Herr Güldenhaupt teilte mit, dass er zu diesem Thema bereits in der Sitzung des Jugendhilfe­ausschusses am 21.02.2006 einen detaillierten Bericht erstattet hätte.

Man habe beschlossen, in der bisherigen Form weiter zu arbeiten und ein Handlungskonzept zu entwickeln.

Danach sei die Landesförderung verdoppelt worden, so dass im vergangenen Jahr insgesamt 36 Sprachfördergruppen eingerichtet werden konnten. Hieran konnten über 300 Kinder teil­nehmen, so dass alle 4-jährigen Kinder in Tageseinrichtungen Sprachförderung erhalten konnten.

 

Des Weiteren werde in 3 Grundschulgruppen und in der OGGS Sprachförderung im Rahmen der Hausaufgabenbetreuung angeboten.

Auch die Jugendfreizeitzentren, das Jugendkulturcafe und der Förderverein für Jugendhilfe beteiligen sich an Angeboten zur Sprachförderung.

 

Darüber hinaus habe man in den jährlichen Leiterinnenbesprechungen darauf hingewiesen, die Eltern mehr in die Sprachförderung ihrer Kinder einzubinden. Auch hier gebe es in den Kinder­tageseinrichtungen bereits Angebote zur Sprachförderung unter Einbeziehung der Eltern und auch in Zusammenarbeit mit dem Kreisgesundheitsamt.

 

In den jährlichen Informationsveranstaltungen für die Eltern vierjähriger Kinder wurden ebenfalls bedarfsgerechte Angebote und Beratungen der Eltern durchgeführt.

Mit der Änderung des Schulgesetzes gebe es nunmehr eine verpflichtende Sprachstands­erhebung für alle vierjährigen Kinder und somit eine neue gesetzliche Grundlage.

Da damit nicht alle Kinder (ab 5 Jahre) erfasst würden, müsse dieser Bedarf in die Sozialraum­gespräche mit einbezogen werden und ggf. bedarfsgerechte Angebote gemacht werden.

 

Ein weitergehendes Gesamtkonzept Sprachförderung sei in Kamen nicht notwendigerweise aufzustellen, da eine ständige Reflexion bestehe.