Sitzung: 08.11.2010 Betriebsausschuss
Vorlage: 107/2010
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt den vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen für das Wirtschaftsjahr 2011 und den Entwurf des Finanzplanes für die Wirtschaftsjahre 2010 - 2014
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Der Betriebsleiter, Herr Mösgen, wies zunächst darauf hin, dass der Betriebsausschuss vorberatende Funktion einnehme und die Entscheidung zur Genehmigung des Wirtschaftsplanes beim Rat liege.
Er stellte den Wirtschaftsplan und die Kalkulation 2011 anhand der Folien, die in der Anlage 1 dem Protokoll beigefügt sind, vor:
Herr Mösgen bezeichnete die aktuelle Senkung der Lippeverbandsumlage von 5.100.000 € auf 4.806.000 € und der Abwasserabgabe von 322.000 € auf 215.000 € als sehr erfreulich und hofft, dass dies bereits ein Zeichen sei, dass die Lippeverbandsumlage ihren Höhepunkt überschritten habe und zukünftig weiter sinke, weil die notwendigen hohen Investitionen in die Renaturierungsmaßnahmen aus dem Sesekeprogramm weitestgehend realisiert seien.
Der Betriebsleiter wies darauf hin, dass die beiden Positionen Kanalbau und die Höhe der Neukreditaufnahmen voneinander abhängig seien und lediglich Planwerte darstellen würden. Der Planwert für den Kanalbau resultiere aus gesetzlichen Vorgaben und gehe davon aus, dass das Kanalnetz gemäß dem allgemein anerkannten Stand der Technik ausgebaut und betrieben werden müsse.
Die Entwicklung des Verhältnisses von Eigenkapital zu Fremdkapital bezeichnete der Betriebsleiter als sehr erfreulich, da der Anteil an Fremdkapital kontinuierlich gesunken sei.
In der Berechnung des Gesamtgebührenbedarfs verblieben nicht gedeckte Kosten in Höhe von 9.988.500 €, die über Gebühren zu finanzieren seien. Hiervon entfielen 6.405.880 € auf den Bereich der Schmutzwasserbeseitigung und 3.582.620 € auf den Bereich Niederschlagsabwasserbeseitigung. Die zu Grunde gelegten Maßstabseinheiten für Schmutzwasser seien von 2.260.000 cbm in 2010 auf 2.225.000 cbm in 2011 gesenkt worden, weil sich anhand des Veranlagungsergebnisses in 2010 bereits gezeigt habe, dass die Wasserverbräuche stark rückläufig seien. Erklärung hierfür könne die demographische Entwicklung und der sparsamere Umgang mit Frischwasser sein. Bei den Maßstabseinheiten für das Niederschlagsabwasser werde in 2011 mit einer Erhöhung von 3.020.000 qm (in 2010) auf 3.060.000 qm gerechnet.
Insgesamt ergeben sich ab 1.1.2011 für Schmutzwasser keine Änderungen der Gebühr (2010 und 2011: 2,88 €/cbm) und für Niederschlagsabwasser eine Gebühr von 1,17 €/qm (2010: 1,21 €/qm).
Bei einem Musterhaushalt mit 4 Personen, der im Jahr insgesamt 160 cbm Schmutzwasser ableitet und für eine bebaute und befestigte Fläche in der Größe von 140 qm veranlagt wird, verringern sich die Kosten für die Abwasserbeseitigung um 5,60 €/Jahr.
Bei einem Vergleich der Gebührensätze im Kreis Unna, der vom
Bund der Steuerzahler erstellt worden sei, nehme Kamen eine Stellung im
Mittelfeld ein.
Herr Eckardt lobte, dass eine Gebührenreduzierung realisiert werde. Auch er hoffe, dass sich langfristig die Lippeverbandsumlage und die Abwasserabgabe stabilisieren werde oder sogar sinken und hierdurch die zukünftige Gebührenentwicklung positiv beeinflusst werde. Vor dem Hintergrund der allgemeinen Preissteigerungen bezeichnete er die Reduzierung bzw. Beibehaltung der Gebühren als eine gute Botschaft in Richtung der Gebührenzahler. Er dankte den Mitarbeitern des Eigenbetriebes für ihre umfangreichen Vorarbeiten zum Wirtschaftsplan und zur Kalkulation.
Herr Hasler wies in seiner Stellungnahme insbesondere auf folgende Punkte hin:
- Da die Grundbesitzabgaben für die Bürger zunehmend wie eine zweite Steuer wirken würden, bewerte er es positiv, dass die Gebühren sinken bzw. stabil bleiben.
- Die höheren kalkulatorischen Zinsen und Abschreibungen seien Folge der notwendigen Investitionen. Die Neukreditaufnahme bereite hierbei weniger Sorgen, da es für den Bürger wichtiger sei, dass die Investitionen durchgeführt werden.
- Die handelsrechtlichen Überschüsse resultierten zu fast 1,5 Mio. € aus der Differenz von kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen gemäß Kommunalem Abgabengesetz (KAG) und den Abschreibungen und Zinsen nach dem Handelsrecht. Es werde deutlich, dass handelsrechtliche Gewinne keinen Einfluss auf die Gebühr haben und nicht an die Gebührenzahler zurück gegeben werden müssten. Zudem sei es legitim, dass sich Eigenkapital, das investiert werde, auch rentiere.
- Bei weiteren Einsparungen in den Verbräuchen sei für den Bürger zukünftig weiter mit einer Steigerung der Gebührensätze zu rechnen, da die Kosten auf geringere Umlagefaktoren verteilt werden müssten.
- Hinsichtlich der Darstellung des Bundes der Steuerzahler zu der Gebührenhöhe in den Kommunen des Kreises Unna sei zu berücksichtigen, dass Bergkamen ein großes Abschreibungsproblem aufgrund der Bergschäden habe. Zudem hängen die Kosten für die Kanalerneuerung und Unterhaltung auch von der jeweiligen Bebauungsdichte und der Länge der Kanalnetze ab.
Insgesamt bezeichnete Herr Hasler die Haltung bzw. Senkung der Gebühr als erfreuliches Ergebnis und bat um Erläuterung zu der Einstellung von Aufwendungen für Swaps in Höhe von 90.000 € und der Änderung des Verteilungsschlüssels in der Kalkulation für die Abwasserabgabe.
Herr Mösgen ging zunächst noch mal auf die Anmerkung zu den Umlagefaktoren ein. Er wies darauf hin, dass Kontinuität bei der Gemeinschaft der Gebührenzahler von großer Bedeutung sei, da die hohen Fixkosten weiter bestehen blieben und bei sinkenden Umlagefaktoren die Kosten dann auf weniger Gebührenzahler umgelegt werden müssten.
Zu den Aufwendungen für Swaps erklärte der Betriebsleiter, dass zur Zeit kein Zwang bestehe, Verluste zu realisieren, da die Fixingtermine auch weiterhin abhängig von der Entwicklung der Finanzmärkte prolongiert werden könnten. Es beständen Überlegungen, den Swap evtl. anders zu gestalten.
Die Abwasserabgabe habe sich nach Angaben des Lippeverbandes entsprechend des in der Kalkulation aufgeführten Verhältnisses (80,1 % Schmutzwasseranteil : 19,9 % Niederschlagswasseranteil) verändert. Die Behandlungsanlagen für Niederschlagswasser der Stadtentwässerung Kamen würden seitens des Landes NRW über den Lippeverband veranlagt. Diese Kosten reiche der Lippeverband über die Abwasserabgabe an die Gemeinden weiter. Für 2011 bestehe für den größten Teil der Kamener Anlagen Befreiungen und nur für zwei Anlagen, die noch nicht nach dem allgemein anerkannten Stand der Technik betrieben werden, wird eine Abwassergebühr in Höhe von rd. 42.800 € seitens des Lippeverbandes erhoben. Die restliche Abwasserabgabe (rd. 172.200 €) beziehe sich nur auf die Einleitung von Schmutzwasser. Auch für die beiden noch nicht von der Abwasserabgabe entbundenen Anlagen werde eine Befreiung angestrebt, so dass zukünftig evtl. keine Abwasserabgabe für verschmutztes Niederschlagswasser mehr zu zahlen sei.
Herr Jungmann ergänzte, dass Befreiungen von der Abwasserabgabe nur für ein Veranlagungsjahr gelten würden und nur durch entsprechende Nachweise zu erlangen seien. In Zukunft sei deshalb auch nicht auszuschließen, dass keine Befreiungen erteilt werde und somit auch wieder Abwasserabgaben für Niederschlagswasser anfielen.
Der Personalratsvorsitzende Herr Fleißig, der neben der Stadtverwaltung Kamen auch für die Mitarbeiter des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen zuständig ist, erklärte, dass der Personalrat in seiner nach dem Landespersonalvertretungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW) notwendigen Stellungnahme zum Stellenplan die seit 2008 eingestellte zusätzliche Stelle grundsätzlich positiv bewerte. Da bei den Personalkosten im Wirtschaftsplan 2011 eine Erhöhung von 40.000 € eingestellt worden sei, geht Herr Fleißig davon aus, dass die notwendige Besetzung der Stelle auch in 2011 erfolgen solle. Seines Erachtens sei eine zeitnahe Besetzung dringend erforderlich, um die übrigen Mitarbeiter, insbesondere auch den technischen Leiter, zu entlasten.
Auch Herr Mösgen sieht die Notwendigkeit, personelle Unterstützung zu leisten. Insbesondere die zusätzlichen Belastungen, die aus dem erhöhten Investitionsvolumen resultiere, seien seines Erachtens weder für das vorhandene Personal noch für den technischen Leiter vertretbar. Nach seinen Vorstellungen solle nach der notwendigen Abstimmung mit dem Bürgermeister die Stelle im nächsten Jahr öffentlich ausgeschrieben werden.