Beschluss:

 

Der Rat beschließt die vorgelegte „Zehnte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Kamen“ und die dieser Satzung zugrunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.

 


Abstimmungsergebnis: bei 9 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich angenommen


Frau Scharrenbach teilte mit, dass die CDU-Fraktion der Vorlage nicht zustimmen werde. Sie hielt den kalkulatorischen Zinssatz mit 7% für nicht rechtsfähig. Laut einem OVG-Urteil müsse der Zinssatz auf 6,67 % begrenzt werden. Auch sei die Gebührenkalkulation nicht transparent. Sie kritisierte, dass die Gebühren in den letzten 10 Jahren enorm gestiegen seien.

 

Der Bürgermeister verwies auf die Debatte im Haupt- und Finanzausschusssitzung und teilte mit, dass die Verwaltung trotz intensiver Recherche das OVG-Urteil nicht gefunden habe.

 

Herr Mösgen ergänzte, dass die Differenz beim kalkulatorischen Zins für den Haushalt nicht relevant sei. Eine grundsätzlich gerichtliche Entscheidung über den kalkulatorischen Zinssatz gäbe es nicht. Das Urteil sei anscheinend eine Einzelfallentscheidung gewesen.

 

Frau Scharrenbach erwiderte, dass die CDU-Fraktion von der Verwaltung nicht ausreichend informiert worden sei.

 

Herr Mösgen erläuterte die Unterschiede der Gebührenkalkulationen im Bereich der Stadtentwässerung und der Abfallwirtschaft bzw. Friedhofswesen.

 

Die Frage von Herrn Lipinski, ob die Gebührenkalkulation rechtsfähig sei, bejahte Herr Mösgen.