Herr Langner bat mit Blick auf den in der Astrid-Lindgren-Schule eingebauten Fahrstuhl um Mitteilung, ob hier ein neues Brandschutzkonzept für Rollstuhlfahrer bestehe.

 

Zur Erstellung eines entsprechenden Brandschutzkonzeptes werde die Schule nach Mitteilung von Frau Sons noch mit der Brandschutzdienststelle der Feuer- und Rettungswache Kontakt aufnehmen.

 

Herr Brüggemann erläuterte ergänzend, dass der Einbau des Fahrstuhls im Rahmen der Sa­nierung des Schulgebäudes erfolgt sei.

 

Herr Stalz fragte vor dem Hintergrund des seit Juni 2014 bestehenden Kostenausgleichsge­setztes, ob davon ausgegangen werden könne, dass die Maßnahmen zur Umsetzung der Inklu­sion zügig umgesetzt werden.

 

Herr Brüggemann wies darauf hin, dass die Stadt Kamen als Schulträger sich größtenteils auf Zuruf auf die Beschulung von Kindern mit speziellem Förderbedarf vorbereite.

 

Sie sei erfreut darüber, so Frau Scharrenbach, dass die Verwaltung formuliert habe, Positionen zur Inklusion im Dialog zu entwickeln. Bisher habe man sich auf die Schulträgeraufgaben zu­rückgezogen. Insbesondere die Bildung von Schwerpunktschulen sei von der CDU-Fraktion im Zusammenhang mit der Bildung eines Arbeitskreises diskutiert worden. Wenn dieses rechtzeitig erfolgt wäre, sei eine entsprechende Information der Eltern für die Anmelderunde 2015/2016 möglich gewesen. Zu hinterfragen sei die Bildung von Schwerpunktschulen in der Sekundar­stufe.
Weiterhin regte Frau Scharrenbach jeweils mit Schuljahresbeginn eine Information der Eltern zu den Behinderungen der Kinder durch die Verwaltung zu organisieren.

 

Herr Brüggemann machte deutlich, dass die Verwaltung bei den weiterführenden Schulen nie von Schwerpunktschulen gesprochen habe. Die Grundschulen seien miteinander in einen Dialog eingetreten und hätten Ihre Positionen nach schriftlicher Aufforderung dem Schulträger mitge­teilt. Diese werde die Verwaltung nunmehr mit den Schulen abstimmen und dann den parla­mentarischen Gremien vorlegen.

 

Herr Heidler begrüßte ausdrücklich den Dialog der Schulleitungen untereinander und mit der Verwaltung. Ein sich anschließendes Ergebnis gehöre in eine öffentliche Sitzung des Schulaus­schusses und nicht in einen Arbeitskreis.

 

Hinsichtlich der von Frau Scharrenbach angeregten und durch die Verwaltung organisierten In­formation der Eltern zu den Behinderungen der Kinder wies Herr Eckardt darauf hin, dass eine Beratung der Eltern in den Schulen zu organisieren sei und bereits erfolge.

 

Frau Remmers ergänzte, dass die zuständigen Koordinatoren bereits Abstimmungen mit den Grundschulen vornehmen, um Bedarfe zu ermitteln. Eine Beratung der Eltern erfolge schulin­tern. Die Eltern fühlten sich bei diesem Verfahren gut aufgehoben.