Beschluss:

 

Die nachfolgende, entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeits­entscheidung wird entsprechend § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Bei der HHSt. 680.95050 ”Erneuerungsarbeiten am Parkhaus Koepeplatz” wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 42.000,00 € genehmigt.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen