Beschluss:

 

Die nachfolgende, entsprechend § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW getroffene Dringlichkeits­entscheidung wird entsprechend § 60 Abs. 2 Satz 2 GO NRW genehmigt:

 

Bei der Haushaltstelle 020.95035 “Umbaumaßnahmen Rathaus” wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 35.000,00 € für die Erneuerung der Abwasserrohre im Rathaus genehmigt.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen