Mit dem neuen Schulgesetz sei, so Herr Brüggemann, auch das Leitziel einer Rechts­bereinigung verfolgt worden. Aufgabenfelder seien umfassend neu geordnet worden.

Zur weiteren Umsetzung des neuen Schulgesetzes müssten jedoch noch der Erlass der Ver­waltungsvorschriften abgewartet werden. Die von der Verwaltung bereits in der Mitteilungs­vorlage benannten Punkte würden nach Vorliegen der Verwaltungsvorschriften zur Beratung durch die parlamentarischen Gremien vorgelegt, so dass eine gesonderte Antragstellung durch die Fraktionen nicht erforderlich sei. Zeitnah sei insbesondere die Schulpflicht für Kinder von Asylbewerbern zu regeln.

 

Auf Nachfrage von Herrn Hasler teilte Herr Brüggemann mit, dass die Regelungen zur Mindestgröße von Schulen die vorhandenen Schulen nach aktuellem Stand nicht betreffen würden.

 

Zusätzlich zu den Auswirkungen des neuen Schulgesetzes müssten nach Darstellung von Herrn Brüggemann auch die sich aus dem Schulgutachten ergebenden Entwicklungen berücksichtigt werden. Er teilte mit, dass das Gutachten im Anfang Dezember 2004 einge­gangen sei und nunmehr in Gesprächen zwischen Verwaltung und Gutachter abgestimmt werde. Die Einbringung zur parlamentarischen Beratung sei zur nächsten Sitzung des Schul- und Sportausschusses am 16.06.2005 vorgesehen. Den Fraktionen würden die Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Vorlaufend werde das Gutachten auch an die Schulen kommuniziert.