Beschluss:

 

Die nachfolgende, entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsent­schei­dung wird entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Im Produkt 12.07.01 – Brandschutz und Bevölkerungsschutz – werden unter der Buchungsstelle 12.07.01/0480.783100 – Feuerwehr Methler Bunte Kuh – 35.000,00 Euro als über den Buchungsrahmen hinaus gehende Auszahlung zur Verfügung gestellt.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen