Beschluss:

 

Dem Antrag wird dahingehend zugestimmt, dass vor dem Haupteingang des Amtsgerichtes und dem der Gemeinschaftsstadtwerke Kamen-Bönen-Bergkamen je zwei auf zwei Stunden beschränkte Parkplätze (montags bis freitags in der Zeit zwischen 08.00 und 18.00 Uhr) ein­ge­richtet werden.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen