Sitzung: 08.11.2012 Familien- und Sozialausschuss
Herr Koloßa referierte anhand einer der
Niederschrift in Kopie beigefügten Powerpointpräsentation. Einleitend trug er
vor, dass das vom Kreis Unna erbrachte Leistungsspektrum drei Säulen beinhalte.
Dies seien
-die ambulante
Hilfe zur Pflege
-die Hilfe zur
Pflege in Betreuungseinrichtungen (Altenheime)
-das
Pflegewohngeld, welches an Bewohner von Betreuungseinrichtungen erbracht werden
kann.
Bei der Bewilligung
von ambulanter Hilfe zur Pflege greift ein erweiterter Pflegebedürftigkeitsbegriff.
Hier können Hilfen auch gewährt werden, wenn die Pflegebedürftigkeit für
weniger als 6 Monate bestehen wird. Da die Pflegeversicherung in solchen Fällen
nicht zahlt, könnten bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen Leistungen
gewährt werden. Auch bei Vorliegen eines relativ geringen Pflegebedarfes
(sogenannte Pflegestufe Null), der einen Zeitaufwand von weniger als 90 Minuten
pro Woche erfordert, können Hilfen, z.B. auf dem Sektor der Hauswirtschaft,
gewährt werden. Formen der Leistung können das Pflegegeld sein, welches dem
Personenkreis, der nach § 264 SGB V krankenversichert ist, jedoch keinen
Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse hat, gewährt werden kann. Weiterhin
können im Rahmen eines zu erstellenden Pflegeplanes Pflegebeihilfen gewährt
werden. Außerdem können durch
beauftragte Pflegedienste Pflegesachleistungen erbracht werden. Die Möglichkeit
der Kombination von Pflegegeldzahlungen und Pflegesachleistungen besteht
ebenfalls. Ein enormer Anteil an den Gesamtkosten der ambulanten Hilfe zur
Pflege entsteht durch die Investitionskostenförderung für Pflegedienste. Rund 2
Mio. € pro Jahr werden hier in die Infrastruktur investiert. Diese Leistungen
stehen auf dem Prüfstand, da man hier ein Einsparpotenzial sieht. Anhand eines
weiteren Schaubildes verdeutlichte Herr Koloßa
die Kostenentwicklung auf diesem Sektor. Die Ausgabenentwicklung ist hier
rückläufig. Dies wurde erreicht u. a. durch den verstärkten Einsatz von
Pflegefachkräften, die vorhandene Hilfebedarfe überprüfen würden.
Voraussetzung für
die Gewährung der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen ist die Heimnotwendigkeit.
Diese wird durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen oder im
Ausnahmefall durch einen Amtsarzt festgestellt. Bei Aufnahme in die Einrichtung
wird Sozialhilfe nach dem III. Kapitel bzw. Grundsicherung nach dem IV. Kapitel
SGB XII geleistet. Übernommen werden die Kosten der Unterkunft und der
Verpflegung sowie fachliche Hilfen. Weiterhin werden seitens des Kreises Unna
die anerkannten Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen, die Bestandteil des
Pflegesatzes sind, übernommen. Zusätzlich wird dem Bewohner der Einrichtung ein
Barbetrag zur Verfügung gestellt.
Anhand eines
weiteren Schaubildes erläuterte Herr Koloßa
die Entwicklung der Anzahl der Pflegeheimplätze im Kreis Unna. Im
Besonderen verwies er darauf, dass in der Zeit von 2002 bis 2011 eine
zwanzigprozentige Steigerung zu verzeichnen sei. Dies sei Auswirkung der demographischen
Entwicklung unserer Gesellschaft. Hiermit verbunden sei damit zu rechnen, dass
diese Zahl weiter kontinuierlich steigen werde.
Mittels einer
weiteren Folie stellte Herr Koloßa vor, wie sich die Anzahl der im Kreis Unna
vorhandenen vollstationären Pflegeplätze auf die kreisangehörigen Städte und
Gemeinden verteilt. Die Stadt Kamen belegt hier in absoluten Zahlen einen Platz
im Mittelfeld.
Die Anzahl der über
65 Jahre alten Leistungsempfänger in Einrichtungen belief sich im Jahre 2011
auf rd. 2500 Personen und unterlag seit 2009 keinen großen Schwankungen.
Auf dem Sektor der
vollstationären Hilfen seien die Ausgaben kreisweit in der Zeit von 2007 bis
2012 um 1 Mio. € gestiegen. Derzeit werde speziell hierzu ein Bericht für den
Kreistag vorbereitet. Es sei damit zu rechnen, dass der Kreisverwaltung
Arbeitsaufträge zur Analyse dieses enormen Kostenblocks erteilt würden.
Ein weiterer großer
Kostenfaktor sei das den Bewohnern von Einrichtungen, denen mindestens ein
Pflegebedarf der Stufe I zugebilligt wurde, zu gewährende Pflegewohngeld.
Hierüber werden die Investitionskosten der Einrichtungen abgewickelt. Auch hier
ist in der Zeit von 2007 bis 2012 eine erhebliche Kostensteigerung von rund 3,5
Mio € zu verzeichnen gewesen. Die Höhe der berücksichtigungsfähigen
Investitionskosten wird alle 2 Jahre neu verhandelt.
Auch im Bereich der
teilstationären Pflege seien die berücksichtigungsfähigen Investitionskosten
der Einrichtungen exorbitant angestiegen. Die Belegungstage in der
Kurzzeitpflege und der Tagespflege stiegen kontinuierlich und damit
einhergehend die anfallenden Kosten.
All dies führt
dazu, dass die Aufwendungen für Hilfen bei Pflegebedürftigkeit im Jahr 2012 eine
Höhe von fast 27 Mio € erreicht haben.
Perspektivisch
betrachtet wird sich dieser Trend ungebremst fortsetzen. Trotz eines prognostizierten
Rückgangs der Bevölkerungszahl im Kreis Unna auf nur noch 378.000 Personen im
Jahre 2029 steigt der Anteil der über 60jährigen Personen in absoluten Zahlen
und damit auch prozentual betrachtet, so dass der Kreis der potenziellen
Empfänger der erläuterten Hilfen sich weiter vergrößern wird. Auch der
medizinische Fortschritt trägt zu einer höheren Lebenserwartung und einer
fortschreitenden Alterung unserer Gesellschaft bei.
Ein Handlungsfeld,
um kostendämpfend einzuwirken, sei unter anderem das Vorhalten einer
bedarfsgerechten Wohn- und Pflegeberatung, wie sie in Kamen auch angeboten
würde. Notwendig sei auch das Vorhalten eines ausreichenden Angebots von
seniorengerechten Wohnungen, da sich dadurch die Möglichkeit der ambulanten
Pflege biete und die kostenintensivere stationäre Pflege häufig vermieden
werden könne. Dies ließe sich auch durch verstärkte Angebote auf dem Gebiet des
Betreuten Wohnens oder des Service-Wohnens erreichen; jedoch stelle sich hier
auch die Frage, inwieweit die potenziell höheren Wohnkosten durch die Mieter geschultert
werden könnten.
Herr Drüke wies darauf hin, dass nach seiner
Auffassung das Dilemma auch durch die Pflegekassen verursacht sei, die im Falle
der Ablehnung von Anträgen auf Anerkennung der Pflegebedürftigkeit sich aus der
Kostenträgerschaft verabschieden würden.
Herr Mösgen stellte fest, dass hierin das
Grundproblem liege. Anfallende Pflegekosten seien nach seiner Auffassung
prinzipiell von den Pflegekassen zu tragen. Die gesamtgesellschaftliche Aufgabe
müsse von diesen und nicht den Kommunen geschultert werden.