Beschluss:

 

Der Planungs- und Straßenverkehrsausschuss beschließt die in Sachverhalt und Begründung dargestellte und erläuterte Stellungnahme zur 85. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zum Bebauungsplan Nr. 117 der Stadt Werl. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme der Stadt Werl zuzuleiten.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Diederichs-Späh erklärte für die CDU-Fraktion, dass er die Stellungnahme der Verwaltung begrüße, da sie auf die Intentionen des „Regionalen Einzelhandelskonzept für das östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche“ (REHK) abzielen würde. Dieser Zusammenschluss würde ein funktionierendes Instrumentarium darstellen. Die gemeinsame Aktion der beteiligten Kommunen werde begrüßt.

 

Auf die Frage von Herrn Diederichs-Späh, ob die anderen beteiligten Kommunen eine gleichar­tige Erklärung abgegeben hätten, erläuterte Herr Liedtke, dass die Stellungnahme im Arbeits­kreis zur REHK inhaltlich abgestimmt worden sei. Darüber hinaus seien individuelle Anpassun­gen nicht ausgeschlossen, z.B. von unmittelbar angrenzenden Kommunen.

 

Im Hinblick auf den Sachstand erkundigte sich Herr Diederichs-Späh, ob die beteiligten Kom­munen einen Rechtsanwalt eingeschaltet und ein Klageverfahren angestrebt hätten.

 

Herr Liedtke antwortete, dass aktuell mangels Klagegegenstand keine Klage in Vorbereitung sei. Eine Rechtsberatung sei eingeholt worden. Inhaltlich finde sich diese in der Stellungnahme wieder. Es sei nicht auszuschließen, dass auf der Ebene der Regionalplanung oder Landesent­wicklungsplanung ein Klageverfahren folgen werde. Die Ziele der Raumordnung und Landes­planung seien im Flächennutzungsplan zu berücksichtigen. Er erläuterte dies anhand des Aus­zuges aus dem Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes. Zuständige Stelle sei die Bezirksregierung Arnsberg. Aufgrund der bestehenden Festsetzung im LEP und Regionalplan als landwirtschaftliche Fläche könne die Bezirksregierung der FNP-Änderung der Stadt Werl nicht zustimmen.

 

Für die Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN erklärte Frau Dörlemann die Zustimmung zu der ab­lehnenden Stellungnahme der Stadt Kamen. Ein FOC sei nicht erforderlich. Zudem werde eine weitere Flächenversiegelung abgelehnt.