Herr Völkel referierte anhand einer der Niederschrift in Fotokopie beigefügten Powerpoint-Präsentation. Nach wiederholten Anläufen hat die Landesregierung im Mai 2007 beschlossen, zum 31.12.2007 die 11 staatlichen Versorgungsämter aufzulösen.

Zukünftig haben die Kreise und kreisfreien Städte Aufgaben des Schwerbehindertenrechts sowie die aus dem Elterngeld- und Elternzeitgesetz resultierenden Tätigkeiten  wahrzunehmen. Hierbei handelt es sich um Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung. Dies habe zur Konsequenz, dass das Land Nordrhein-Westfalen dem Kreis Unna Vorgaben auferlegen kann. Eine Aufgabendelegation seitens des Kreises auf die kreisangehörigen Kommunen sei rechtlich nicht möglich.

Für die Aufgabenerfüllung wurde der Kreisverwaltung Personal zur Verfügung gestellt. Die tariflich beschäftigten Arbeitnehmer werden weiterhin aus Mitteln des Landes bezahlt.

Die für den Kreis tätigen Beamten haben ihren Dienstherrn gewechselt und sind “echte” Kreismitarbeiter.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat dem Kreis vorgegeben, mit welchem personellen Aufwand die übertragenen Tätigkeiten zu verrichten sind. Die Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht sind mit 22,5 Vollzeitstellen zu erledigen. Schon jetzt wurde jedoch zur Auflage gemacht, bis zum Jahre 2014 zwei Vollzeitstellen abzubauen.

Für die Bewältigung der Aufgaben nach Elterngeld- und Elternzeitgesetz sind 4,5 Vollzeitstellen, für Begutachtungstätigkeiten 1,5 Stellen vorgegeben worden. Auch hier ist die Absenkung der Stellenzahl bis zum Jahre 2014 bereits festgelegt.

Organisatorisch sind die Mitarbeiter im Schwerbehindertenrecht dem Fachbereich Arbeit und Soziales, die Mitarbeiter des medizinischen Dienstes dem Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz und die Elterngeld- und Elternzeitsachbearbeiter dem Fachbereich Familie und Jugend zugeordnet.

 

Herr Völkel wies daraufhin, dass nach dem vorliegenden Zahlenmaterial jährlich ca. 18.000 Verfahren nach dem Schwerbehindertenrecht abzuwickeln sind.

 

Herr Schlüter fragte nach, ob auf diesem Rechtsgebiet weiterhin die Erhebung von Widersprüchen zulässig sei.

 

Herr Völkel bejahte dies. Für die Erteilung von Widerspruchsbescheiden sei hier die Bezirksregierung zuständig. Eventuell anstehende Klageverfahren seien seitens des Kreises Unna zu bearbeiten.

 

Frau Schlüter erkundigte sich, ob für Kamener Bürger Änderungen in Bezug auf die Bearbeitung eintreten würden.

 

Herr Völkel erwiderte, dass man Antragsformulare weiterhin vorhalte. Auch die Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen wird weiterhin durch das hiesige Bürgerbüro vorgenommen.