Beschluss:

 

Nach § 6a der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW beträgt die Zahl der maximal zu bildenden Eingangsklassen im Stadtgebiet (Kommunale Klassenrichtzahl) 17.

 

Der Schulausschuss beschließt für das Schuljahr 2014/15 die Bildung von 16 Eingangsklassen.

 

Auf die Schulstandorte bezogen wird die Klassenbildung wie folgt festgelegt:

 

Grundschule

Eingangs-

klassen

Diesterwegschule

3

Friedrich-Ebert-Schule

3

Südschule, Stammschule

2

Südschule, Teilstandort

1

Eichendorffschule

2

Jahnschule

2

Astrid-Lindgren-Schule

3

Gesamt

16

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Brüggemann erläuterte, dass die Klassenrichtzahl auch die Einrichtung von 17 statt 16 Eingangsklassen zugelassen hätte. Voraussetzung hierfür sei jedoch, dass durch die Schulauf­sicht mehr Personal bereitgestellt werde. Dieses sei nach der maßgeblichen Schüler-Lehrer-Relation jedoch nicht zu erwarten. Die Verwaltung habe sich daher mit den Schulleitungen mit Blick auf die Schülerzahlen der Eingangsklassen darauf verständigt, lediglich 16 Eingangsklas­sen zu bilden.

Hinsichtlich des Schuljahres 2015/16 würden seitens der Verwaltung Überlegungen bestehen, die Bandbreite der Eingangsklassen auf 25 zu deckeln, um den Schulen eine verlässliche Vor­gabe geben zu können. Diese Überlegung sei mit den Schulleitungen und der Schulaufsicht zu besprechen. Über das Ergebnis der Abstimmung werde die Verwaltung voraussichtlich im Herbst 2014 bzw. Frühjahr 2015 berichten können.

 

Weiterhin ging Herr Brüggemann auf die Eingangsklassenbildung am Bekenntnisstandort der Südschule – Heiliger Josef – ein. Von den abzuweisenden 10 SchülerInnen hätten bereits 3 SchülerInnen Aufnahme an der Friedrich-Ebert-Schule gefunden, wodurch sich an der aufneh­menden Schule die Klassengröße auf 26 erhöhe.

 

Herr Klanke bezeichnete die Überlegungen der Verwaltung zur Deckelung der Bandbreite auf 25 SchülerInnen ab dem Schuljahr 2015/16 als begrüßenswert. Die Bildung von nur 16 Ein­gangsklassen zum Schuljahr 2014/15 sei richtig, da eine volle Ausnutzung der Klassenrichtzahl nur dann Sinn mache, wenn entsprechende Stellenzuweisungen seitens der Schulaufsicht er­folge. Bezüglich der Eingangsklassenbildung des Bekenntnisstandortes der Südschule gehe er davon aus, dass aufgrund der örtlichen Nähe überwiegend die Friedrich-Ebert-Schule als Zweitwunsch in Anspruch genommen werde.

 

Frau Jachmann teilte mit, dass von den abzuweisenden SchülerInnen 2 an der Friedrich-Ebert-Schule, 2 an der Stammschule der Südschule, 3 an der Diesterwegschule sowie ein Kind in Overberge Aufnahme gefunden hätten. Für 2 SchülerInnen würden noch keine Rückmeldungen vorliegen (Anmerkung: Die Schulleiterin Frau Dirzus wies darauf hin, dass die beiden noch offe­nen Anmeldungen an der Diesterwegschule erfolgt seien und die Schule nunmehr 75 SchülerIn­nen in den Eingangsklassen habe).

 

Herr Lagner bat um Auskunft über den Anteil der SchülerInnen mit Behinderung.

 

Der notwendige Unterstützungsbedarf werde nach Mitteilung von Frau Jachmann erst im Laufe der Schulzeit festgestellt.

 

Herr Brüggemann ergänzte, dass über Körperbehinderungen keine Erkenntnisse vorliegen würden und sonstige Unterstützungsbedarfe zu organisieren seien. Eine Statistik werde nicht geführt.

Frau Scharrenbach wies darauf hin, dass aus Verfahren zur Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35 a SGB VIII bereits aus dem Bereich der Kinderta­gesstätten Erkenntnisse vorliegen müssten. (Hinweis der Verwaltung: Seelische Behinderung ist kein Förderschwerpunkt nach dem Schulgesetz. Ein Ableiten auf Schule ist daher nicht zu au­tomatisieren).

Sie fragte, warum in der Astrid-Lindgren-Schule ein Aufzug installiert werden soll. Aus ihrer Sicht sei eine Untersuchung der Grundschulen insgesamt sinnvoll, um die Frage einer möglichen Schwerpunktbildung zu klären.

Weiterhin fragte sie nach dem Hintergrund dafür, dass der Teilstandort der Astrid-Lindgren-Schule aus der Auflistung der Schulstandorte herausgenommen worden sei. Es stelle sich die Frage, was mit dem Standort geschehen solle.

 

Herr Brüggemann antwortete, dass der Teilstandort der Astrid-Lindgren-Schule durch den Schulträger weiterhin aufrecht erhalten werde, solange es der Elternwille erfordere. Er stellte klar, dass bei einer Zweizügigkeit im Stadtteil eine Beschulung an der Stammschule erfolge. An der bisherigen Linie werde festgehalten.

Der Einbau eines Aufzuges in der Astrid-Lindgren-Schule erfolge, so Herr Brüggemann, im Rahmen der Maßnahmen zur energetischen Sanierung des Schulgebäudes und stehe daher nicht im Zusammenhang mit dem von der Verwaltung vorgetragenen Haushaltsansatz in Höhe von 125.000 € zur Optimierung der Schulgebäude im Rahmen der Inklusion.

Wie bereits in der Ausschusssitzung am 16.10.2013 berichtet, habe die Verwaltung die Schulen mit der Bitte um Formulierung der Schulpositionen zum Thema Inklusion und der sich daraus ergebenden Bedarfe bis zur Sommerpause angeschrieben. Weiterhin führe die Verwaltung auch Gespräche mit den Schulen. Diese seien noch nicht abgeschlossen.

 

Hinsichtlich der Entwicklung des Teilstandortes der Astrid-Lindgren-Schule bleibe es nach Auf­fassung von Herrn Eckardt abzuwarten, wie sich die Eltern entscheiden würden, wenn nur noch eine Klasse am Teilstandort vorhanden sei. Durch den Schulträger würden beide Entwicklungen unterstützt.