Sitzung: 27.03.2003 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 41/2003
Beschluss:
Die Zügigkeit des 5. Jahrganges der Städt. Realschule wird gem. § 8 Abs. 4 Schulverwaltungsgesetz (SchVG) vom 18.01.1985 (GV NRW S. 155/447) zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.05.2000 (SGV NRW 223) endgültig auf 3 Züge festgelegt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der Festlegung bei der Bezirksregierung zu beantragen.^
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen