Frau Strehlau-Kohnen stellte dem Gremium den Umfang der von ihr zu leistenden Arbeit vor. Hauptschwerpunkt ihrer Arbeit sind die Anliegen und Probleme von Gehörlosen und Schwerhörigen. Es gibt im Kreis Unna derzeit 1113 Gehörlose. Standort ihrer Arbeit ist das Gesundheitshaus in der Lindenbrauerei in Unna.

 

Der Kreis Unna hat zur Zeit 12 Gehörlosenvereine, die eine mittlere Altersstruktur haben, d.h. Personen ab einem Alter ab ca. 40 Jahren. Bei jüngeren Personen kompensiert sich das Problem aufgrund des Einsatzes moderner Medien (E-mail, Chat-Rooms, etc.).

 

Frau Strehlau-Kohnen besitzt die Gebärdenkompetenz, d.h. sie beherrscht die Gebärden­sprache, hat jedoch keine Dolmetschereigenschaft, so dass sie nicht als Dolmetscher bei Gerichten oder Behörden eingesetzt werden kann. Da aufgrund des Gleichstellungsgesetzes bei Bedarf von der Behörde Dolmetscher gestellt bzw. bezahlt werden müssen, kann auf Wunsch jedoch durch sie ein entsprechender Dolmetscher vermittelt werden.

 

Ein ebenfalls zu betreuender Personenkreis sind die älteren hörbehinderten ‚Kinder‘, d.h. Personen mit einer Altersstruktur von ca. 30 – 35 Jahren, die bisher zu Hause von den Eltern betreut wurden und vielfach von der Außenwelt abgeschlossen gelebt haben und deren Eltern aufgrund der eigenen Altersstruktur nun nicht mehr und nicht mehr ausreichend in der Lage sind, diese Betreuung durchzuführen.

 

Die von ihr angebotenen Leistungen umfassen die Beratung, die Behandlung bzw. rehabili­tative Hilfe, die Betreuung und Begleitung bis hin zur Krisenintervention und die Zusammen­arbeit und Vernetzung von Institutionen.

 

Zudem werden als Aktionen und Projekte im Kreis Unna der Arbeitskreis Behinderter, der Bergkamener Gesundheitstag, das Europäische Jahr der Behinderten, die Senioren Behin­dertenmesse in Lünen und allgemeine Präventionsveranstaltungen für Menschen mit Behin­derung angeboten.

 

Neben den vorgenannten Angeboten werden zur Zeit Tanzkurse für Personen mit geistiger Behinderung durchgeführt. Die Teilnehmergrenze liegt hier bei 18 Personen und wird von 2 Personen geleitet. Er findet jeweils dienstags im Gesundheitshaus statt und findet rege Anteilnahme.

 

Gleichermaßen beliebt sind die regelmäßig stattfindenden Kreisrundfahrten und Stadtfüh­rungen für Rollstuhlfahrer. Hier gibt es eine Personenbeschränkung auf 24 Personen auf­grund der Platzkapazität in den Bussen.

 

Für den Kreis Unna gibt des neben dem Behindertenwegweiser, der in ca. 2 Monaten neu aufgelegt wird, auch einen Gehörlosenwegweiser. Dieser wird in ca. 14 Tagen in einer neuen Auflage herauskommen.

 

Des Weiteren erläuterte Frau Strehlau-Kohnen dem Gremium den Einsatz des Notfall-Faxes und legte ein Muster als Folie auf. Dies Fax wird einheitlich im Kreis Unna an die Telefonnummer 02303/27-2338 geschickt. Der Faxabsender erhält nach Eingang des Fax unverzüglich eine Antwort, in der mitgeteilt wird, dass sein Fax angekommen ist und welche Maßnahmen eingeleitet worden sind.

 

Die Anfrage von Herrn Hunsdiek, wie viele Gehörlose denn überhaupt über ein Faxgerät verfügen würden, beantwortete Frau Strehlau-Kohnen dahingehend, dass eigentlich alle Gehörlosen über ein Faxgerät verfügen, da dies eine Möglichkeit zur Kommunikation mit der Umwelt darstellt. Diese Faxgeräte sind von den Betroffenen selbst zu bezahlen, man bekommt jedoch ein gutes Faxgerät bereits zu einem Preis von ca. 60 – 70 €.

 

Herr Plümpe fragte, ob es auch die Möglichkeit des Notrufes über SMS oder E-mail gibt.

 

Frau Strehlau-Kohnen sagte hierzu, dass es sich hierbei nicht um einen gesicherten Ablauf des Notrufes handelt. Einerseits kann es sein, dass eine SMS bzw. E-mail zeitverzögert versandt wird, andererseits lässt sich eine SMS bzw. E-mail nicht zurückverfolgen.

 

Frau Jung fragte nach der zahnmedizinischen Patientenberatung und der Möglichkeit der Finanzierung einer Begleitperson.

 

Frau Strehlau-Kohnen führte hierzu aus, dass sich die Finanzierung einer Begleitperson nach den Vorschriften der Eingliederungshilfe im BSHG gerichtet hat. Hiernach konnte für bis zu 15 Stunden eine Begleitperson bezahlt werden. Diese Leistung ist jedoch einkom­mensabhängig. Neu geregelt ist die Finanzierungsmöglichkeit einer Begleitperson in den §§ 53 ff. SGB XII und der gem. § 60 SGB XII erlassenen Eingliederungs-Verordnung.

 

Zu der zahnmedizinischen Patientenberatung führte Frau Strehlau-Kohnen aus, dass es sich hier um eine kostenfreie Möglichkeit handelt, eine zweite Meinung zu einem zahnmedi­zinischen Heil- und Kostenplan einzuholen. Es wird geprüft, ob die von dem Zahnarzt vor­geschlagenen Behandlungen tatsächlich notwendig bzw. in diesem Umfang erforderlich sind.

 

Frau van Lück fragte, ob sich Frau Strehlau-Kohnen auch um Sehbehinderte kümmert, da es sich ja hier auch um sinnesbehinderte Menschen handelt.

 

Frau Strehlau-Kohnen erläuterte hierzu, dass Sehbehinderte bzw. Blinde hauptsächlich in den Blindenvereinen organisiert sind und von dort die notwendigen Betreuungsmaßnahmen erhalten. Hinzu kommt, dass die Sehbehinderten natürlich auch nicht lesen können und daher teilweise gar nicht wissen, dass es unabhängig von den Blindenvereinein das Angebot des Fachbereiches Gesundheit und Verbraucherschutz gibt.

 

Sollten jedoch Anfragen von Sehbehinderten an sie herangetragen werden, erfolge eine Weiterleitung bzw. -vermittlung an die entsprechenden Fachstellen, da es sich um sehr spezifische Probleme handelt, die von ihr nicht abgedeckt werden könnten.

 

Die Anfrage von Frau van Lück, ob auch für Kinder die Beratung in Anspruch genommen werden kann, beantwortete Frau Strehlau-Kohnen dahingehend, dass eine Beratung der Eltern erfolgen kann, dann jedoch aufgrund der Fachnähe eine Verweisung an den Jugend­ärztlichen Dienst erfolgt.