Der Bürgermeister hat sich gem. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW an der Beschlussfassung nicht beteiligt.

 

 

Beschluss:

 

1.            Der Jahresabschluss 2012 wird einschließlich des Lageberichtes festgestellt.

 

2.            Der Jahresfehlbetrag 2012 in Höhe von 15.795.347,92 € wird durch eine Ent­nahme in Höhe von 15.795.347,92  € aus der Allgemeinen Rücklage ausge­glichen.

 

3.            Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2012 uneingeschränkt Entlastung erteilt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen