Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss beschließt gem. § 10 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Kamen in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.02.2001, die Ortsheimatpflegerin Frau Edith Sujatta als stellvertretende sachverständige Bürgerin im Sinne von § 23 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz NRW zu bestellen.

Rechtsstellung, Rechte und Pflichten ergeben sich aus §§ 28 ff. Gemeindeordnung NRW.

 

 


Abstimmungsergebnis:       einstimmig angenommen