Betreff
INKLUSION – Positionen der Schulen
Vorlage
101/2014
Art
Mitteilungsvorlage

Das Erste Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz) wurde durch den Landtag NRW am 16. Oktober 2013 verab­schiedet.

 

Im Hinblick auf eine mögliche Verabschiedung des Gesetzes noch vor der Sommerpause 2013 wurden die Damen und Herren Schulleiterinnen und Schulleiter bereits im April 2013 schriftlich um Mitwirkung gebeten.

In der Sitzung des Schul- und Sportausschusses am 16. Oktober 2013 erfolgte eine Vorstellung zur Erarbeitung des Konzeptes zur Analyse der Förderschullandschaft im Kreis und den Städten und Gemeinden durch Herrn Dr. Habeck.

Vor dem Hintergrund der geführten Diskussion in der Sitzung und zur möglichen Veränderung der Förderschullandschaft wurden die Schulleitungen im November erneut gebeten, Positionen ihrer Schule zum gemeinsamen Lernen zu benennen.

 

Die nachfolgende Zusammenstellung beinhaltet die Hinweise der einzelnen Schulstandorte. Teilweise wurden Sie durch Beschluss der Schulkonferenz,  teilweise im Rahmen  durchge­führter Schulbesuche geäußert.

 

 

Astrid-Lindgren-

Schule

Umsetzung ist bereits erfolgt

 

 

Umsetzung ist bereits erfolgt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lehrkräfte und Eltern  befürworten den Bau eines geschlossenen Aufzugs im Treppenhaus des hinteren Einganges

 

Aufforderung an den Schulträger, eine Nach­hallwertemessung im Gebäudeteil 1-3 vorzu­nehmen.

Sollte die Messung die Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen ergeben, stellt die Schulkonferenz den Antrag, dass diese Maß­nahmen innerhalb des Zeitraumes der energe­tischen Sanierung erfolgen

 

Zusätzlicher Raumbedarf

(Differenzierungsraum)

Zusammen mit dem Einbau des Aufzuges mache der Einbau von selbständig öffnenden Türen Sinn, mindestens in den Flurbereichen

 

Diesterweg-

schule

 

Noch keine schulscharfen Wünsche vorhan­den, jedoch „Momentaufnahme“

Nicht barrierefrei

Barrierefreier Zugang an einer Schwerpunkt­schule (Hinweis auf FES)

 

Eichendorff-schule

1 Klassenraum pro Jahrgang -  wurde

umgesetzt

Geräuschdämmung von Klassenräumen (hörgeschädigte Kinder)

 

 

 

 

Friedrich-Ebert-

Schule

 

Noch keine schulscharfen Wünsche vorhan­den, jedoch „Momentaufnahme“

 

Möglicherweise wird ein barrierefreier Zugang erforderlich

Potential zur Entwicklung einer Schwerpunkt­schule

Denkbare Förderschwerpunkte:

 

-Geistige Entwicklung

-Körperliche und motorische Entwicklung

 

(räumliche Voraussetzungen können mit relativ wenig Aufwand optimiert werden. Aktuell be­suchen bereits Kinder mit diesem Förder­schwerpunkt die FES)

 

Jahnschule

 

Noch keine schulscharfen Wünsche vorhan­den, jedoch „Momentaufnahme“

 

 

 

Südschule

 

Die Raumfrage ist ein großes Anliegen der Schule

Raumbedarf von Differenzierungsraum/ Förderraum

aufgrund der Beschulung von Schülern mit emotional-sozialem Unterstützungsbedarf

 

Gymnasium

 

 

 

 

 

 

Keine Barrierefreiheit, im Weiteren Momentaufnahme

 

Gesamtschule

 

mittelfristig größerer Raumbedarf

 

Optimierung der Barrierefreiheit (z.B. im Zugang zum NW-Bereich)

 

Lern- u. Fördermaterialien

Raum- und Sachausstattung

 

Mittelfristig Bildung des Förderschwerpunktes „Hören und Kommunikation“ als allgemein bildende Schule

Verbesserung der Raumakustik

 

Hauptschule

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Räumliche Ausstattung

Differenzierungsräume,

Anzahl der Schüler/Raumgröße (kleine Räume)

 

Das Personal der HS hat sich vergrößert dadurch zusätzlicher Bedarf an Arbeitsplätzen u. Schränken / Lehr- u. Lernmittel / Hilfsmittel im Unterricht

 

Raumsituation „ausreichend“

Ruheräume fehlen, Rückzugs- u. Arbeits­möglichkeiten f. Kleingruppen

Schulsozialarbeit (weg. Förderschwerpunkt ESE)

 

 

Realschule

 

 

 

 

 

 

 

Keine konkreten Maßnahmen

 

Jedoch wurde die Bitte an den Schulträger formuliert, sich haushaltstechnisch darauf einzurichten, dass auf Zuruf kleinere Maßnahmen durchgeführt werden können.

 

 

Weitere Positionen zur Inklusion werden  aus dem Schulalltag der kommenden Schuljahre ent­stehen. Die sich daraus ergebenden Veränderungen auf dem Weg zur inklusiven Schule, ins­besondere auch die Frage ob und wo „Schwerpunktschulen“ gebildet werden, werden gemein­sam im Dialog zu entwickeln sein.

 

Zitat aus § 20 Abs. 6 Schulgesetz NRW:

 „Auf dem Weg zu einem inklusiven Schulangebot können Schulträger mit Zustimmung der obe­ren Schulaufsichtsbehörde allgemeine Schulen als Schwerpunktschulen bestimmen. Eine sol­che Schule umfasst über die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie Emotionale und so­ziale Entwicklung hinaus weitere Förderschwerpunkte, mindestens aber einen weiteren Förder­schwerpunkt. Die Schwerpunktschule unterstützt andere Schulen im Rahmen der Zusammen­arbeit nach § 4“.

Zitat aus der Begründung zur Gesetzesänderung:

„Unter diesem Gesichtspunkt sind Schwerpunktschulen allgemeine Schulen, die über den Be­reich der Lern- und Entwicklungsstörungen, der mittelfristig für alle Schulen Auftrag werden soll, hinausgehende Aufgaben wahrnehmen. Allerdings geht es auch hier darum, ein möglichst um­fangreiches wohnortnahes Angebot schrittweise auszubauen“.

 

Parallel zur Untersuchung der kommunalen Aufwendungen für die schulische Inklusion wurden bereits mit dem Produktplan 2014 investive Mittel in Höhe von 125.000 € und 25.000 € im Auf­wand für die fördergerechte Optimierung der Schulgebäude im Rahmen der Inklusion veran­schlagt. Auf der Grundlage der Schulpositionen wird jährlich eine Mittelfortschreibung erfolgen.

Mit dem am 03.07.2014 verabschiedeten „Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion (Belastungsausgleichsgesetz)“ werden die Kommunen ab dem Schuljahr 2014/15 Zahlungen als Pauschalen aus dem entsprechenden Belastungsausgleich erhalten. Konkrete Beträge können noch nicht benannt werden.