Sitzung: 11.03.2003 Planungs- und Umweltausschuss
Vorlage: 32/2003
Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.04.2002):
Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.
Beschlussempfehlung:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt für den räumlichen Geltungsbereich
Gemarkung Westick
Flur 7, Flurstücke 73, 134, 135, 138, 146, 220, 241, 259, 359, 360, 376, 377, 378, 379, 381, 382, 383, 448, 449, 451, 452, 453, 454, 455, 456, 459, 460, 469, 470, 471, 472, 473, 483, 484, 485, 487, 488, 558, 559, 560, 561, 563, 566, 567, 568,
Flur 8, Flurstücke 432, 450 tlw, 452, 460, 468, 469 tlw, 473 tlw, 478, 490, 566, 567, 568, 569 tlw,
gem. §§ 14, 16 und 17 BauGB i.V.m. § 7 sowie § 41 GO NRW die in der Anlage beigefügte Satzung über die Veränderungssperre Nr. 10 für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 32 Ka-Me „Ringstraße“ gem. dem von der Verwaltung vorgelegten Entwurf.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Lehmann erkundigte, warum bereits in jüngster Zeit zum 2. Mal eine Veränderungssperre beschlossen werden solle.
Herr Baudrexl führte aus, dass es sich um ein reguläres Planungs- und Steuerungsinstrument handele, welches angewandt werden könne, um nicht sinnvoll erscheinende Entwicklungen zu verhindern.