Sitzung: 19.11.2013 Familien- und Sozialausschuss
Das Referat wurde anhand einer der Niederschrift in Kopie beigefügten Powerpointpräsentation gehalten.
Frau Morkel, der die Einrichtungsleitung sowohl für das Friedrich-Pröbsting-Haus als auch für das Haus Mühlbach obliegt, wies einleitend darauf hin, dass die o.g. Häuser in der Trägerschaft des Evangelischen-Perthes-Werkes e.V. stünden.
Das Angebot richte sich ausschließlich an erwachsene Menschen. Ihnen wird Eingliederungshilfe gem. § 53 SGB XII gewährt.
Die Häuser im Pröbstingholz werden von 8 Wohngrupen genutzt, eine davon besteht ausschließlich aus Junggesellen. Weiteren 4 Wohngruppen wird im Haus Mühlbach Hilfe gewährt. Zum Zeitpunkt der Sitzung würden insgesamt 122 Personen begleitet. Frau Morkel wies darauf hin, dass das Perthes-Werk weitere Wohnungen im Stadtgebiet angemietet habe, in denen ebenfalls Eingliederungshilfe erbracht würde.
Der Großteil der begleiteten Menschen gehe tagsüber einer Beschäftigung in den Hellweg-Werkstätten nach. Die Stützpunkte liegen in Oberaden, Rünthe sowie Südkamen.
Auch den 12 nichterwerbstätigen Person wird im Pröbsting-Haus eine geordnete Tagesstruktur geboten. Hierbei handelt es sich zum einen um Personen, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung, zum anderen wegen fortschreitenden Alters nicht oder nicht mehr einer Beschäftigung nachgehen können.
Ein weiteres Tätigkeitsfeld, das abgedeckt wird, ist das ambulant betreute Wohnen. Unter Ambulant Betreutem Wohnen ist das selbständige Wohnen in einer eigenen Wohnung mit fachlicher Unterstützung zu verstehen. Beratung und Unterstützung erfolgt in den Bereichen Haushalt, Orientierung im Umfeld der Wohnung, Arbeit und Beschäftigung, Bewältigung von Krisen, Umgang mit Ämtern und Behörden, Gesundheit etc. Derartige Hilfen würden zum Zeitpunkt der Sitzung an 25 Klienten erbracht.
Frau Hartig fragte nach, wie man mit Wohngruppen umgehe, deren Mitglieder ins Rentenalter gekommen seien.
Frau Morkel erwiderte, dass die Konzeption vorsehe, diese Personen weiterhin in der Einrichtung zu belassen und zu betreuen, solange man dazu in der Lage sei. Ausdrücklich hob sie hervor, dass die Fachlichkeit passen müsse. Sobald Intensivpflege vonnöten sei, bestünde keinerlei Möglichkeit des Verbleibs.