Sitzung: 16.06.2014 Schul- und Sportausschuss
Vorlage: 057/2014
Beschluss:
- Der Rat der Stadt Kamen beschließt gem. § 81 Abs. 2 des
Schulgesetzes für das Land NRW (SchulG) den Teilstandort des zum
01.08.2007 gebildeten Grundschulverbundes Kamen-Heeren-Werve,
Astrid-Lindgren-Schule, Städt. Gemeinschaftsgrundschule Kamen, zum Ende des Schuljahres 2013/14
(31.07.2014) zurück zu nehmen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die gem. § 81 Abs. 3 SchulG
erforderliche Genehmigung der Bezirksregierung einzuholen.
- Mit der Rücknahme des Teilstandortes ist der bisherige Schulverbund aufgelöst.
Die bisherige Stammschule des Schulverbundes führt mit Beginn des Schuljahres 2014/15 den Namen:
„Astrid-Lindgren-Schule, Städt. Gemeinschaftsgrundschule Kamen“
Abstimmungsergebnis: bei 3 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen
Herr Brüggemann bat um Erweiterung der vorliegenden Beschlussvorlage um einen Punkt 3:
Mit der Rücknahme des
Teilstandortes ist der bisherige Schulverbund aufgelöst.
Die bisherige Stammschule des Schulverbundes führt mit Beginn des Schuljahres 2014/2015 den Namen „Astrid-Lindgren-Schule, Städt. Gemeinschaftsgrundschule Kamen“
Laut der Bezirksregierung sei es aus formalen Gründen zweckmäßig, die
künftige Namens-gebung in das parlamentarische Verfahren mit einzubeziehen.
Inhaltlich werde im Übrigen auf die Vorlage sowie auf die
Gesprächsführung mit der Schule verwiesen. Herr Brüggemann verlas in
Abwesenheit von Frau Schulamtsdirektorin Wessels aus ihrer Stellungnahme vom
16.06.2014 im Wortlaut:
„Eine zukünftige Beschulung der beiden Klassen des Teilstandortes am Hauptstandort
ist aufgrund der Vorteile für die Stundenplangestaltung, den Einsatz von
Lehrerstunden, die Organisation von Aufsichten und Vertretung sowie die
notwendige inhaltliche und fachliche Kooperation der Lehrkräfte daher
ausdrücklich zu befürworten.“
Dies spiegele, so Herr Brüggemann, deutlich das Befürworten seitens der Schulaufsicht vor dem Hintergrund eines Antrages der Schulkonferenz wider.
Er wies ergänzend darauf hin, dass der Tagesordnungspunkt 3
nicht in der Tagesordnung der folgenden konstituierenden Sitzung des Rates am
18.06.2014 erscheine. Aufgerufen werde dieser in der Ratssitzung am 03.07.2014.
Frau Scharrenbach merkte an, dass die CDU-Fraktion in der
Vergangenheit die Entwicklung des Teilstandortes in Heeren-Werve mit dem
Versuch einer perspektivischen Änderung diskutiert habe. Es sei bekannt, dass
Eltern wiederholt den Wunsch nach einem Angebot der Offenen Ganztagsgrundschule
am Teilstandort eingebracht hätten, dies jedoch von der SPD nicht
weiterverfolgt worden sei. Im Gegensatz zum Grundschulverbund Heeren-Werve sei
beim Grundschulverbund Kamen-Mitte ein Bustransfer eingerichtet worden, um auch
den Bedürfnissen des Zusammenwachsens beider Schulstandorte gerecht zu werden.
Entgegen den Forderungen der Eltern sei dies durch die SPD abgelehnt worden.
Des Weiteren habe durchaus die Möglichkeit bestanden, eine Kooperation
mit der benachbarten Förderschule, der Sonnenschule des Kreises Unna,
beispielsweise im Rahmen der Übermittagbetreuung, zu prüfen. Die CDU-Fraktion
habe deutlich die Aussagen der Eltern wahrgenommen, dass die Klassen und
Klassengrößen der ehemaligen Schule in der Mark für Kinder, die in größeren
Klassenverbünden der Astrid-Lindgren-Schule nicht zurecht kämen, kleine geschützte Räume böten.
Es seien zudem Schülerströme aus dem Ortsteil heraus zur
Astrid-Lindgren-Schule verändert worden, zum Teil verbunden mit
Pressemitteilungen, die eine Zukunft des Teilstandorts im Vorfeld der
Anmeldeverfahren in Frage gestellt haben.
Insofern werde der Beschlussvorschlag bei der Rückbetrachtung in der
Summe dieser Fehl- und ausgebliebenen Entscheidungen seitens der CDU-Fraktion
abgelehnt.
Herr Bucek erklärte, die Fraktion DIE LINKE / GAL werde der
Beschlussvorlage zustimmen, bitte jedoch um Informationen, inwieweit die
Beförderung der Schüler vom Rande des Standortes in Heeren-Werve gewährleistet
sei.
Frau Möller erinnerte an die emotional geführte Ratssitzung vom
29.09.2011 und die seinerzeit durch die Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
geäußerte Kritik über die fehlende Wahlmöglichkeit der Eltern in Bezug auf die
Erhaltung des Teilstandortes. Man müsse leider zur Kenntnis nehmen, dass hier
im Grunde genommen eine Abstimmung mit den Füßen stattgefunden habe. Die
Aufgabe des Teilstandortes sei sehr bedauerlich, da es eine traditionsreiche
und schöne Schule mit den von Frau Scharrenbach vorgebrachten kleinen und
geschützten Räumen für Kinder sei. Unter Betrachtung der Schülerzahlentwicklung
insgesamt in Heeren-Werve sehe auch die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN beim
besten Willen keine Möglichkeit, wie dort ein zweiter Standort zu realisieren
sei. Insofern sehe man sich gezwungen, dies zu akzeptieren und der
Beschlussvorlage zuzustimmen.
Es stellten sich hier natürlich zwangsläufig die Fragen, was mit diesem
Standort und dem Gebäude passiere.
Herr Heidler merkte an, dass Frau Möller bereits einiges
vorweggenommen habe, er jedoch im Wesentlichen auf die Einlassungen von Frau
Scharrenbach reagieren wolle. Es habe sich hierbei um Diskussionen gehandelt,
die in den letzten fünf Jahren wiederholt geführt worden seien und es insofern
nicht lohne, hierauf in sämtlichen Punkten einzugehen. Das Entscheidende, und
da schließe er sich seiner Vorrednerin an, sei die Schülerzahlenentwicklung.
Die SPD-Fraktion habe, so lange es eben möglich gewesen sei, alles unternommen,
um diesen Teilstandort zu erhalten. Es sei gesagt und eingehalten worden, dass
sofern es Kinder gäbe, die an diesem Teilstandort beschult werden und einen
dortigen Verbleib wünschen, der Standort Bestand habe. Demgegenüber stünde nunmehr
die Forderung der Schulkonferenz, unter Beteiligung von Eltern und Schule, eben
diesen Standort zu schließen. Letztendlich basiere die Schließung auf den
Argumenten, die in den letzten fünf Jahren bereits diskutiert worden seien. Es
sei enorm schwierig, die in der Beschlussvorlage aufgegriffenen Gründe
pädagogisch als auch personaltechnisch zu erfüllen. Umliegend seien nur wenige
Kinder wohnhaft, so dass der Vorschlag der CDU-Fraktion, in irgendeiner Form
Kinder an den Teilstandort zu überweisen nicht zielführend sei. Das ebenfalls
von der SPD-Fraktion vertretene Motto „Kurze Beine, kurze Wege“ greife hier
bedauerlicherweise nicht. Es habe jedoch stets eine offene und transparente
Diskussion stattgefunden.
Herr Brüggemann wies
hinsichtlich der Schülerfahrkosten darauf hin, dass es für die entsprechende
Kostenübernahme bereits eine Nachfrage
bzw. einen Prüfungsauftrag durch die Schulkonferenz gegeben habe. Die
Schülerfahrkostenverordnung treffe klare Regelungen hinsichtlich der
Entfernungsgrenzen. Hier werde in der Verwaltungspraxis bereits auf den Meter
genau vermessen. Dies könne im Einzelfall ebenso zu schwierigen, weil in
letzter Konsequenz ablehnenden, Entscheidungen führen. Der Beschluss einer
freiwilligen Leistung mit einer Differenz von mehreren hundert Metern sei
insofern rechtlich sehr bedenklich und schaffe Präzedenzfallentscheidungen. Die
Verwaltung habe daher entschieden, dass eine Kostenübernahme nicht erfolge,
sondern vielmehr die Schülerfahrkostenverordnung fortlaufend stringent greife.
In Beantwortung der Frage von Frau Möller mit Blick auf die
zukünftige Nutzung des Schulgebäudes führte Herr Brüggemann aus, dass
es sich hierbei bekanntermaßen um ein Gebäude des Kreises Unna handle. Zur
Vermeidung eines finanziellen Bewirtschaftungsaufwandes im kommenden
Haushaltsjahr sei man natürlich bemüht, sich aus dem mit dem Kreis Unna
geschlossenen Vertrag zu lösen. Ob dies gelinge, sei aufgrund überschrittener
Kündigungsfristen fraglich.
Herr Eckardt verlas Punkt 3 der Beschlussvorlage – Namensgebung
der Astrid-Lindgren-Schule ab dem Schuljahr 2014/2015 – erneut.