Herr Koloßa referierte anhand einer der Niederschrift in Kopie beigefügten Powerpointpräsentation. Einleitend trug er vor, dass das vom Kreis Unna erbrachte Leistungsspektrum drei Säulen beinhalte. Dies seien

-die ambulante Hilfe zur Pflege

-die Hilfe zur Pflege in Betreuungseinrichtungen (Altenheime)

-das Pflegewohngeld, welches an Bewohner von Betreuungseinrichtungen erbracht werden kann.

Bei der Bewilligung von ambulanter Hilfe zur Pflege greift ein erweiterter Pflegebedürftigkeitsbegriff. Hier können Hilfen auch gewährt werden, wenn die Pflegebedürftigkeit für weniger als 6 Monate bestehen wird. Da die Pflegeversicherung in solchen Fällen nicht zahlt, könnten bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen Leistungen gewährt werden. Auch bei Vorliegen eines relativ geringen Pflegebedarfes (sogenannte Pflegestufe Null), der einen Zeitaufwand von weniger als 90 Minuten pro Woche erfordert, können Hilfen, z.B. auf dem Sektor der Hauswirtschaft, gewährt werden. Formen der Leistung können das Pflegegeld sein, welches dem Personenkreis, der nach § 264 SGB V krankenversichert ist, jedoch keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse hat, gewährt werden kann. Weiterhin können im Rahmen eines zu erstellenden Pflegeplanes Pflegebeihilfen gewährt werden. Außerdem  können durch beauftragte Pflegedienste Pflegesachleistungen erbracht werden. Die Möglichkeit der Kombination von Pflegegeldzahlungen und Pflegesachleistungen besteht ebenfalls. Ein enormer Anteil an den Gesamtkosten der ambulanten Hilfe zur Pflege entsteht durch die Investitionskostenförderung für Pflegedienste. Rund 2 Mio. € pro Jahr werden hier in die Infrastruktur investiert. Diese Leistungen stehen auf dem Prüfstand, da man hier ein Einsparpotenzial sieht. Anhand eines weiteren Schaubildes verdeutlichte Herr Koloßa die Kostenentwicklung auf diesem Sektor. Die Ausgabenentwicklung ist hier rückläufig. Dies wurde erreicht u. a. durch den verstärkten Einsatz von Pflegefachkräften, die vorhandene Hilfebedarfe überprüfen würden.

Voraussetzung für die Gewährung der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen ist die Heimnotwendigkeit. Diese wird durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen oder im Ausnahmefall durch einen Amtsarzt festgestellt. Bei Aufnahme in die Einrichtung wird Sozialhilfe nach dem III. Kapitel bzw. Grundsicherung nach dem IV. Kapitel SGB XII geleistet. Übernommen werden die Kosten der Unterkunft und der Verpflegung sowie fachliche Hilfen. Weiterhin werden seitens des Kreises Unna die anerkannten Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen, die Bestandteil des Pflegesatzes sind, übernommen. Zusätzlich wird dem Bewohner der Einrichtung ein Barbetrag zur Verfügung gestellt.

Anhand eines weiteren Schaubildes erläuterte Herr Koloßa die Entwicklung der Anzahl der Pflegeheimplätze im Kreis Unna. Im Besonderen verwies er darauf, dass in der Zeit von 2002 bis 2011 eine zwanzigprozentige Steigerung zu verzeichnen sei. Dies sei Auswirkung der demographischen Entwicklung unserer Gesellschaft. Hiermit verbunden sei damit zu rechnen, dass diese Zahl weiter kontinuierlich steigen werde.

Mittels einer weiteren Folie stellte Herr Koloßa vor, wie sich die Anzahl der im Kreis Unna vorhandenen vollstationären Pflegeplätze auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden verteilt. Die Stadt Kamen belegt hier in absoluten Zahlen einen Platz im Mittelfeld.

Die Anzahl der über 65 Jahre alten Leistungsempfänger in Einrichtungen belief sich im Jahre 2011 auf rd. 2500 Personen und unterlag seit 2009 keinen großen Schwankungen.

Auf dem Sektor der vollstationären Hilfen seien die Ausgaben kreisweit in der Zeit von 2007 bis 2012 um 1 Mio. € gestiegen. Derzeit werde speziell hierzu ein Bericht für den Kreistag vorbereitet. Es sei damit zu rechnen, dass der Kreisverwaltung Arbeitsaufträge zur Analyse dieses enormen Kostenblocks erteilt würden.

Ein weiterer großer Kostenfaktor sei das den Bewohnern von Einrichtungen, denen mindestens ein Pflegebedarf der Stufe I zugebilligt wurde, zu gewährende Pflegewohngeld. Hierüber werden die Investitionskosten der Einrichtungen abgewickelt. Auch hier ist in der Zeit von 2007 bis 2012 eine erhebliche Kostensteigerung von rund 3,5 Mio € zu verzeichnen gewesen. Die Höhe der berücksichtigungsfähigen Investitionskosten wird alle 2 Jahre neu verhandelt.

Auch im Bereich der teilstationären Pflege seien die berücksichtigungsfähigen Investitionskosten der Einrichtungen exorbitant angestiegen. Die Belegungstage in der Kurzzeitpflege und der Tagespflege stiegen kontinuierlich und damit einhergehend die anfallenden Kosten.

All dies führt dazu, dass die Aufwendungen für Hilfen bei Pflegebedürftigkeit im Jahr 2012 eine Höhe von fast 27 Mio € erreicht haben.

Perspektivisch betrachtet wird sich dieser Trend ungebremst fortsetzen. Trotz eines prognostizierten Rückgangs der Bevölkerungszahl im Kreis Unna auf nur noch 378.000 Personen im Jahre 2029 steigt der Anteil der über 60jährigen Personen in absoluten Zahlen und damit auch prozentual betrachtet, so dass der Kreis der potenziellen Empfänger der erläuterten Hilfen sich weiter vergrößern wird. Auch der medizinische Fortschritt trägt zu einer höheren Lebenserwartung und einer fortschreitenden Alterung unserer Gesellschaft bei.

Ein Handlungsfeld, um kostendämpfend einzuwirken, sei unter anderem das Vorhalten einer bedarfsgerechten Wohn- und Pflegeberatung, wie sie in Kamen auch angeboten würde. Notwendig sei auch das Vorhalten eines ausreichenden Angebots von seniorengerechten Wohnungen, da sich dadurch die Möglichkeit der ambulanten Pflege biete und die kostenintensivere stationäre Pflege häufig vermieden werden könne. Dies ließe sich auch durch verstärkte Angebote auf dem Gebiet des Betreuten Wohnens oder des Service-Wohnens erreichen; jedoch stelle sich hier auch die Frage, inwieweit die potenziell höheren Wohnkosten durch die Mieter geschultert werden könnten.

Herr Drüke wies darauf hin, dass nach seiner Auffassung das Dilemma auch durch die Pflegekassen verursacht sei, die im Falle der Ablehnung von Anträgen auf Anerkennung der Pflegebedürftigkeit sich aus der Kostenträgerschaft verabschieden würden.

Herr Mösgen stellte fest, dass hierin das Grundproblem liege. Anfallende Pflegekosten seien nach seiner Auffassung prinzipiell von den Pflegekassen zu tragen. Die gesamtgesellschaftliche Aufgabe müsse von diesen und nicht den Kommunen geschultert werden.