Sitzung: 09.07.2013 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss:
Einleitend erklärte Herr Mösgen, dass er zunächst anhand einer Powerpointpräsentation (siehe Anlage) einen kurzen Überblick zur Juli Prognose 2013 geben werde. Im Anschluss werde er mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung des Landgerichtes Dortmund zu den Swaps informieren.
Zur Juli Prognose 2013 erläuterte der Kämmerer die dargestellten Abweichungen. Er informierte zu den Abweichungen gegenüber dem Planwert der Liquiditätskredite. Die Entwicklung bei den langfristigen Darlehen stelle sich ähnlich dar. Anschlussfinanzierungprobleme bestünden zurzeit nicht.
Abschließend gab er Hinweis, dass die gezeigten Zahlen noch nicht absolut verlässlich seien, jedoch bereits einen Trend aufzeigten.
Zur Klarstellung bezogen auf die Presseberichterstattung berichtete Herr Mösgen zum aktuellen Sachstand der Swaps und zu dem anhängigen Klageverfahren.
Für den 02.08.2013 sei die Urteilsverkündung für Kamen terminiert. Aus dem bisherigen Verhandlungsverlauf und dem Tenor des Urteils für die Stadt Bergkamen, deren Struktur in dieser Angelegenheit vergleichbar sei, ließe sich jedoch ein mögliches Ergebnis für Kamen erahnen.
Die Stadt Bergkamen habe auf der finanziellen Seite einen 98,5 % Erfolg verzeichnen können. Er zeigte sich hoffnungsvoll, dass dieses Ergebnis auf Kamen übertragen werde, so dass im Ergebnis kein finanzieller Schaden für die Stadt drohe.
Der Kämmerer wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Gegenseite höchstwahrscheinlich gegen das erstinstanzliche Urteil in Berufung gehen werde, so dass am Ende der Bundesgerichtshof eine Entscheidung treffen müsse.
Er hob hervor, dass das Landgericht in seiner Argumentation nunmehr ausschließlich auf Sittenwidrigkeit abstelle, wohingegen bislang ein Verschulden bei Vertragsabschluss als Kernfrage betrachtet worden sei. Der diesbezüglichen Auffassung des Gerichtes, dass auch auf Seiten der handelnden Stadt entsprechende Sachkenntnis vorhanden gewesen sei, widersprach er ausdrücklich. Da bei Abschluss der Swaps ein ganz anderer Kenntnisstand als heute vorgelegen habe, sei diese Argumentation anachronistisch und nicht nachvollziehbar.
Der Bürgermeister erinnerte ergänzend daran, dass bei Abschluss der Swaps keine Rede von einem negativen Marktwerkt gewesen sei, insofern könne die richterliche Argumentation zum vermeintlichen Wissenstand der Stadt nicht nachvollzogen werden. Selbst die GPA habe den Kommunen damals empfohlen, Zinssicherungsgeschäfte abzuschließen, der Krediterlass sei erst später geändert worden. Daher habe der Abschluss der Swaps durch die Kommunen dem damaligen Recht entsprochen, weshalb man hier nicht von Sittenwidrigkeit sprechen könne.
Zum besseren Verständnis bat Herr Grosch um Erläuterung, wie die Aussage zu verstehen sei, dass man sich zurzeit im ausgeglichenen Bereich befinde. Des Weiteren erkundigte er sich, ob bereits ähnliche Verfahren beim Bundesgerichtshof anhängig seien oder dort schon Urteile zu vergleichbaren Klagen vorliegen würden.
Zur finanziellen Bewertung führte der Kämmerer aus, dass obwohl der Verfahrensausgang nicht bekannt sei, die Zahlungen frühzeitig eingestellt worden seien und nach dem Geschäftsausstieg keine Zuzahlungen erwartet würden. Die genaue Berechnung könne jedoch erst nach Ende des Klageverfahrens erstellt werden.
Eine Folge bei Feststellung der Sittenwidrigkeit sei, dass jegliche Ansprüche auf beiden Seiten erlöschen würden.
Zur Frage nach ähnliche gelagerten Verfahren aus dem kommunalen Bereich, führte er aus, dass noch keine vergleichbaren Klagen beim Oberlandesgericht oder Bundesgerichtshof anhängig sei. Seiner Einschätzung nach dauere es noch 2 bis 3 Jahre bis der Bundesgerichtshof diesbezüglich eine Entscheidung treffen werde.