Zu Beginn wies Herr Lipinski darauf hin, dass im Zusammenhang mit dieser Thematik eine sachliche Diskussion und Auseinandersetzung erwünscht sei.

 

Herr Baudrexl wies zunächst darauf hin, dass die ökologische Verbesserung bereits in ver­schiedenen Fachausschüssen vorgestellt worden sei. In Bezug auf die Nutzung der Bewirtschaf­tungswege erläuterte er die bisherige Position des Lippeverbandes, dass grundsätzlich eine Nutzung als Fuß- und Radweg von der Entscheidung der Kommune abhängig sei. Die Intention des Lippeverbandes war es, neben einer Entwicklung von Natur und Umwelt auch die Möglich­keit der Nutzung der Wege für Erholung und Freizeit möglich zu machen. Im Rahmen der Vor­stellung der Planungen sei von den politischen Gremien der Stadt Kamen die Meinung vertreten worden, den Teilabschnitt der Körne von Brücke Jägerweg bis Schulze-Berger-Busch aus Natur­schutzgründen gesperrt zu lassen. Eine ausdrückliche parlamentarische Entscheidung zu dieser Thematik sei nicht gefasst worden. Vielmehr sei die Meinungsbildung durch zustimmende Kenntnisnahme in den verschiedenen Fachausschüssen in Form dieser Ausrichtung auf Sper­rung des Bewirtschaftungsweges zustande gekommen. Aufgrund der aktuellen Entwicklung und entstandenen Diskussion habe sich die Verwaltung entschlossen, diese Thematik im Planungs- und Umweltausschuss anzusprechen. Zwischenzeitlich seien diesbezügliche viele unterschied­liche Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Organisationen bei der Verwaltung eingegangen. Darüber hinaus liege eine offizielle Bürgeranregung (Unterschriftenliste mit ca. 300 Unterschriften) vor. Über diese sei jedoch gem. § 11 der Hauptsatzung der Stadt Kamen in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zu entscheiden. Insofern könne der Planungs- und Umweltausschuss in dieser heutigen Sitzung keine formale Entscheidung treffen, sondern lediglich ein Votum beschließen. Eine entsprechende Benachrichtigung des Antrag­steller sei schriftlich erfolgt. Darüber hinaus läge diese Bürgeranregung den Fraktionen in Kopie vor. Eine weitere Unterschriftenliste der Initiative “Grünes Band Methler” liege ebenfalls vor, habe aber nicht die rechtliche Qualität einer Bürgeranregung.

Des Weiteren wies Herr Baudrexl noch auf eine bestehende rechtliche Komponente hin. Der Kreis Unna gehe als Planfeststellungsbehörde davon aus, dass lediglich Unterhaltungswege planfestgestellt sind. Es sei zwar bekannt, dass der Planfeststellungsbeschluss eine andere Formulierung enthalte, es sei aber von der derzeitigen Definition der Wege als Unterhaltungs­wege gemäß Planfeststellung auszugehen. Aus Sicht des Kreises sei u. U. ohne ein formales Änderungsverfahren zur Planfeststellung überhaupt keine Öffnung der Unterhaltungswege für den Radfahrer- und Fußgängerverkehr möglich. Die Zuständigkeit für einen solchen Beschluss läge jedoch beim Kreis Unna und nicht beim Rat der Stadt Kamen. Von Kamener Seite könne in diesem Fall lediglich ein Votum abgegeben werden. Der Kreis prüfe derzeit diese rechtliche Frage , die somit noch nicht abschließend geklärt sei.

Die Verwaltung vertrete mit Berücksichtigung der vorangegangenen Meinungsbildung in den Fachausschüssen die Auffassung, dass in der damaligen Diskussion für eine Schließung der Unterhaltungswege zu Gunsten der Entwicklung von Natur und Umwelt die Gründe für diese Entscheidung ausführlich dargelegt wurden, zumal auch ein geeigneter Weg für eine Umfahrung des gesperrten Teilbereiches vorhanden gewesen sei. Insgesamt plädiere die Verwaltung für eine Beibehaltung des “Status quo”.

 

Herr Stahlhut gab zu bedenken, dass die Diskussion dieser Thematik durch die Karte, die der Lippeverband herausgegeben habe, welche wiederum eine irreführende Streckenführung ausweise, erschwert worden sei. Er appellierte an den Lippeverband, die Karte zu erneuern. Darüber hinaus seien seiner Meinung nach Alternativstrecken vorhanden, so dass gar nicht die Notwendigkeit zu erkennen sei, weshalb Radfahrer ausgerechnet den Bewirtschaftungsweg des Lippeverbandes nutzen müssten, zumal dieser ein nicht ausreichend befestigter Schotterweg sei. Eine eindeutige Beschilderung der möglichen Ausweichrouten würde ebenfalls von Nutzen gewesen sein. Des Weiteren erklärte er, dass die SPD-Fraktion die diesbezügliche Meinung des ADFC teile, dass die angesprochenen Teilstücke geschlossen blieben und man der Natur die Möglichkeit gebe, sich zu entwickeln. Nach einem Zeitablauf von 3 Jahren könne man die Thematik wieder aufgreifen und die Möglichkeiten erneut prüfen. Der Lippeverband habe sich bereit erklärt, die Entwicklung der Flächen in Form eines Fachbeitrages zu begleiten. Diese Ergebnisse sollten zum Zeitpunkt der in drei Jahren folgenden Diskussion mit einbezogen werden.

Darüber hinaus bittet die SPD-Fraktion die Verwaltung zu prüfen, inwieweit der westliche Teil bis zur Wasserkurler Straße geöffnet werden kann und eine neue Radwegeverbindung bis zur Körnesiedlung mit Anschluss an vorhandenen Wegen realisiert werden kann. Dem Lippe­verband solle darüber hinaus mitgeteilt werden, dass der Radweg zwischen Westicker Straße und Hemsack auf jeden Fall geöffnet bleiben solle.

Entsprechend der vorangegangenen Ausführungen stellte Herr Stahlhut nachfolgenden Antrag für die SPD-Fraktion:

 

Die Sperrung der Teilstücke des Bewirtschaftungsweges zwischen Brücke Jägerweg und Wasserkurler Straße soll zunächst beibehalten werden. Das Teilstück von der Wasserkurler Straße bis zum Schulze-Berger-Busch soll auf jeden Fall für eine Referenzzeit von 3 Jahren geschlossen bleiben. Eine fachliche Begleitung durch den Lippeverband ist erwünscht. Nach diesem Zeitablauf soll das Thema der Öffnung wieder aufgegriffen werden.

Die Verwaltung erhält den Auftrag zu prüfen, inwieweit eine Öffnung des westlichen Teilstücks (von Brücke Jägerweg bis Wasserkurler Straße) und der Bau einer alternativen Wegeverbin­dung (Siedlung “An der Körne” bis zum sog. Nebelweg) möglich sind.

 

Herr Kühnapfel teilte für seine Fraktion mit, dass sich diese dem Vorschlag der Verwaltung anschließe. Er gab zu bedenken, dass durch die Öffnung von Teilstrecken entlang der Körne bereits ein Kompromiss zwischen Erholung und Naturschutz eingegangen worden wäre. Es sei deshalb besonders wichtig, den gesperrten Teil für die Natur zu belassen. Erholung und Natur könnten nicht nebeneinander existieren. An dem zur Diskussion stehenden Abschnitt der Körne sei vielmehr genügend Raum, um die Körne aufzuweiten und eine andere Artenvielfalt zu erreichen als in nur begrenzten Abschnitten. In der Zwischenzeit hätten Experten bereits beobachtet, dass sich in dem Bereich seltene Tierarten (Libellen, Entenarten, Vögel) angesiedelt hätten, die für die weitere Entwicklung entsprechende Ruheräume benötigten, da sie sehr scheu seien. Er wies des Weiteren auf die bereits vorhandenen Ausweichmöglichkeiten hin. Damit seien optimale Verbindungsmöglichkeiten vorhanden. Die mögliche Einsicht in das Flusstal bezeichnete er als sehr interessant. Darüber hinaus betonte er die Wichtigkeit von Aufklärung, die z. B. durch naturkundliche Führungen erreicht werden könne. Damit erschließe sich die Möglichkeit, dem Bürger vor Ort zu zeigen, welche Qualitäten durch die Sperrung gewonnen würden.

 

Herr Kissing erklärte eingangs, dass er dafür plädiere, zunächst keine formalrechtliche Ent­scheidung in Bezug auf die Bürgeranregung zu treffen, sondern dies erst im Haupt- und Finanz­ausschuss abzustimmen. Die vorliegende Bürgeranregung sei der einzige formelle Antrag gem. § 24 GO NW, während die anderen Schreiben lediglich Erklärungen im öffentlichen Raum seien. Er verdeutlichte, dass es nicht nur um einen Rad-, sondern um einen Rad- und Fußweg ginge. Den Bürgerinnen und Bürgern sei versprochen worden, mehr Lebensqualität durch ökologische Verbesserung zu erreichen. Dieses Versprechen sei durch die Sperrung eingehalten worden. In Anbetracht, dass nur in geringem Umfang Naturräume verfügbar seien, habe man hier die Chance nutzen wollen, der Natur entgegenzukommen. Die bereits geführte Diskussion in den Fachausschüssen hätte zu dieser Sachabwägung geführt. Er unterstütze den Vorschlag des ADFC ebenfalls, die Sperrung für 2 bis 3 Jahre aufrecht zu erhalten, eine ökologische Beglei­tung durchzuführen (z. B. durch die ökologische Station, Diplomarbeiten zur Thematik,...). Zu gegebener Zeit, wenn gesicherte Erkenntnisse vorlägen, solle über die Öffnung erneut beraten werden. Dazu ergänzte er, dass im Falle einer möglichen Öffnung klare Regeln festgelegt werden sollten (z.B. in Bezug auf frei laufende Hunde). In Bezug auf die bestehende Wege­führung bat er um klare Ausschilderung, um Irritationen und Missverständnisse zu vermeiden. Er betonte nochmals, dass er derzeit keine abschließende Entscheidung treffen wolle, sondern die Entwicklung in der Ruhezeit von 2 bis 3 Jahren abzuwarten sei.

 

Herr Baudrexl verdeutlichte abermals, dass der Weg nach Auffassung des Kreises als Unterhal­tungsweg des Lippeverbandes planfestgestellt sei. Eine Freigabe als Rad- und Wanderweg durch den Rat der Stadt Kamen würde gegen diese planfestgestellte und genehmigte Nutzung verstoßen. Eine Öffnung als Rad- und Wanderweg hätte u. U. ganz andere weitergehende Prüf­erfordernisse an Verkehrssicherheit bzw. -sicherung und möglicherweise auch an Herstellung, Wegequalität und Wegführung gestellt. Der Planfeststellungsbeschluss ermögliche grundsätzlich die Freigabe der Wegeverbindung. Fraglich sei aber, ob durch einfachen Ratsbeschluss ent­schieden werden könne, den Unterhaltungsweg generell zu öffnen. Dies will der Kreis Unna derzeit prüfen. Die Option einer Ratsentscheidung sei in jedem Fall so zu interpretieren, dass dadurch ein Änderungsverfahren zu Planfeststellung initiiert werden könne. Zuständig und Herr des Verfahren bliebe der Kreis Unna. Um einen erneuten Verweis der Bürgeranregung zur Beratung im Planungs- u. Umweltausschuss zu vermeiden, empfehle er in dieser Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses zu der Thematik ein Votum als Entscheidungsvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss zu beschließen. Der Haupt- und Finanzausschuss könne die Bürgeranregung zum Körne-Radweg in der Sitzung am 24.04.2007 behandeln und entscheiden.

 

Sodann empfahl Herr Lipinski den Mitgliedern des Planungs- und Umweltausschusses ein ent­sprechendes Votum zu beschließen, damit eine nochmalige Rücküberweisung an diesen als Fachausschuss vermieden werde.

 

Herr Kloß bemerkte, dass ihm diese juristischen Feinheiten und Winkelzüge nicht bekannt waren. Mit Verweis auf die Berichterstattung in der Presse gab er die Auffassung der BG-Fraktion (neu) wieder. Mit Blick auf die Vergangenheit des Bachlaufes und die Beeinträchti­gungen der Menschen, die immerhin auch die Kosten hätten tragen müssen und damit ein Recht auf Nutzung hätten, plädierte er dafür, den Menschen die Natur für Erholungszwecke zurückzugeben und den Bewirtschaftungsweg für die Bürgerinnen und Bürger zu öffnen. Er zeigte sich davon überzeugt, dass gerade im Hinblick auf die derzeitig geführte Klimaschutz­debatte von den Menschen ein verantwortungsbewusster Umgang mit der Natur vorausgesetzt werden könne.

Er schlug vor, eine Seite der Körne für Menschen zu öffnen und eine Seite für die Natur vorzu­halten. Damit sehe er die Möglichkeit, den Einklang zwischen Mensch und Natur wieder herzu­stellen.

 

In Ergänzung seiner bisherigen Ausführungen erklärte Herr Baudrexl, dass sich ebenfalls der Landschaftsbeirat des Kreises Unna mit der Thematik in seiner Sitzung am 14.03.2007 beschäf­tigt habe und der Kreis Unna als Untere Landschaftsbehörde den Planungs- und Umweltaus­schuss in einem Schreiben vom 15.03.2007 bitte, folgendes Votum bei der Entscheidungs­findung zu berücksichtigen:

 

“Der Landschaftsbeirat verweist auf die bestehende, bereits gut ausgebaute Rad- und Wander­weg-Infrastruktur im Umfeld des Körnebaches. Eine weitere Öffnung der Betriebswege des Lippeverbandes in ökologisch sensiblen Bachbereichen für Freizeit und Erholungsnutzung wird strikt abgelehnt, da sie der sich dort entwickelnden Flora und Fauna empfindlichen Schaden zufügen würde.”

 

Herr Büchel zitierte den Antrag der FDP-Fraktion mit der entsprechenden Begründung (Tisch­vorlage in der Sitzung - Anlage 1).

 

Herr Kissing wies nochmals auf die notwendig erscheinende Ausweisung der korrekten Wege­führung hin.

 

Herr Baudrexl entgegnete, dass mit dem in der vorangegangenen Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses vorgestellten gesamtstädtischen Radwegebeschilderungskonzept eine neue Ausschilderung erfolge. Sollte es bei der Sperrung des Weges bleiben, so sei angedacht, erklärende Schilder aufzustellen, um die Gründe für die Sperrung zu vermitteln und gleichzeitig die alternativen Radwege auszuweisen. Dies sei jedoch abhängig von der Entscheidung in dieser Frage.

 

Herr Kissing sprach sich ebenfalls dafür aus, den Prüfauftrag an die Verwaltung zu richten, eine alternative Wegeführung zu erarbeiten und in diesem Zusammenhang die notwendigen Fragen wie Grunderwerb und Finanzierbarkeit zu klären. Damit könne ein Kompromiss gefunden werden.

 

Herr Kloß wiederum forderte in einer so elementaren Angelegenheit die Durchführung eines Bürgerentscheides.

 

Unter Verweis auf die Anforderung gem. § 26 GO NW für die Durchführung von Bürgerbegehren wiesen Herr Lipinski und Herr Baudrexl darauf hin, dass durch Herrn Kloß ein solcher Antrag nicht in der Sitzung gestellt werden könne und unzulässig sei. Hier gebe es klare rechtliche Regelungen hinsichtlich der Form und der Zulässigkeit.

 

In Bezug auf die vorliegenden Bürgeranregung teilten auch Frau Dyduch und Herr Kissing die Auffassung, dass es sinnvoll und zielführend sei, dass der Planungs- und Umweltausschuss eine Beschlussempfehlung für den Haupt- und Finanzausschuss gebe.

 

Dem Vorschlag von Herrn Eckardt folgend, soll die Referenzzeit auf 3 Jahre festgelegt werden. Damit werde eine feste Zeitachse vorgegeben.

 

Unter Berücksichtigung der geführten Diskussionen wurde daraufhin der nachfolgende Beschlussvorschlag formuliert und abgestimmt:

 

Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss gibt folgendes Votum für die weitere Beratung des Bürgerantrages im Haupt- und Finanzausschuss ab:

 

Die derzeitige Situation der Sperrung der Teilstücke des Bewirtschaftungsweges zwischen Brücke Jägerweg und Wasserkurler Straße sowie bis Schulze-Berger-Busch soll beibehalten werden. Das Teilstück von der Wasserkurler Straße bis zum Schulze-Berger-Busch soll für eine Referenzzeit von 3 Jahren geschlossen bleiben.

Gleichzeitig soll eine fachliche Begleitung für die Entwicklung der Natur und Landschaft mit Unterstützung des Lippeverbandes erfolgen. Damit erhalten Fauna und Flora die notwendige Zeit, sich entwickeln zu können. Erst nach diesem Zeitablauf soll das Thema Öffnung wieder aufgegriffen werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine Öffnung des Bewirtschaftungsweges (westlicher Teil von Brücke Jägerweg bis Wasserkurler Straße) und der Bau einer Wege­verbindung von der Körnesiedlung bis zum sog. Nebelweg möglich sind, um eine alternative Radwegeverbindung zu schaffen. In diesem Zusammenhang sind die Notwendigkeit eines Änderungsverfahrens der Planfeststellung sowie Grunderwerbsfragen und finanzielle Mög­lichkeiten zu prüfen.

 

Abstimmungsergebnis: bei 1 Gegenstimme mehrheitlich angenommen

 

 

Sodann erklärte Herr Büchel, dass der vorliegende Antrag der FDP-Fraktion aufgrund der vorangegangenen Abstimmung erledigt sei und er diesen hiermit zurückziehe.

 

 

Anschließend kam der Antrag der BG-Fraktion (neu) zur Abstimmung:

 

Antrag:

 

Der gesamte Bewirtschaftungsweg entlang der Körne wird für den Radfahrverkehr geöffnet.

 

Abstimmungsergebnis: bei 1 Ja-Stimme mehrheitlich abgelehnt