Sitzung: 01.07.2013 Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss:
Der
Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Kamen beschließt, dass im Zusammenhang
mit einer möglichen Ampelanlage auf der B 233 / Unnaer Straße ein Gutachten
eingeholt wird, mit welchem die Auswirkungen einer möglichen zusätzlichen
Ampelanlage auf der B 233 in Bezug auf die Gesamtverkehrssteuerung auf der B
233 und der angrenzenden Bereich analysiert und bewertet wird. Dies schließt
eine finanzielle Bewertung möglicher Anpassungsmaßnahmen an anderen betroffenen
Verkehrsanlagen mit ein.
Das
Gutachten ist dem Planungs- und Umweltausschuss vollständig und schriftlich zur
weiteren Beratung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
bei 6-Ja-Stimmen
mehrheitlich abgelehnt
Frau
Scharrenbach verneinte die Frage von
Herrn Brüggemann, ob sie den Antrag
nicht zurückziehen wolle, da sie selbst den Kontext zwischen beiden Anträgen hergestellt
habe, weil sie erst einmal einen Überblick über den Umsetzungsstand der
verschiedenen Maßnahmen haben wolle.
Herr Liedtke stellte fest, dass in
der Vergangenheit laufend im Planungs-und Umweltausschuss über den Stand der
Umsetzung der Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan berichtet worden sei, so dass er
heute keine Veranlassung sehe, einen weiteren umfassenden Bericht zu geben.
Darüber hinaus erfolge eine umfassende Betrachtung im Rahmen der Aufstellung
der 2. Stufe des Lärmaktionsplanes. Zum zweiten Teil des vorliegenden Antrages
führte er aus, dass ein Beschluss herbeigeführt werden solle, in dem ein
Gutachten zu einem Gutachten beauftragt werden solle, welches derzeit bereits
in Bearbeitung sei. In der Sitzung des Straßenverkehrsausschusses am 26.09.2012
sei zu dem Tagesordnungspunkt
TOP 1:
Verkehrsplanungen zum Knotenpunkt B 233 / Unnaer Straße / Henry-Everling-Straße
sowie die angrenzenden Kreuzungsbereiche
hier: Vortrag des Herrn Dr. Blanke, Ingenieurbüro Ambrosius-Blanke, Bochum
ausführlich
zur Thematik informiert worden. Des Weiteren sei die entsprechende Präsentation
über das Ratsinformationssystem verfügbar.
Auch im Planungs- und Umweltausschuss sei mehrfach über den Sachstand
berichtet worden. Zunächst sei die Machbarkeitsstudie mit Straßen.NRW
abgestimmt worden. Zentrales Abstimmungsthema mit dem Straßenbaulastträger war
zunächst die Kernfrage, Kreisverkehr oder Lichtsignalanlagen. Straßen.NRW hatte
sich seinerzeit gegen eine Kreisverkehrslösung ausgesprochen. Eine
entsprechende Rückmeldung wurde auch an die parlamentarischen Gremien der Stadt
Kamen gegeben. Im Anschluss daran wurde ein Leistungsfähigkeitsgutachten in
Auftrag gegeben. Dieses liege zur Prüfung und Abstimmung dem Landesbetrieb vor.
So sei dies auch in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am
13.05.2013 durch Herrn Neunert mitgeteilt worden. In der Niederschrift aus
dieser Sitzung sei die entsprechende Information auch nachzulesen. Momentan
würden noch letzte Details mit Straßen.NRW abgestimmt. Sobald ein mit dem
Landesbetrieb abgestimmtes Gutachten erstellt sei, werde dies in den
Fachausschüssen der Stadt Kamen vorgestellt. Damit werde zeitnah ein umfassendes
Gutachten zur Leistungsfähigkeit vorliegen. Es sei nicht schlüssig, weshalb
unnötigerweise ein weiteres Gutachten mit gleichen Untersuchungsschwerpunkten
in Auftrag gegeben werden solle.
Die
o. g. Aussagen von Herrn Liedtke wurden durch Herrn Brüggemann nochmals ausdrücklich bestätigt. Er betonte nochmals,
dass die Verwaltung sich mit Straßen.NRW in der Phase der Schlussabstimmung der
Leistungsfähigkeitsuntersuchung befinde. Sobald das Ergebnis vorliege, werde in
den Fachausschüssen dazu berichtet. Ergänzend zitierte er den Auszug aus der
Niederschrift zur Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 13.05.2013 wie
folgt:
„Frau Scharrenbach teilte weiter mit, dass der Landesbetrieb Straßen NRW
in Bezug auf eine mögliche Ampellösung auf der Hochstraße am 23.02.2013 in der
Lokalzeitung angekündigt habe, dass ein Gutachten zur
Leistungsfähigkeitsberechnung und Beurteilung der Gesamtverkehrssteuerung in
Auftrag gegeben worden sei. Sie erkundigte sich diesbezüglich, ob dieses Gutachten
der Verwaltung vorliege.
Herr Neunert antwortete, dass dieses
Gutachten im Auftrag der Stadt Kamen erstellt wurde und dem Landesbetrieb
Straßen NRW bereits vorliege.“
Frau
Scharrenbach bezweifelte aufs
Stärkste, dass eine solche Aussage in der vorangegangenen Sitzung durch Herrn Neunert getroffen wurde.
Die Verwaltung habe versucht darzulegen, dass der vorliegende Antrag obsolet
sei, führte Herr Brüggemann weiter
aus. Somit werde die Verwaltung den Vorsitzenden zwangsläufig bitten, die
Ablehnung des Antrages beschließen zu lassen.
Daraufhin
erläuterte Frau Scharrenbach nochmals,
dass sie bei ihrer Anfrage in der vorangegangenen Sitzung unter Bezugnahme auf
die Presseerklärung des Herrn Kiewald (Landesbetrieb Straßen N.R.W.) die
Antwort der Verwaltung so verstanden habe, dass ein Gutachten zur Leistungsfähigkeit
unter Berücksichtigung der Gesamtverkehrsflüsse, einschließlich der Südkamener
Spange (K 40n) weder in Auftrag gegeben, noch in einem Abstimmungsprozess mit
dem Landesbetrieb sei. Daraufhin sei der Antrag gestellt worden. Vielmehr
erhalte sie nunmehr eine total konträre Auskunft. Sie bezichtigte die
Verwaltung der Lüge.
Diese
Anschuldigung wies Herr Brüggemann vehement
zurück.
In diesem Zusammenhang bestätigte auch Herr Neunert nochmals seine in der Sitzung des Planungs- und
Umweltausschusses am 13.05.2013 getroffene Aussage, dass das Gutachten von Dr.
Blanke seit Dezember 2012 dem Landesbetrieb zur Bearbeitung und
Schlussabstimmung vorliege. Des Weiteren bestätigte er, dass Dr. Blanke auch
die Verkehre der Südkamener Spange berücksichtige.
Sodann
erkundigte sich Herr Standop, in wie
weit das beauftragte Gutachten, sofern eine signalgeregelte Kreuzung machbar
und leistungsfähig sei, auch Aussagen zu möglichen zusätzlichen Lärmbelastungen
durch eine signalgeregelte Kreuzung enthalte.
Das
Gutachten befinde sich, wie bereits dargestellt, in der Schlussabstimmung mit
Straßen.NRW, erklärte Herr Brüggemann.
Das bedeute, dass Fragen zum Gutachten ausgetauscht und erörtert würden. Das
Gesamtergebnis werde, so sei es zugesagt, in den Fachausschüssen vorgestellt.
Sollte es nicht gelingen, den Beschluss zum Lärmaktionsplan zur Unnaer Straße
so umzusetzen, wie es die dargestellten Varianten vorsehen, dann werde es keine
umfängliche Lärmminderung für die Unnaer Straße geben.
In
weiteren Ausführungen zweifelte Frau Scharrenbach
an, dass es einen Umsetzungsbeschluss für diese Maßnahme gebe. Sie schätze
die Etateinbringung lediglich als Finanzplanungsgröße ein und bewerte dies
nicht als Maßnahmenbeschluss. Inhalte des beauftragten Gutachtens seien ihr
nicht bekannt. Auch mögliche weitere finanzielle Belastungen, die durch diese
Maßnahme ausgelöst werden könnten, seien in die Gesamtbeurteilung einzubeziehen
(z. B. notwendige Umplanung von weiteren Lichtsignalanlagen im Umfeld – die
Lichtsignalanlagen der Kreuzung B 233 / Lünener Straße seien mit städtischen
Mitteln mit neuer Technik ausgestattet worden – diese Bereiche nochmals zu
überarbeiten sei unwirtschaftlich). Insofern sei es unabdinglich, dieses
Gutachten parlamentarisch zu beraten und einen Maßnahmenbeschluss zu fassen.
Vor
dem Hintergrund der Beschlusslage zum Lärmaktionsplan seien entsprechende
Haushaltsmittel für diese Maßnahme etatisiert worden, entgegnete Herr Brüggemann. Die zunächst dem
Landesbetrieb vorgeschlagene Kreisverkehrslösung lasse sich nicht realisieren,
diese Möglichkeit werde von Straßen.NRW strikt abgelehnt. Für den Fall, dass
sich die Variante der lichtsignalgesteuerten Kreuzung nicht realisieren lasse,
gebe es keine Lärmminderung für die Anwohner der Unnaer Straße. Intention
aller, sei klar aus dem Beschluss zum Lärmaktionsplan hervorgegangen, die Lärmbelastung
für die Bewohner der Unnaer Straße zu mindern. Einzige und beste Möglichkeit
sei es, da bestehe Einigkeit, die LKW-Verkehre aus der Unnaer Straße weitgehend
herauszunehmen. Dies gelinge nur durch eine andere Verkehrssteuerung zur
Anbindung der Hochstraße. Er wies in diesem Zusammenhang nochmals auf die
Umleitung der Verkehrsströme, wie sie in der Machbarkeitsstudie durch Herrn
Blanke eingehend dargestellt wurden, hin. Weiterhin sei vorgesehen, die
Ampelanlagen so aufeinander abzustimmen, dass kurz hintereinander liegende
Wartezeiten der Autofahrer in dem Abschnitt Zollpost – Henry-Everling-Straße
vermieden werden. Die Ampelanlage im Kreuzungsbereich Lünener Straße sei von
Änderungen der Taktung aufgrund der Entfernung nicht betroffen.
Mit
Bezug auf den ersten Teil des vorliegenden Antrages erinnerte sich Herr Diederichs-Späh, an seine Anfragen zu
Absichten der Bahn zum Haltepunkt Husen und Ausbau des Gleiskörpers in
nördlicher Richtung auf vier Gleise vorlägen und ggf. welche Auswirkungen dies
in Bezug auf die Lärmproblematik habe. Auch im Bereich der Lünener Straße war
beschlossen, drei Querungshilfen zu errichten. Tatsächlich errichtet seien
nunmehr zwei. Insofern sei es notwendig, regelmäßig Sachstandsinformationen zur
Umsetzung des Lärmaktionsplanes zu erhalten und der vorliegende Antrag
begründet.
Absehbar
werde eine umfassende Information zum Stand der Umsetzung des LAP den Planungs-
und Umweltausschuss erreichen, entgegnete Herr Liedtke. Wie bereits ausgeführt, sei ein Büro mit der Erstellung
des LAP 2. Stufe beauftragt. Im Rahmen dieser Arbeiten werde auch ausgeführt,
welche Maßnahmen der 1. Stufe umgesetzt und welche Auswirkungen damit erzielt
worden seien.
Zur
Nachfrage von Herrn Diederichs-Späh,
wann der LAP 2. Stufe vorliege, erklärte Herr Liedtke, dass dies 2014 der Fall sein werde.
Herr
Brüggemann beantragte, den Antrag
der CDU-Fraktion abzulehnen.
Frau
Scharrenbach erkundigte sich, ob das
angeforderte Gutachten noch vor Beginn der Baumaßnahme vorgelegt werde.
Sodann
ließ Herr Lipinski über den
vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion abstimmen.