Beschluss:

 

Der Integrationsrat wählt aus seiner Mitte als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss

 

ordentliches Mitglied                                                  stellvertretendes Mitglied

 

Mehmet Akca                                                            Aziz Özkir


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Sostmann erläuterte, dass durch den Artikel 4 des Gesetzes vom 14. Februar 2012 (GV.NRW. S.97) das Erste Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) geändert wurde. Der § 5 Abs. 1 sei um die Ziffer 8 ergänzt worden. Dort sei neu geregelt, dass dem Jugendhilfeausschuss ein/e vom Integrationsrat gewählte/r Vertreter/in als beratendes Mitglied angehören müsse.

Diese Änderung sei in § 4 Abs. 3 Buchstabe k) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Kamen übernommen worden und in der Sitzung des Rates am 24.05.2012 einstimmig beschlossen worden.

 

Gemäß § 5 Abs. 2 AG-KJHG i.V.m. § 4 Abs. 3 S. 2 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Kamen, so Herr Sostmann weiter, sei für jedes beratende Mitglied des Jugendhilfeausschusses eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu wählen.

 

Der Wahl erfolge nach § 50 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW. Danach sei die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten habe.

 

Auf Vorschlag von Herrn Kuru wurde Herr Akca einstimmig als ordentliches Mitglied für den Jugendhilfeausschuss gewählt. Herr Özkir wurde einstimmig als Stellvertreter gewählt.