Sitzung: 18.11.2004 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 240/2004
Beschluss:
Die nachfolgende, entsprechend § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird entsprechend § 60 Abs. 2 Satz 2 GO NRW genehmigt:
Bei der Haushaltstelle 020.95035 “Umbaumaßnahmen Rathaus” wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 35.000,00 € für die Erneuerung der Abwasserrohre im Rathaus genehmigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen