Beschlussempfehlung:

 

Die nachfolgende, gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung NW getroffene Dringlichkeits­entscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 Gemeindeordnung NW genehmigt.

 

Bei der Haushaltsstelle 680.94000 - Errichtung einer Fahrradstation am Bahnhof in Kamen-Mitte - werden überplanmäßig 209.000,00 DM zur Verfügung gestellt.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Bremmer bat um Erläuterung des Betrages für Mehrleistungen in Höhe von ca. 179.000.00 DM.

 

Herr Flaskamp legte dar, dass bei den Erdarbeiten Kellergewölbe vorgefunden worden seien, deren Vorhandensein nicht bekannt war. Hierdurch seien Änderungen im Bereich der Fundamente erforderlich geworden. Weitere Mehrkosten seien durch den Firmenwechsel, z.B. geänderte Statikanforderungen, und durch Massenmehrungen entstanden. Herr Flaskamp unterstrich, dass zunächst nur die unstrittigen Forderungen zur Auszahlung gelangten. Es sei denkbar, dass sich die Gesamtsumme noch verringere.

Nach Abschluss werde ein ausführlicher Bericht im Bauausschuss erfolgen.

 

Die Frage von Herrn Kissing, ob auch auf die überplanmäßige Ausgabe ein Zuschuss gezahlt werde, wurde von Herrn Flaskamp bejaht. Der Zuschuss betrage 90 % für die gesamte Maßnahme einschl. der Fahrradständer in der beschafften verbesserten Ausführung.

 

Herr Flaskamp bestätigte ferner die Aussage von Herrn Klein, dass sich die Kosten pro Fahrradabstellplatz auf ca. 3000,-- DM beliefen. Der Förderrahmen, so Herr Flaskamp, habe 3.500,-- DM betragen und sei nicht ausgeschöpft worden.