Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994):

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

Beschlussempfehlung:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt:

 

1.      Die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kamen einschl. des Erläute­rungsberichtes (Anlage zur Beschlussvorlage).

Die Flächennutzungsplanänderung hat folgendes zum Inhalt:

Der als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesene Bereich nördlich der BAB 2, zwischen der Töddinghauser Straße, der Bergkamener Straße und der Stadtgrenze zu Bergkamen wird entsprechend dem Planentwurf als Vorrangfläche für Windkraftanlagen dargestellt.

2.      Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Genehmigungsverfahrens beauftragt.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Liedtke berichtete über die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kamen für die Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraftanlagen, erklärte die rechtlichen Grund­züge und informierte über die weitere Vorgehensweise.

 

Herr Baudrexl berichtete, dass bereits ein Bauantrag für eine weitere Windkraftanlage vorliegt.

 

Herr Dornblüth schilderte, dass dies voraussichtlich der letzte Bauantrag ist, da das Flächenpotential für Windkraftanlagen erschöpft ist.

 

Herr Liedtke bemerkte, dass bei einer Bearbeitung dieses Antrages bereits die Prüfkriterien der Flächennutzungsplanänderung zugrunde gelegt werden.