5.1       Mitteilungen

 

5.1.1    Herr Steffen beantwortete die Anfrage aus der letzten Sitzung des Behinderten­beirates bezüglich der Möglichkeit, Behindertenparkplätze für Personen, die keinen entsprechenden Parkausweis haben, dahingehend, dass es in Rücksprache mit dem zuständigen Fachbereich keine rechtliche Möglichkeit gibt, derartige Parkplätze aus­zuzeichnen. Es gäbe zwar in den Behindertenausweisen die Abstufung G und aG, diese Abstufung kann jedoch aus rechtlichen Gründen derzeit nicht in die Parkplatz­gestaltung übertragen werden.

Herr Plümpe führte hierzu aus, dass es ein Urteil des Sozialgerichtes Dortmund gäbe, in dem entschieden worden ist, dass auch Personen mit dem Merkmal G auf Behindertenparkplätzen parken dürften. Nachdem das Urteil der Verwaltung vorliegt, wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem genannten Urteil nicht um eine Ent­scheidung bezüglich der Möglichkeit der Nutzung von Behindertenparkplätzen von Personen mit dem Merkmal G handelt, sondern um eine Entscheidung über die Höherstufung des eingetragenen Merkmals G auf aG und der damit verbundenen Berechtigung auf Ausstellung einer entsprechenden Parkberechtigung für Behin­dertenparkplätzen. Da es sich daher um eine Einzelfallentscheidung über die Ein­stufung handelt, wird auf das Beifügen des Urteils als Anlage verzichtet.

5.1.2    In Beantwortung der Anfrage zu der notwendigen Anzahl der Behindertenparkplätze im Bereich des Rathauses erläuterte Herr Steffen, dass laut § 55 Landesbauordnung 1 % der vorhandenen Parkplätze als Behindertenparkplätze ausgewiesen sein müssen. Da im Bereich des Rathausumfeldes bereits 6 Behindertenparkplätze vorhanden sind, ist das gesetzlich vorgeschriebene Maß bereits mehr als erfüllt.

5.1.3    Zu der angesprochenen Problematik der Behindertentoilette im Bürgerhaus Heeren-Werve führte Herr Steffen aus, dass er sich durch eine Ortsbesichtigung ein Bild der aktuellen Situation verschafft habe und hier derzeit eine Prüfung durch die maßgeb­lichen Fachämter erfolgt, wie Abhilfe geschaffen und der Zugang zu den Toiletten behindertengerechter ausgestaltet werden kann.

5.1.4    Bezüglich des Behindertenfahrstuhls auf dem Bahngelände des Hauptbahnhofs Kamen konnte Herr Steffen berichten, dass durch die Regionaldirektion Dortmund veranlasst worden ist, dass die Funktionalität des Fahrstuhles jeden Morgen durch die Fahrradstation der AWO überprüft wird. Sollte sich ein Defekt herausstellen, erfolgt eine Meldung an die Regionaldirektion, die dann Sorge dafür trägt, dass umgehend eine Reparatur erfolgt.

 

5.2       Anfragen

Anfragen lagen keine vor.