsbefugnis folge. Auch die Prüfung der Sozialversicherungsabgaben erfolge turnusmäßig. Er teilte mit, dass er einem mehrheitlichen Ratsbeschluss, die Abstimmung in den September zu verschieben um die rechtlichen Fragen zu klären, nachkommen werde. Die Verwaltung werde bis auf weiteres die jetzige Rechtsauffassung vertreten. Er betonte aber deutlich, dass durch die Verschiebung gegen die Fristigkeit verstoßen werde.

 

Herr Krause erläuterte, dass der Jahresabschluss in der letzten Gesellschafterversammlung dargelegt worden sei. Er sei somit im Vorfeld bekannt gewesen. Der Prüfbericht sei nicht zu beanstanden. Er erinnerte daran, dass der Jahresabschluss bis Ende August beschlossen werden müsse. Eine Abstimmung sei daher sinnvoll.

 

Herr Eisenhardt fragte, wer den Generalhandlungsbevollmächtigten bestellt habe und warum sich die umsatzabhängigen Aufwendungen im Jahresabschluss nicht verringert haben.

 

Herr Tost erwiderte, dass der Geschäftsführer den Generalhandlungsbevollmächtigten bestellt habe. Im Jahresabschluss seien die angefallenen Aufwendungen dargestellt.

 

Herr Heuchel führte aus, dass sich trotz der Personalkosteneinsparungen von ca. 130.000 € der Verlust um ca. 150.000 € erhöht habe. Desweiteren sei eine Prüfung der Versicherungsverträge bezogen auf den Umsatzausfall zeitnah notwendig.

 

Der Bürgermeister fragte die Ratsmitglieder, insbesondere die SPD-Fraktion, ob die Unterschriftsbefugnis im Jahresabschluss und die Regressmöglichkeit bei Routineuntersuchungen der Sozialversicherungsabgaben vor der Abstimmung nochmals geprüft werden solle.

 

Herr Krause machte deutlich, dass in diesem Fall Fristen nicht eingehalten werden könnten. Allerdings würde die SPD-Fraktion aufgrund der erneuten Überprüfung auf eine Abstimmung verzichten.

 

Der Bürgermeister fasste zusammen, dass mehrheitlich gewünscht werde, den Tagesordnungspunkt und den darauffolgenden in die Septembersitzung zu vertagen. Es gebe zwei Prüfvorgänge, zum einen die Gültigkeit der Unterschrift des Generalhandlungsbevollmächtigten und zum anderen die Prüfung der Sozialversicherungs­abgaben im Rentenbereich und ob sich daraus eine Möglichkeit der Regressforderung ableiten lasse.

 

Herr Eisenhardt bat auch um Prüfung, wer den Generalhandlungsbevollmächtigten bestellen dürfe. Die CDU-Fraktion sei der Meinung, dass dies eine Angelegenheit der Gesellschafter­versammlung sei.

 

Frau Scharrenbach ergänzte, dass eine dauerhafte Erkrankung des Geschäftsführers zu einer Handlungsunfähigkeit der Gesellschaft führe. Sie wünschte sich eine zeitnahe Vorstellung des Personalkonzeptes im Ältestenrat.

 

Der Tagesordnungspunkt wurde einvernehmlich zurückgestellt.