Herr Klanke zeigte sich über die Mitteilungsvorlage zur Errichtung einer Beachvolleyballanlage im Ortsteil Kamen-Mitte erfreut und verwies auf den langen Entwicklungsprozess des Vorha­bens. Er stellte die an der renaturierten Seseke vorgestellte Fläche als gut geeignet dar und befürwortete die Schaffung einer einfachen Spielfläche für Jugendliche.

 

Herr Brand schloss sich der Meinung von Herrn Klanke an und betonte, dass die Örtlichkeit mit Jugendlichen im Rahmen der Partizipation abgestimmt sei.

 

Frau Möller verwies auf die Beteiligung des Sport- und Schulausschusses und stellte fest, dass für das Vorhaben keine Mittel im Haushalt eingestellt seien. Sie erkundigte sich nach dem zu erwartenden Pflegeaufwand und danach, ob evtl. auch die vorhandene Fläche durch das nahe­gelegene Freibad genutzt werden könnte.

 

Frau Schaumann erinnerte, dass die bereits seit langem geforderte Beachvolleyballanlage bis­lang nicht zur Umsetzung kam, weil eine Trägerschaft für den Platz nicht gefunden werden konnte. Sie hinterfragte, warum nunmehr der städt. Bauhof die Wartung des Platzes übernehmen würde und warum dies nicht bereits früher möglich war. Ergänzend erkundigte sie sich nach alter­nativen Standorten, da sie für den vorgestellten Ort eine häufige Fehlnutzung des Platzes vermutete.

 

Herr Brüggemann führte aus, dass es einem Verein als Träger nicht zuzumuten ist, die Ver­kehrs­sicherungspflicht für ein solches Areal zu übernehmen. Zusätzlich sei eine schlichte Fläche, wie sie zu bauen beabsichtigt sei, nicht als Wettbewerbsanlage nutzbar und bedeute so nur zu­sätzlichen Aufwand für einen Verein ohne effektiven Nutzen für die vereinsungebundene Öffent­lichkeit.

Herr Brüggemann erklärte, Informationen zum einfachen Standard der gewünschten Anlage seien bei einer Informationsveranstaltung vorgetragen worden.

 

Frau Scharrenbach fasste zusammen, dass die beschriebene Fläche wechselseitig von SPD und CDU beantragt wurde und gewünscht sei. Der aktuell vorgestellte Standort an der Seseke sei entgegen der möglichen Realisierung am Sportzentrum an der Gutenbergstraße wenig sinn­voll, zumal dort zukünftig nicht mit einer Vereinsbetreuung des Platzes zu rechnen sei. Sie er­kundigte sich nach den zu erwartenden Kosten für das Vorhaben, insb. im Bezug zur gegebenen Konsolidierungssituation und wegen der zu befürchtenden Fehlnutzung des Platzes.

 

Herr Brüggemann verwies auf die breite Zustimmung zur Errichtung einer Beachvolley­ballan­lage im Schul- und Sportausschuss. Er betonte die beabsichtigte und insofern günstige Minimal­lösung für einen solchen Platz und erklärte, das Vorhaben wie dargestellt nunmehr zügig um­setzen zu können. Hinsichtlich der vermuteten, möglichen Fehlnutzung führte er aus, dass es hierzu keine Erfahrungswerte gäbe, jedoch von Seiten der Verwaltung notwendige Anstrengun­gen zur Instandhaltung unternommen würden. Sandfläche und aufstehende Technik seien in den Intervallen zu kontrollieren, wie sie auf den anderen Spielplätzen üblich seien. Er erinnerte ein­dringlich daran, dass alle Beteiligten daran interessiert seien, das Vorhaben zu realisieren.

 

Herr Klanke betonte für die SPD-Fraktion, dass der vorgetragene Standort als geeignet empfun­den werde und verwies auf die vorhandenen Beachvolleyballanlagen, auf denen es bislang keine vergleichbaren Fehlnutzungen gegeben hätte, trotzdem dort in unmittelbarer Nähe Jugend­treff­punkte installiert seien.

 

Frau Schaumann erkundigte sich erneut danach, warum die Pflege des Platzes erst jetzt durch die KollegInnen des städt. Bauhofes gewährleistet werden könnte, bzw. warum dies nicht schon vorher als Option bedacht wurde.

 

Herr Brüggemann erinnerte an die Bemühungen in der Vergangenheit Verantwortlichkeiten für den Platz an der Gesamtschule und an anderen Örtlichkeiten zu finden und wiederholte, dass die Verkehrssicherungspflicht für einen solchen Platz den Vereinen nicht zuzumuten sei. Seit dem Jahr 2009 sei der jetzt vorgestellte Standort intensiv im Gespräch und in der Prüfung gewesen und biete sich nunmehr kurzfristig zur Realisierung an, da bisherige Nutzungshinderungsgründe nicht mehr gegeben seien.