Sitzung: 03.09.2007 Planungs- und Umweltausschuss
Vorlage: 059/2007
Im Zuge der anstehenden Privatisierung der Siedlung im
Bebauungsplanbereich Nr. 18 Ka-HW schlägt die Verwaltung als
Steuerungsinstrument zur Erhaltung der Charakteristik dieser Siedlung den
Erlass einer Gestaltungssatzung vor, so erläuterte Herr Liedtke. Der
erste Entwurf dieser Gestaltungssatzung wurde mit der Mitteilungsvorlage
vorgestellt. Sowohl die TreuHandStelle als auch ein Teil der Bewohner haben ein
Interesse an dem Erlass einer Gestaltungssatzung. Einzelheiten zur Gestaltung
können über den Bebauungsplan nicht detailliert geregelt werden, deshalb wurde
hier die Möglichkeit des Erlasses einer Gestaltungssatzung gewählt. Die
verschiedenen inhaltlichen Regelungen erläuterte Herr Liedtke anhand von
Fotos. Zum weiteren Vorgehen erläuterte er, dass die Stadt Kamen im Rahmen
einer Informationsveranstaltung den Bebauungsplan und die Gestaltungssatzung
vorstelle. Die TreuHandStelle werde die Mieter der Siedlung dazu einladen und
selbst über Einzelheiten der geplanten Privatisierung informieren. In der letzten Sitzung des Jahres 2007 solle
dann die Gestaltungssatzung beschlossen werden.
Herr Müller brachte zum Ausdruck, dass das Ansinnen des Erlasses einer
Gestaltungssatzung für diesen Bereich berechtigt sei. Dies sei durch die
gezeigten Beispiele verdeutlicht worden. Damit werde ein Instrument eingesetzt,
um die wilde und unkontrollierte Entwicklung dieser historisch gewachsenen
bergbautypischen Siedlung zu verhindern. Die Gestaltungssatzung greife
diesbezüglich regulierend ein. Er signalisierte insgesamt zustimmende
Kenntnisnahme. Im Rahmen der fraktionsinternen Diskussion werde man sich weiter
mit diesem Entwurf beschäftigen.
Herr Kühnapfel erklärte, dass seine Fraktion zwar
grundsätzlich keine Probleme mit dem Erlass von Gestaltungssatzungen habe,
jedoch in diesem Fall die Situation insgesamt anders beurteile. Zum einen lehne
seine Fraktion die Reglementierung in Bezug auf Fotovoltaikanlagen ab. Zum
anderen habe seine Fraktion die Siedlung vor Ort besichtigt. Eine marode
Bausubstanz sei vorgefunden worden. Die Häuser sind nicht isoliert, weisen
Risse auf und verfügen über eine zu kleine Wohnfläche. S. E. würden der Erlass
von Bebauungsplan und Gestaltungssatzung an diesem Zustand nichts ändern. Er
befürchtete grundsätzliche Probleme bei der Überführung in Privateigentum
(begrenzte finanzielle Möglichkeiten der jetzigen Mieter, Altersstruktur,
Erschwernisse durch Vorgaben der Gestaltungssatzung,..). Er bat die Verwaltung
zu prüfen, für diesen Bereich andere Modelle zu überlegen, wie die Festlegung
eines Sanierungsgebietes zur Erreichung einer optimalen Nutzung und besseren
Entwicklung z. B. durch Abriss und Neuentwicklung des gesamten Bereiches. Eine
Abstimmung mit einem Investor und die Einbindung der Anwohner in diesen Prozess
seien jedoch erforderlich.
Herr Baudrexl erläuterte, dass hier die Grenzen des Planungsrechts
angesprochen seien. Marode Zustände könne das Planungsrecht nicht verhindern.
Die weitere Entwicklung sei abzuwarten. Grundsätzlich sei die Frage der
Gestaltungsmöglichkeiten für Käufer relevant. Eine Gestaltungssatzung
verschaffe da die notwendige Sicherheit. Sollten sich keine Käufer finden, so
habe sich auch die TreuHandStelle an diese Gestaltungssatzung zu halten. Der
Vorschlag auf Festlegung eines Sanierungsgebietes werde von ihm als ungewiss
beurteilt. Dieses sei abhängig von der Haltung der Mieter, Eigentümer und
Politik.
Auf Nachfrage von Herrn Diederichs-Späh erklärte Herr
Liedtke, dass für die Reihenhausblöcke ein Bestandsschutz bestehen
werde.
Von der von Herrn Kühnapfel geäußerten Position zeigte sich Herr Kasperidus
sehr erschrocken. Er befürchtete, dass ein neuer Investor die gewachsenen
Strukturen zerschlagen würde. Die Privatisierungsumsetzung beurteilte er
optimistisch (Grundstücksgröße, Nachbarschaftsbindungen, günstiger Preis,…). In
der Reinhardtstraße seien Vermarktung und Modernisierung auch gelungen.
Herr Kühnapfel entgegnete, dass die Wohnungen nicht zeitgemäß seien
(insbesondere auch wegen der geringen Wohnfläche von ca. 50 m² - 60 m² und des
umfangreichen Sanierungsbedarfes), daher der Erwerb unattraktiv und die
Privatisierung gefährdet wäre. Er habe hier nur eine weitere Prüfmöglichkeit
aufzeigen wollen, wobei natürlich auch die Sozialverträglichkeit gegeben sein
müsse.
Die Gesamtsituation wurde auch von Herr Kissing als nicht so
pessimistisch beurteilt. Die gewachsenen Strukturen und nachbarschaftlichen
Verhältnisse würden positiv einwirken. Auch er sah Vorteile bei den kleinen
Wohnungen und großen Grünflächen sowie bei dem zu erwartenden geringen Preis.
Er bat Herrn Kühnapfel, seinen Ansatz nochmals zu überdenken. Seiner Meinung
nach solle die TreuHandStelle gebeten werden, die Modernisierung und
Umgestaltung mit zu koordinieren und entsprechende vertragliche Regelungen mit
den Erwerbern zu treffen.
Herr Baudrexl bat um Beachtung der Zeitachse. Die
TreuHandStelle habe bereits vor 2 Jahren die Verkaufsabsichten geäußert. In
diesem Zusammenhang seien verschiedene Varianten diskutiert worden. Konkrete
Angebote wurden an die Mieter gerichtet. Der Verkaufsprozess sei somit bereits
eingeleitet.
Herr Liedtke wies darauf hin, dass in Gesprächen mit den
Kaufinteressenten der Wunsch geäußert wurde, Instrumente zur Erhaltung des
Wohnumfeldes zu entwickeln. Durch die Zusammenlegung von 2 Reihenhauseinheiten
lasse sich zudem die Wohnfläche erweitern. Der bauliche Zustand habe Einfluss
auf den Preis. Des Weiteren profitiere die Siedlung von der Grünstruktur und
der Lage im Ortsteil.
Herr Wiedemann bezweifelte, dass die Wohnungsgröße für die Erwerber
entscheidend sei und sprach sich für einen Erhalt der Siedlung aus.
Herr Lipinski berichtete von seinen Erfahrungen über die Nachbarschafts-
und Siedlungsstruktur und sprach sich für den Erhalt dieser typischen Bergarbeitersiedlung
aus.