Beschluss:

  1. Der Rat der Stadt Kamen beschlie�gem. �1 Abs. 2 des Schulgesetzes f�das Land NRW (SchulG) den Teilstandort des zum 01.08.2007 gebildeten Grundschulverbundes Kamen-Heeren-Werve, Astrid-Lindgren-Schule, St�. Gemeinschaftsgrundschule Kamen,�/span>zum Ende des Schuljahres 2013/14 (31.07.2014) zur� zu nehmen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die gem. �1 Abs. 3 SchulG erforderliche Genehmigung der Bezirksregierung einzuholen.

  1. Mit der R�nahme des Teilstandortes ist der bisherige Schulverbund aufgel�.

Die bisherige Stammschule des Schulverbundes f�t mit Beginn des Schuljahres 2014/15 den Namen:

�trid-Lindgren-Schule, St�. Gemeinschaftsgrundschule Kamen�p>


Abstimmungsergebnis: bei 3 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen


Herr Br�emann bat um Erweiterung der vorliegenden Beschlussvorlage um einen Punkt 3:

Mit der R�nahme des Teilstandortes ist der bisherige Schulverbund aufgel�.

Die bisherige Stammschule des Schulverbundes f�t mit Beginn des Schuljahres 2014/2015 den Namen �trid-Lindgren-Schule, St�. Gemeinschaftsgrundschule Kamen�i>

Laut der Bezirksregierung sei es aus formalen Gr�en zweckm�g, die k�tige Namens-gebung in das parlamentarische Verfahren mit einzubeziehen.

Inhaltlich werde im �igen auf die Vorlage sowie auf die Gespr�sf�ung mit der Schule verwiesen. Herr Br�emann verlas in Abwesenheit von Frau Schulamtsdirektorin Wessels aus ihrer Stellungnahme vom 16.06.2014 im Wortlaut:

�ne zuk�tige Beschulung der beiden Klassen des Teilstandortes am Hauptstandort ist aufgrund der Vorteile f�die Stundenplangestaltung, den Einsatz von Lehrerstunden, die Organisation von Aufsichten und Vertretung sowie die notwendige inhaltliche und fachliche Kooperation der Lehrkr�e daher ausdr�lich zu bef�orten.�o:p>

Dies spiegele, so Herr Br�emann, deutlich das Bef�orten seitens der Schulaufsicht vor dem Hintergrund eines Antrages der Schulkonferenz wider.

Er wies erg�end darauf hin, dass der Tagesordnungspunkt 3 nicht in der Tagesordnung der folgenden konstituierenden Sitzung des Rates am 18.06.2014 erscheine. Aufgerufen werde dieser in der Ratssitzung am 03.07.2014.

Frau Scharrenbach merkte an, dass die CDU-Fraktion in der Vergangenheit die Entwicklung des Teilstandortes in Heeren-Werve mit dem Versuch einer perspektivischen �erung diskutiert habe. Es sei bekannt, dass Eltern wiederholt den Wunsch nach einem Angebot der Offenen Ganztagsgrundschule am Teilstandort eingebracht h�en, dies jedoch von der SPD nicht weiterverfolgt worden sei. Im Gegensatz zum Grundschulverbund Heeren-Werve sei beim Grundschulverbund Kamen-Mitte ein Bustransfer eingerichtet worden, um auch den Bed�nissen des Zusammenwachsens beider Schulstandorte gerecht zu werden. Entgegen den Forderungen der Eltern sei dies durch die SPD abgelehnt worden.

Des Weiteren habe durchaus die M�ichkeit bestanden, eine Kooperation mit der benachbarten F�erschule, der Sonnenschule des Kreises Unna, beispielsweise im Rahmen der �r�ttagbetreuung, zu pr�n. Die CDU-Fraktion habe deutlich die Aussagen der Eltern wahrgenommen, dass die Klassen und Klassengr�n der ehemaligen Schule in der Mark f�Kinder, die in gr�ren Klassenverb�en der Astrid-Lindgren-Schule nicht zurecht k�n,�/span>kleine gesch�te R�e b�n.

Es seien zudem Sch�rstr� aus dem Ortsteil heraus zur Astrid-Lindgren-Schule ver�ert worden, zum Teil verbunden mit Pressemitteilungen, die eine Zukunft des Teilstandorts im Vorfeld der Anmeldeverfahren in Frage gestellt haben.

Insofern werde der Beschlussvorschlag bei der R�betrachtung in der Summe dieser Fehl- und ausgebliebenen Entscheidungen seitens der CDU-Fraktion abgelehnt.

Herr Bucek erkl�e, die Fraktion DIE LINKE / GAL werde der Beschlussvorlage zustimmen, bitte jedoch um Informationen, inwieweit die Bef�erung der Sch�r vom Rande des Standortes in Heeren-Werve gew�leistet sei.

Frau M�er erinnerte an die emotional gef�te Ratssitzung vom 29.09.2011 und die seinerzeit durch die Fraktion B�nis 90 / DIE GR�N ge�erte Kritik �r die fehlende Wahlm�ich�it der Eltern in Bezug auf die Erhaltung des Teilstandortes. Man m�e leider zur Kenntnis nehmen, dass hier im Grunde genommen eine Abstimmung mit den F�n stattge�nden habe. Die Aufgabe des Teilstandortes sei sehr bedauerlich, da es eine traditionsreiche und sch� Schule mit den von Frau Scharrenbach vorgebrachten kleinen und gesch�ten R�en f�Kinder sei. Unter Betrachtung der Sch�rzahlentwicklung insgesamt in Heeren-Werve sehe auch die Fraktion B�nis 90 / Die GR�N beim besten Willen keine M�ichkeit, wie dort ein zweiter Standort zu realisieren sei. Insofern sehe man sich gezwungen, dies zu akzeptieren und der Beschlussvorlage zuzustimmen.

Es stellten sich hier nat�ich zwangsl�ig die Fragen, was mit diesem Standort und dem Geb�e passiere.

Herr Heidler merkte an, dass Frau M�er bereits einiges vorweggenommen habe, er jedoch im Wesentlichen auf die Einlassungen von Frau Scharrenbach reagieren wolle. Es habe sich hierbei um Diskussionen gehandelt, die in den letzten f� Jahren wiederholt gef�t worden seien und es insofern nicht lohne, hierauf in s�lichen Punkten einzugehen. Das Entscheidende, und da schlie�er sich seiner Vorrednerin an, sei die Sch�rzahlenentwicklung. Die SPD-Fraktion habe, so lange es eben m�ich gewesen sei, alles unternommen, um diesen Teilstandort zu erhalten. Es sei gesagt und eingehalten worden, dass sofern es Kinder g�, die an diesem Teilstandort beschult werden und einen dortigen Verbleib w�chen, der Standort Bestand habe. Demgegen�r st�e nunmehr die Forderung der Schulkonferenz, unter Beteiligung von Eltern und Schule, eben diesen Standort zu schlie�. Letztendlich basiere die Schlie�g auf den Argumenten, die in den letzten f� Jahren bereits diskutiert worden seien. Es sei enorm schwierig, die in der Beschlussvorlage aufgegriffenen Gr�e p�gogisch als auch personaltechnisch zu erf�en. Umliegend seien nur wenige Kinder wohnhaft, so dass der Vorschlag der CDU-Fraktion, in irgendeiner Form Kinder an den Teilstandort zu �rweisen nicht zielf�end sei. Das ebenfalls von der SPD-Fraktion vertretene Motto �rze Beine, kurze Wege�reife hier bedauerlicherweise nicht. Es habe jedoch stets eine offene und transparente Diskussion stattgefunden.

Herr Br�emann wies hinsichtlich der Sch�rfahrkosten darauf hin, dass es f�die entsprechende Kosten�rnahme�/span>bereits eine Nachfrage bzw. einen Pr�ngsauftrag durch die Schulkonferenz gegeben habe. Die Sch�rfahrkostenverordnung treffe klare Regelungen hinsichtlich der Entfernungsgrenzen. Hier werde in der Verwaltungspraxis bereits auf den Meter genau vermessen. Dies k�e im Einzelfall ebenso zu schwierigen, weil in letzter Konsequenz ablehnenden, Entscheidungen f�en. Der Beschluss einer freiwilligen Leistung mit einer Differenz von mehreren hundert Metern sei insofern rechtlich sehr bedenklich und schaffe Pr�denzfallentscheidungen. Die Verwaltung habe daher entschieden, dass eine Kosten�rnahme nicht erfolge, sondern vielmehr die Sch�rfahrkostenverordnung fortlaufend stringent greife.

In Beantwortung der Frage von Frau M�er mit Blick auf die zuk�tige Nutzung des Schul�b�es f�te Herr Br�emann aus, dass es sich hierbei bekannterma� um ein Geb�e des Kreises Unna handle. Zur Vermeidung eines finanziellen Bewirtschaftungsaufwandes im kommenden Haushaltsjahr sei man nat�ich bem�, sich aus dem mit dem Kreis Unna geschlossenen Vertrag zu l�n. Ob dies gelinge, sei aufgrund �rschrittener K�igungsfristen fraglich.

Herr Eckardt verlas Punkt 3 der Beschlussvorlage �amensgebung der Astrid-Lindgren-Schule ab dem Schuljahr 2014/2015 �rneut.