Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die vorgelegte „Zehnt Satzung zur Änderung
der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und
Bestattungswesen der Stadt Kamen“ und die dieser Satzung zugrunde liegende
Gebührenbedarfsberechnung.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die Gebührensätze für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt
Kamen wurden zuletzt mit Wirkung vom 01.01.2011 zur Deckung des erforderlichen
Gebührenbedarfes angehoben. Erfreulicherweise waren die Gebühren also mehrere
Jahre stabil.
Die Betriebsabrechnung 2013 schließt mit einer Unterdeckung von rd.
20.000 € ab. Es besteht noch eine restliche Unterdeckung aus 2011 und eine
restliche Überdeckung aus 2012. Diese Überdeckung deckt die Unterdeckung aus 2011
und einen Teil der Unterdeckung aus 2013.
Da in 2015 höhere Investitionen bzw. ein höherer Unterhaltungsaufwand
(u. a. Erwerb eines Gräberbaggers, Sanierung der Trauerhalle Südkamen,
Fortsetzung der Erneuerung der Wege Friedhof Mitte) erforderlich sind, wurde in
der Gebührenkalkulation 2015 ein gebührenumlagefähiger Aufwand in Höhe von rd.
646.500 € ermittelt. Mit den derzeit gültigen Gebührensätzen kann jedoch nur
mit einer Gebühreneinnahme in Höhe von rd. 584.000 € (Kostendeckungsgrad 90,42
%) gerechnet werden. Eine Anhebung der Gebührensätze ist für das Jahr 2015
erforderlich.
Anlagen:
Gebührenbedarfsberechnung
Satzungsentwurf