Herr Mösgen wies auf das im Juli 2012 ergangene Urteil zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) hin. In diesem Zusammenhang habe das Gericht Festlegungen in Bezug auf die Höhe sowohl des soziokulturellen als auch des physischen Existenzminimums getroffen. Diese würden dazu führen, dass die nach dem AsylbLG zu bewilligenden Leistungen im Jahre 2012 um ca. 20.000 € und im Jahr 2013 voraussichtlich um 60.000 € ansteigen. Der Gesetzgeber sei durch das Urteil aufgefordert, eine Novellierung des Asylbewerberleistungsgesetzes herbeizuführen.

Frau Gabriele Lenkenhoff fragte nach, ob von diesen Änderungen auch jene Personen betroffen seien, die ihre Leistungen in Form von Gutscheinen erhalten würden.

Herr Mösgen wies darauf hin, dass er in der Dezembersitzung des Rates umfänglich zur Situation der in Kamen lebenden Asylbewerber berichten werde. Er bat daher darum, diese Frage zurückzustellen.