Sitzung: 19.07.2011 Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage: 052/2011
Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung)
Es erklärten sich keine Ausschussmitglieder für befangen.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt:
- Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 Ka „Unnaer Straße“ gem. § 2 (1) BauGB (Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind aus dem vorgelegtem Lageplan ersichtlich).
- Nach Erlangung der Rechtskraft werden die bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 61 Ka „Unnaer Straße“ aufgehoben.
- Die Verwaltung wird mit der Planerarbeitung sowie der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen