Beschluss:

 

Der Rat beschließt die vorgelegte „vierte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebühren­satzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kamen“ und billigt gleichzeitig die dieser Satzung zugrunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Frau Dyduch berichtete, dass der Betriebsausschuss einstimmig der Beschlussvorlage zuge­stimmt habe. Ein Grund für die Absenkung des Gesamtgebührenbedarfs um 1,9 % sei in der gesunkenen Lippeverbandsumlage zu sehen. Es sei zu erwarten, dass die Schmutzwasserver­bräuche in den nächsten Jahren weiter sinken würden. Als Gründe dafür nannte sie die sin­ken­de Einwohnerzahl, die erhöhte Sparsamkeit sowie die Erweiterung der ver­sie­gel­ten Flächen. Abschließend stellte Sie fest, dass die „Zweite Miete“ stabil gehalten werden konnte.

 

Die CDU-Fraktion werde der Vorlage zustimmen, so Herr Hasler. Er werte es als erfreulich, dass der Gebührensatz für Schmutzwasser gleich geblieben und der Gebührensatz bei Nieder­schlagswasser sogar gesenkt worden sei. Zukünftig könne die Problematik entstehen, dass durch einen sparsamen Wasserbrauch und einer größeren Zahl entsiegelter Flächen, die Kos­ten, anstatt zu sinken, steigen würden. Dies stehe in Zusammenhang mit den verbrauchsunab­hängi­gen Fixkosten. Positiv hob er die Senkung der Abwasserabgabe und der Lippever­bands­um­lage hervor. Dem entgegen stünden Erhöhungen der kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen, die aus den Investitionen hervorgingen. In der Gesamtbetrachtung sei das vorgelegte Ergebnis erfreulich.