Herr Mösgen berichtete für die neuen Mitglieder des Betriebsausschusses, dass insbesondere das Thema Dichtheitsprüfung in der abgelaufenen Legislaturperiode das Gremium unter dem Leitmotiv: „Das Beste rausholen für den Bürger“ bereits intensiv beschäftigt habe. Mit der alten „Dichtheitsprüfung“ gemäß LWG NRW (Landeswassergesetz NRW) sei der gesetzliche Auftrag gegeben worden, Nachweis zu führen, dass alle Anschlussleitungen dicht seien. Dies habe teil­weise zu Überregulierungen geführt, wobei einige andere Städte ihre Bürger bereits per Satzung gezwungen hätten, flächendeckend ihre Leitungen untersuchen zu lassen. Die wenig transpa­rente Gesetzeslage habe auch dazu geführt, dass teilweise unseriöse Firmen Grundstücksei­gentümer aufgefordert hätten, ihre Anlagen untersuchen und unnötige oder zu teure Sanierun­gen durchführen zu lassen. Im Rahmen der Diskussion in den vergangenen Jahren über die sach­liche Rechtfertigung, Angemessenheit und Notwendigkeit von Überwachung von Abwasser­anlagen wurde aus der flächendeckenden Dichtheitsprüfung mit festen Fristen Zustands- und Funktionsprüfungen, die es auch ermöglichen, je nach Schadensgröße angemessen zu reagie­ren. Die letzte Betriebsausschusssitzung habe stattgefunden, als die entsprechende Rechtsver­ordnung, die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw NRW 2013) und eine entsprechende Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes noch nicht vorlagen. Da sich aus der Rechtsverordnung keine wesentlichen Änderungen oder Folgen für den Kamener Bür­ger ergäben, schlage man seitens der Verwaltung vor, nicht in der jetzigen Sitzung über Sat­zungs­änderungen zu entscheiden, sondern das sehr komplexe Thema zunächst in den Fraktio­nen zu erörtern. Neben den bereits umfangreichen Informationen aus der Mitteilungsvorlage würden noch Satzungsentwürfe einschließlich einer Synopse, die die alte Fassung und die neue Fassung der Entwässerungssatzung gegenüberstelle, unmittelbar nach der Sitzung im Ratsportal eingestellt.

 

Der Betriebsleiter ergänzte, dass neben den Änderungen aufgrund von Mustersatzung, SüwVO Abw NRW 2013 und Änderungen im Landeswassergesetz auch Vorgaben aus der neuen Ein­leitungssatzung des Lippeverbandes und Änderungen aufgrund aktueller Rechtsprechung in den Entwurf der Abwassersatzung aufgenommen werden mussten. Neben den Satzungsentwürfen würden den Anlagen zur Mitteilungsvorlage auch zwei Schaubilder zugefügt, die er den Aus­schussmitgliedern kurz erläutern wolle. Die beiden Schaubilder verdeutlichten den Sachverhalt von öffentlichen Anlagen und privaten Anlagen und der Kostenverteilung von Zustands- und Funktionsprüfungen und Sanierungen. Juristisch sei es eine Besonderheit, dass die Grund­stücksanschlussleitungen zwar privates Eigentum seien aber auf fremden Grundstücken lägen. Zu unterscheiden seien Neubau und Sanierung. Bei Neubau werde 1:1 nach KAG abgerechnet. Probleme entstünden, wenn alte Anlagen erneuert werden müssten und der Zustand des An­schlusses schlecht sei. Hier sei es sinnvoll, Zustands- und Funktionsprüfungen im Gesamtpaket für öffentlichen Kanal und Grundstücksanschlussleitungen durchzuführen und dem Bürger nicht unnötige Kosten aufzuerlegen. In der Vergangenheit habe es sich als sinnvoll und effektiv er­wiesen, die Bürger im Vorfeld von Kanalbaumaßnahmen ausreichend zu informieren und zu beraten und sie aufzufordern, ihre Hausanschlussleitungen ebenfalls untersuchen zu lassen.

 

Herr Eckardt bestätigte, dass das Thema in der Vergangenheit mit viel Aufgeregtheit und Herz­blut diskutiert worden sei. Er begrüßte es, dass das Thema als Mitteilungsvorlage in die Sitzung eingebracht worden sei, um die Sitzung nicht überzustrapazieren und schlug vor, eine eigene Sitzung durchzuführen um die technischen Details darzustellen . Evtl. sollte diese Sitzung auch offen für die Teilnahme interessierter Bürger sein. September oder Oktober würde sich als Sit­zungstermin eignen.

 

Herr Diederichs-Späh bedankte sich für die ausführlichen Informationen und Unterlagen. Auch er begrüße es, dass den Fraktionen ausreichend Zeit zur notwendigen Diskussion gewährt werde. Ein Zusatzsitzungstermin sei im Interesse einer bürgerfreundlichen und sicheren Satzung sinn­voll.

 

Der Vorsitzende Herr Krause sagte zu, die notwendige Terminabstimmung für eine Zusatzsit­zung durchzuführen.

 

Herr Helmken fragte nach, wann Anschlussleitungen seitens der Stadtentwässerung überprüft würden und ob es nicht wirtschaftlicher sei, bei den Überprüfungen der öffentlichen Anlage ge­nerell alle Grundstücksanschlussleitungen mit zu untersuchen.

 

Herr Jungmann erläuterte, dass zwei Sachverhalte zu unterscheiden sind: 1. Zustandsprüfung und 2. Baumaßnahmen. In der Vergangenheit habe man bei Planungen die Grundstücksan­schlüsse bis zur Grundstücksgrenze mit untersucht und die Untersuchungskosten über Kanal­benutzungsgebühren abgerechnet, für Bau und Erneuerung der privaten Anlagen sei Kostener­satz nach KAG eingefordert worden. Die Anwohner seien verpflichtet gewesen, jeweils ihre Hausanschlussleitungen auch untersuchen zu lassen. Bei den gesetzlich vorgeschriebenen Zu­stands- und Funktionsprüfungen für öffentliche Anlagen verfahre man im ersten Schritt so, dass nur „Strecke“ gemacht werde, also nur der öffentliche Kanal untersucht werde. Je nach Ergebnis würden Detailuntersuchungen auch von Grundstücksanschlüssen erfolgen. Da Grundstücksan­schlussleitungen im öffentlichen Verkehrsraum lägen, müsse die Stadt evtl. auch mit haften.