Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung Nord­rhein-Westfalen (in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.04.2002):

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

 

Beschlussempfehlung:

 

1.                  Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 Ka-Me „Ringstraße“ gem. § 2 (1) BauGB.

 

2.                  Die Verwaltung wird mit der Planerarbeitung sowie der Durch­führung des Verfahrens beauftragt.

 

 


Abstimmungsergebnis:       einstimmig angenommen