Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Kamen beschließt gem. § 81 Abs. 2 des Schulgesetzes für das Land NRW (SchulG) den Teilstandort des zum 01.08.2007 gebildeten Grundschulverbundes Kamen-Heeren-Werve, Astrid-Lindgren-Schule, Städt. Gemeinschaftsgrundschule Kamen,  zum Ende des Schuljahres 2013/14 (31.07.2014) zurück zu nehmen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die gem. § 81 Abs. 3 SchulG erforderliche Genehmigung der Bezirksregierung einzuholen.

 

  1. Mit der Rücknahme des Teilstandortes ist der bisherige Schulverbund aufgelöst.

Die bisherige Stammschule des Schulverbundes führt mit Beginn des Schuljahres 2014/15 den Namen:

 

„Astrid-Lindgren-Schule, Städt. Gemeinschaftsgrundschule Kamen“

 


Abstimmungsergebnis: bei 3 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen


Herr Brüggemann bat um Erweiterung der vorliegenden Beschlussvorlage um einen Punkt 3:

 

Mit der Rücknahme des Teilstandortes ist der bisherige Schulverbund aufgelöst.

Die bisherige Stammschule des Schulverbundes führt mit Beginn des Schuljahres 2014/2015 den Namen „Astrid-Lindgren-Schule, Städt. Gemeinschaftsgrundschule Kamen“

 

Laut der Bezirksregierung sei es aus formalen Gründen zweckmäßig, die künftige Namens-gebung in das parlamentarische Verfahren mit einzubeziehen.

Inhaltlich werde im Übrigen auf die Vorlage sowie auf die Gesprächsführung mit der Schule verwiesen. Herr Brüggemann verlas in Abwesenheit von Frau Schulamtsdirektorin Wessels aus ihrer Stellungnahme vom 16.06.2014 im Wortlaut:

 

„Eine zukünftige Beschulung der beiden Klassen des Teilstandortes am Hauptstandort ist aufgrund der Vorteile für die Stundenplangestaltung, den Einsatz von Lehrerstunden, die Organisation von Aufsichten und Vertretung sowie die notwendige inhaltliche und fachliche Kooperation der Lehrkräfte daher ausdrücklich zu befürworten.“

 

Dies spiegele, so Herr Brüggemann, deutlich das Befürworten seitens der Schulaufsicht vor dem Hintergrund eines Antrages der Schulkonferenz wider.

Er wies ergänzend darauf hin, dass der Tagesordnungspunkt 3 nicht in der Tagesordnung der folgenden konstituierenden Sitzung des Rates am 18.06.2014 erscheine. Aufgerufen werde dieser in der Ratssitzung am 03.07.2014.

Frau Scharrenbach merkte an, dass die CDU-Fraktion in der Vergangenheit die Entwicklung des Teilstandortes in Heeren-Werve mit dem Versuch einer perspektivischen Änderung diskutiert habe. Es sei bekannt, dass Eltern wiederholt den Wunsch nach einem Angebot der Offenen Ganztagsgrundschule am Teilstandort eingebracht hätten, dies jedoch von der SPD nicht weiterverfolgt worden sei. Im Gegensatz zum Grundschulverbund Heeren-Werve sei beim Grundschulverbund Kamen-Mitte ein Bustransfer eingerichtet worden, um auch den Bedürfnissen des Zusammenwachsens beider Schulstandorte gerecht zu werden. Entgegen den Forderungen der Eltern sei dies durch die SPD abgelehnt worden.

Des Weiteren habe durchaus die Möglichkeit bestanden, eine Kooperation mit der benachbarten Förderschule, der Sonnenschule des Kreises Unna, beispielsweise im Rahmen der Über­mittagbetreuung, zu prüfen. Die CDU-Fraktion habe deutlich die Aussagen der Eltern wahrgenommen, dass die Klassen und Klassengrößen der ehemaligen Schule in der Mark für Kinder, die in größeren Klassenverbünden der Astrid-Lindgren-Schule nicht zurecht kämen,  kleine geschützte Räume böten.

Es seien zudem Schülerströme aus dem Ortsteil heraus zur Astrid-Lindgren-Schule verändert worden, zum Teil verbunden mit Pressemitteilungen, die eine Zukunft des Teilstandorts im Vorfeld der Anmeldeverfahren in Frage gestellt haben.

Insofern werde der Beschlussvorschlag bei der Rückbetrachtung in der Summe dieser Fehl- und ausgebliebenen Entscheidungen seitens der CDU-Fraktion abgelehnt.

 

Herr Bucek erklärte, die Fraktion DIE LINKE / GAL werde der Beschlussvorlage zustimmen, bitte jedoch um Informationen, inwieweit die Beförderung der Schüler vom Rande des Standortes in Heeren-Werve gewährleistet sei.

 

Frau Möller erinnerte an die emotional geführte Ratssitzung vom 29.09.2011 und die seinerzeit durch die Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN geäußerte Kritik über die fehlende Wahlmöglich­keit der Eltern in Bezug auf die Erhaltung des Teilstandortes. Man müsse leider zur Kenntnis nehmen, dass hier im Grunde genommen eine Abstimmung mit den Füßen stattge­funden habe. Die Aufgabe des Teilstandortes sei sehr bedauerlich, da es eine traditionsreiche und schöne Schule mit den von Frau Scharrenbach vorgebrachten kleinen und geschützten Räumen für Kinder sei. Unter Betrachtung der Schülerzahlentwicklung insgesamt in Heeren-Werve sehe auch die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN beim besten Willen keine Möglichkeit, wie dort ein zweiter Standort zu realisieren sei. Insofern sehe man sich gezwungen, dies zu akzeptieren und der Beschlussvorlage zuzustimmen.

Es stellten sich hier natürlich zwangsläufig die Fragen, was mit diesem Standort und dem Gebäude passiere.

 

Herr Heidler merkte an, dass Frau Möller bereits einiges vorweggenommen habe, er jedoch im Wesentlichen auf die Einlassungen von Frau Scharrenbach reagieren wolle. Es habe sich hierbei um Diskussionen gehandelt, die in den letzten fünf Jahren wiederholt geführt worden seien und es insofern nicht lohne, hierauf in sämtlichen Punkten einzugehen. Das Entscheidende, und da schließe er sich seiner Vorrednerin an, sei die Schülerzahlenentwicklung. Die SPD-Fraktion habe, so lange es eben möglich gewesen sei, alles unternommen, um diesen Teilstandort zu erhalten. Es sei gesagt und eingehalten worden, dass sofern es Kinder gäbe, die an diesem Teilstandort beschult werden und einen dortigen Verbleib wünschen, der Standort Bestand habe. Demgegenüber stünde nunmehr die Forderung der Schulkonferenz, unter Beteiligung von Eltern und Schule, eben diesen Standort zu schließen. Letztendlich basiere die Schließung auf den Argumenten, die in den letzten fünf Jahren bereits diskutiert worden seien. Es sei enorm schwierig, die in der Beschlussvorlage aufgegriffenen Gründe pädagogisch als auch personaltechnisch zu erfüllen. Umliegend seien nur wenige Kinder wohnhaft, so dass der Vorschlag der CDU-Fraktion, in irgendeiner Form Kinder an den Teilstandort zu überweisen nicht zielführend sei. Das ebenfalls von der SPD-Fraktion vertretene Motto „Kurze Beine, kurze Wege“ greife hier bedauerlicherweise nicht. Es habe jedoch stets eine offene und transparente Diskussion stattgefunden.

 

Herr Brüggemann wies hinsichtlich der Schülerfahrkosten darauf hin, dass es für die entsprechende Kostenübernahme  bereits eine Nachfrage bzw. einen Prüfungsauftrag durch die Schulkonferenz gegeben habe. Die Schülerfahrkostenverordnung treffe klare Regelungen hinsichtlich der Entfernungsgrenzen. Hier werde in der Verwaltungspraxis bereits auf den Meter genau vermessen. Dies könne im Einzelfall ebenso zu schwierigen, weil in letzter Konsequenz ablehnenden, Entscheidungen führen. Der Beschluss einer freiwilligen Leistung mit einer Differenz von mehreren hundert Metern sei insofern rechtlich sehr bedenklich und schaffe Präzedenzfallentscheidungen. Die Verwaltung habe daher entschieden, dass eine Kostenübernahme nicht erfolge, sondern vielmehr die Schülerfahrkostenverordnung fortlaufend stringent greife.

 

In Beantwortung der Frage von Frau Möller mit Blick auf die zukünftige Nutzung des Schul­gebäudes führte Herr Brüggemann aus, dass es sich hierbei bekanntermaßen um ein Gebäude des Kreises Unna handle. Zur Vermeidung eines finanziellen Bewirtschaftungsaufwandes im kommenden Haushaltsjahr sei man natürlich bemüht, sich aus dem mit dem Kreis Unna geschlossenen Vertrag zu lösen. Ob dies gelinge, sei aufgrund überschrittener Kündigungsfristen fraglich.

 

Herr Eckardt verlas Punkt 3 der Beschlussvorlage – Namensgebung der Astrid-Lindgren-Schule ab dem Schuljahr 2014/2015 – erneut.