Sitzung: 14.03.2005 Behindertenbeirat
5.1 Mitteilungen
5.1.1 Herr Steffen beantwortete die Anfrage
aus der letzten Sitzung des Behindertenbeirates bezüglich der Möglichkeit,
Behindertenparkplätze für Personen, die keinen entsprechenden Parkausweis
haben, dahingehend, dass es in Rücksprache mit dem zuständigen Fachbereich
keine rechtliche Möglichkeit gibt, derartige Parkplätze auszuzeichnen. Es gäbe
zwar in den Behindertenausweisen die Abstufung G und aG, diese Abstufung kann
jedoch aus rechtlichen Gründen derzeit nicht in die Parkplatzgestaltung
übertragen werden.
Herr Plümpe führte hierzu aus, dass es ein Urteil des Sozialgerichtes
Dortmund gäbe, in dem entschieden worden ist, dass auch Personen mit dem
Merkmal G auf Behindertenparkplätzen parken dürften. Nachdem das Urteil der
Verwaltung vorliegt, wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem genannten
Urteil nicht um eine Entscheidung bezüglich der Möglichkeit der Nutzung von
Behindertenparkplätzen von Personen mit dem Merkmal G handelt, sondern um eine
Entscheidung über die Höherstufung des eingetragenen Merkmals G auf aG und der
damit verbundenen Berechtigung auf Ausstellung einer entsprechenden
Parkberechtigung für Behindertenparkplätzen. Da es sich daher um eine
Einzelfallentscheidung über die Einstufung handelt, wird auf das Beifügen des
Urteils als Anlage verzichtet.
5.1.2 In Beantwortung der Anfrage zu der
notwendigen Anzahl der Behindertenparkplätze im Bereich des Rathauses
erläuterte Herr Steffen, dass laut § 55 Landesbauordnung 1 % der
vorhandenen Parkplätze als Behindertenparkplätze ausgewiesen sein müssen. Da im
Bereich des Rathausumfeldes bereits 6 Behindertenparkplätze vorhanden sind, ist
das gesetzlich vorgeschriebene Maß bereits mehr als erfüllt.
5.1.3 Zu der angesprochenen Problematik der
Behindertentoilette im Bürgerhaus Heeren-Werve führte Herr Steffen aus,
dass er sich durch eine Ortsbesichtigung ein Bild der aktuellen Situation
verschafft habe und hier derzeit eine Prüfung durch die maßgeblichen Fachämter
erfolgt, wie Abhilfe geschaffen und der Zugang zu den Toiletten
behindertengerechter ausgestaltet werden kann.
5.1.4 Bezüglich des Behindertenfahrstuhls auf dem
Bahngelände des Hauptbahnhofs Kamen konnte Herr Steffen berichten, dass
durch die Regionaldirektion Dortmund veranlasst worden ist, dass die
Funktionalität des Fahrstuhles jeden Morgen durch die Fahrradstation der AWO
überprüft wird. Sollte sich ein Defekt herausstellen, erfolgt eine Meldung an
die Regionaldirektion, die dann Sorge dafür trägt, dass umgehend eine Reparatur
erfolgt.
5.2 Anfragen
Anfragen lagen keine vor.