Sitzung: 11.03.2003 Planungs- und Umweltausschuss
Vorlage: 29/2003
Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.04.2002):
Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.
Beschlussempfehlung:
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.04.2002 i.V.m. § 86 der Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 beschließt der Rat der Stadt Kamen die Gestaltungssatzung zur Regulierung von Dachausbauten im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 1 Wasserkurl.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Liedtke erläuterte die Beschlussvorlage und zeigte anhand von Plänen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sinn und Zweck sei es, den Eigentümern eine intensivere Nutzung der Dächer zu ermöglichen.
Herr Nieme erkundigte sich, warum Dacheinschnitte nicht zulässig seien.
Herr Liedtke erklärte, dass aufgrund der Dachzuschnitte diese Gestaltungsmöglichkeit nicht sinnvoll sei (geringe Größe der Dächer, geringe Dachhöhe usw.), es sei jedoch unter Umständen möglich, sinnvolle und nachvollziehbare Ausnahmen zuzulassen.
Herr Baudrexl ergänzte, dass hier die Entwicklung abzuwarten sei und derzeit kein Änderungsbedarf bestünde.