Sitzung: 08.11.2012 Familien- und Sozialausschuss
Herr
Mösgen wies auf das im Juli 2012
ergangene Urteil zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des
Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) hin. In diesem Zusammenhang habe das
Gericht Festlegungen in Bezug auf die Höhe sowohl des soziokulturellen als auch
des physischen Existenzminimums getroffen. Diese würden dazu führen, dass die
nach dem AsylbLG zu bewilligenden Leistungen im Jahre 2012 um ca. 20.000 € und
im Jahr 2013 voraussichtlich um 60.000 € ansteigen. Der Gesetzgeber sei durch
das Urteil aufgefordert, eine Novellierung des Asylbewerberleistungsgesetzes
herbeizuführen.
Frau
Gabriele Lenkenhoff fragte nach, ob
von diesen Änderungen auch jene Personen betroffen seien, die ihre Leistungen
in Form von Gutscheinen erhalten würden.
Herr
Mösgen wies darauf hin, dass er in
der Dezembersitzung des Rates umfänglich zur Situation der in Kamen lebenden
Asylbewerber berichten werde. Er bat daher darum, diese Frage zurückzustellen.